Aktuelles Generative KI Videos OpenAI Sora 2 - Nutzungsrichtlinie entfacht internationalen Urheberrechtsstreit

Generative KI Videos OpenAI Sora 2 - Nutzungsrichtlinie entfacht internationalen Urheberrechtsstreit

Die Frage, wie man gesetzlich das Urheberrecht für generative KI-Inhalte regeln soll droht von der normativen Kraft des Faktischen überholt zu werden.

// 17:35 Mo, 20. Okt 2025von

Die Veröffentlichung von Sora 2 - der neuesten Video-KI des Unternehmens OpenAI - hat der Branche nicht nur einen deutlichen technologischen und medialen Schub verpasst, sondern zugleich auch den vielleicht heftigsten Urheberrechtsstreit seit den Anfängen von YouTube ausgelöst. Während OpenAI die neue Software als einen großen Schritt in Richtung Realismus feierte, formierte sich in der gesamten Film- und Medienindustrie geschlossener Widerstand gegen das zugrundeliegende Geschäftsmodell. Der Konflikt offenbart einen fundamentalen Dissens über die Zukunft des geistigen Eigentums und die Rolle Künstlicher Intelligenz in der Kreativwirtschaft.




Generative KI - ist die Grenze die Phantasie des Nutzers?

OpenAI Sora 2 setzt mit physikalisch präziseren Bewegungen, integriertem Ton und vor allem einer erstmals wirklich nutzbaren Kontinuität von Darstellern zwischen den Szenen einen neuen Maßstab für generierte Videos. Verpackt in einer benutzerfreundlichen iOS-App, stieg das Tool trotz der Beschränkung auf Einladungs-Basis sofort an die Spitze der App Charts. Die anfängliche Begeisterung wurde vor allem davon befeuert, dass sich hiermit Videos von bekannten Persönlichkeiten wie Michael Jackson und Elon Musk oder auch von urheberrechtlich geschützten Charakteren wie SpongeBob, Pikachu oder Super Mario erstellen ließen, die sich anschließend im Internet viral rasend schnell verbreiteten.



OpenAI spielte im Anschluss das juristische Unschuldslamm, da es in seiner ursprünglichen Nutzungsrichtlinie ein sogenanntes Opt-out-Modell verankerte. Dieses erlaubte die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützten Materials, solange die Rechteinhaber nicht explizit widersprachen. Nach OpenAIs Vorstellungen musste man der Firma also explizit melden, dass man nicht in Sora2 "vorkommen" will.




Opt-Out ist keine Option

Doch diese Nutzungsrichtlinie stieß erwartungsgemäß in der US-Unterhaltungsbranche auf einhellige und scharfe Kritik. Die Motion Picture Association (MPA) warf OpenAI einen „fundamentalen Verstoß gegen die kreative Kontrolle“ vor und monierte, die Rechtslast werde so vom Verletzer auf das Opfer verlagert. Führende Talentagenturen wie CAA, WME und UTA zogen umgehend ihre Mandanten von der Plattform zurück und bezeichneten Sora 2 als „ernsthaftes und schädliches Risiko“ für geistiges Eigentum. Die Schauspielgewerkschaft SAG-AFTRA schloss sich unter Präsident Sean Astin an und warnte, die Politik „bedrohe die wirtschaftliche Grundlage unserer gesamten Branche“.




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