Japan setzt auf Mitwirkung von Firmen
Mit diesem Problem kämpft aktuell auch die japanische Regierung. So hat sie am Freitag OpenAI offiziell aufgefordert, keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen und führt dabei explizit die Darstellungen urheberrechtlich geschützter Charaktere aus beliebten Anime- und Spiele-Franchises wie One Piece, Demon Slayer, Pokémon und Mario an.
Die Aufforderung wurde von der Stabsstelle für Strategie für geistiges Eigentum des Kabinettsbüros gestellt und belegt, wie schwer man letztlich gegen dieses Problem vorgehen kann. Japanische Politiker wie Digitalminister Masaaki Taira äußerten die Hoffnung, dass OpenAI dieser Aufforderung freiwillig nachkommen werde. Sollte dies nicht passieren, so könnten "Maßnahmen gemäß dem japanischen KI-Fördergesetz ergriffen werden. Dieses neue Gesetz befasst sich genau mit solchen Urheberrechtsverstößen durch KI. Allerdings legt auch dieses Gesetz keine klaren Strafen für den Missbrauch von KI fest, sondern fordert Unternehmensbetreiber stattdessen auf, bei den Maßnahmen mitzuwirken. Doch solange es keine expliziten Gesetze und Strafen gibt, werden wohl weiterhin eine Menge KI-Videos mit urheberrechtlich zweifelhaftem Content ihre viralen Wege gehen.
Internationale Lösungen sind notwendig
Denn letztlich wird sich die Generierung nicht unterbinden lassen, da hierfür jedes Land der Welt gleiche, strenge Regularien schaffen müsste. Einzig die Distribution wird daher realistisch "ahndbar" sein und selbst dies ist in Zeiten internationaler Datenhighways ein fast unmögliches Unterfangen. Wie soll man einen 10 sekündigen Videoclip "verbieten", der auf einem Server in einem entfernten Land liegt, dessen Betreiber kaum zu ermitteln ist. Und der vielleicht in einem anderen Land als Meme sogar Rechtsschutz genießt?
Letztlich werden die Rechteinhaber daher bei den großen Social Plattformen wie Youtube oder TikTok die Sperrung entsprechender Inhalte durchsetzen müssen, was einem Opt-Out dann ja letztlich ziemlich nahe kommt. Dann liegt der Ball allerdings bei den Plattformen, entsprechende Inhalte vor dem Upload herauszufiltern. Und wie es heute schon grundsätzlich mit klaren Urheberrechtsverstößen gehandhabt wird.
Wahrscheinlich wird man jedoch auch nicht darum herumkommen, das Urheberrecht bezüglich generativer KI sowieso komplett neu zu regeln. Schließlich liegt der Hase ja bereits im Pfeffer der Trainingsdaten - gleich neben dem Hund - begraben.




















