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Infoseite // Absoluter Anfänger braucht Rechtlichen Rat bei Filmaufnahmen aller Art



Frage von lehmann:


Hallo zusammen,
bevor ich einen Anwalt zwecks Beratungsgespräch aufsuche, hoffe ich, dass Ihr mir vielleicht einige Fragen beantworten könnt.
Bin absoluter Anfänger was Rechtliches betrifft. Bitte dies zu berücksichtigen.

Ich entschuldige mich schon im Vorfeld, sollte eine Frage im Forum schon existieren.

Seit ca. 20Jahren filme ich für den Eigengebrauch Musikveranstaltungen von meinem Bruder (Berufsmusiker) Jahreskonzerte meines Musikvereins und in der Verwandtschaft auch Hochzeiten.
Habe mir diese Jahr ein Semiprofessionelles Zubehör ( 2x Canon Xa20 dritte folgt) zugelegt. Bei Konzertaufnahmen leihe ich mir Ausstattung von einem Freund, der eine Tonstudio betreibt und mir den Ton nachbearbeitet.
Bis jetzt waren alle Aufnahmen unentgeltlich.

Jetzt spiele ich mit dem Gedanken, in nächster Zeit eine Nebenberufliche Selbständigkeit anzumelden.
Würde mich auf Musikaufnahmen/Musikvereine/Band-Konzerte ect. und Hochzeiten spezialisieren.

Seit einige Tage durchstöbere ich das Forum, konnte aber keine passende Antwort auf meine Fragen finden.

1.
Ich hatte vor, einige Musikverein unentgeltlich beim Jahreskonzert aufzunehmen. Wollte diese Aufnahmen als 20-30 sek. Clips (pro Stück und Verein) auf meiner (zur Zeit entstehende ) Homepage abbilden.
Habe das Einverständnis aller Musikvereine zur Aufnahme und Veröffentlichung des Filmmaterials auf meiner Homepage oder zur Eigenwerbung.
Kann ich Auszüge aus den Stücken auf meine Homepage stellen (veröffentlichen) oder muss ich hier wieder GEMA gebühren entrichten?
Wenn nicht auf der Homepage, wie kann ich das Material sonst als Werbung nutzen?
Als Demo Video evtl.?

2.
Wenn ich eine Aufnahmeanfrage eines Musikvereines/Hochzeit usw. erhalte, muss ich mich dann um die Bild. bzw. GEMA Rechte kümmern?


3.
Als Geschäftsidee wollte ich meine Gage bei Konzertaufnahmen vom Verkauf der DVD"s abhängig machen.
Beispiel:
2h Konzert.
Grundpreis 280€
1 DVD 8,5€
Es müssen mindesten 33 DVD abgenommen werden.
Bei Musikvereinen mit 50-60 Mitgliedern kein Problem.
Jetzt meinte mein Freund vom Tonstudio, das ich dafür Vervielfältigungsrechte benötige.
Stimmt das?
Wenn ja, wo bekomme ich diese her und was kann so was kosten?

4.
Gibt es im Netz Vertrags Vordrucke (können auch gerne Kostenfrei sein) für Hochzeiten und Musikveranstaltungen?

Filmen war schon immer meine Leidenschaft. Aber wenn ich lese, was alles passieren kann, wenn man nicht alles beachtet, verliert man den Mut und die Lust dies ernsthaft weiter zu betreiben.

Ich danke euch sehr für eure Zeit und Antworten.

Viele Grüße
Lehmann

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Antwort von domain:

Deinen eigentlichen Beruf beibehalten und den Rest unter der Hand als Liebhaberei (= steuerrechtlicher Begriff) abhandeln.
Das Steuerrecht hat in einem gewissen Rahmen Einsicht und Mitleid mit der ohnehin kaum zu realisierenden Gewinnabsicht von Amateuren, außer du bist bist wirklich erfolgreich und kannst als Steuersubjekt gemolken werden.

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Antwort von Jott:

Für Kommerzielles: such dir besser etwas aus, was nichts mit Musik zu tun hat. Spart Nerven und Abmahnungen. Details am besten vom medienerfahrenen Anwalt. Dessen Kosten gehören auch zur Geschäftsplanung.

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Antwort von Steelfox:

Mach es, wie die Kollegen vor mir vorschlugen ;-)

Ich habe früher genau das gemacht, was du anstrebst. Glaub mir, es lohnt sich nicht...
Alle Nachfolgenden Punkte setzten Voraus, das die verwendeten Lieder/Komponisten auch bei der GEMA gemeldet sind.
zu 1) Einverständnis aller Musikvereine ist nur eins von vielen Dingen und das kleinste Problem. Wenn du Musikschnipsel auf deiner Homepage veröffentlichen willst, hält dafür die GEMA die Hand auf. Für jedes einzelne Lied (auch Sekundenweise) etwa 100 € pro Jahr.
Die Genehmigung zur Veröffentlichung erteilt die GEMA nur bei vorliegendem Einverständnis des jeweiligen Komponisten bzw. des Musikverlags. Das ist manchmal der Knackpunkt, der je nach Verlag auch mal sehr teuer werden kann, pro Lied....
zu 2) Grundsätzlich muß sich immer derjenige um die Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechte kümmern, der die DVD erstellt. Das kann nicht - wie hier im Forum manchmal vorgeschlagen - auf andere z.b. den Veranstalter oder den Auftraggeber abgewälzt werden.
zu 3) Verkaufen lohnt kaum. Am Anfang nehmen die vielleicht jeder eine DVD. Beim zweiten Mal dann nur eine, die dann 50 mal kopiert wird.

Grundsätzlich gilt also, immer erst die Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechte vom Urheber (Komponisten und ggf Texter, bzw beim Verlag der die jeweiligen Rechte an dem Stück hat, einholen. Das brauchst du schriftlich für jedes einzelne Lied (Manchmal kommen auch mehrere in Frage)). Wenn du das hast, kannst du mit den entsprechenden Vordrucken, auf denen alles vermerkt wird - auch die jeweilige Auflagenhöhe - bei der GEMA einreichen. Von denen bekommst du dann nochmal eine Rechnung.

So, ich hoffe, ich habe nichts vergessen.
Viel Glück, falls du trotzdem an deinem Vorhaben festhälst.

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Antwort von lehmann:

Vielen Dank für eure schnellen und Ernüchternden Antworten.

Ich habe noch 12 Jahre bis zur Rente (sollte es bis dahin noch welche geben :-) ) und wollte die Filmerei niemals als Hauptjob betreiben.

Mir ging es hauptsächlich darum, wenn ich mal in Rente bin auch unter Leute zu „müssen“.
Bis dahin habe ich im besten Falle 4-6 Aufnahmen im Jahr. Davon sind mind. 2-4 Private für meinen Bruder.

Ich denke das ich es dabei belasse und werde sicher keine Homepage oder ähnliches Starten.

Bei 2-3 Filmaufnahmen im Jahr (nur für einen Unkostenbeitrag) brauche ich bestimmt keine Gewerbeanmeldung? Oder was meint Ihr?
Die Restlichen eventuellen Aufnahmen (Blasmusik Konzerte usw.)werde ich nur für mich Privat nutzen.
Wäre hier eine Einverständniserklärung der Kapelle oder Band ausreichend?

Ich danke euch für eure Hilfe und wünsche allen viel Erfolg bei allem was sie tun.

Viele Grüße
Lehmann

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Antwort von Pianist:

Bei 2-3 Filmaufnahmen im Jahr (nur für einen Unkostenbeitrag) brauche ich bestimmt keine Gewerbeanmeldung? Oder was meint Ihr? Als Filmemacher bist Du Künstler und musst ohnehin kein Gewerbe anmelden.

Matthias

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Antwort von lehmann:

Vielen Dank

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