Kehrtwende oder Zeitschinderei?
Unter diesem massiven Druck kündigte OpenAI-CEO Sam Altman eine scheinbare Kehrtwende an. In seinem Blogbeitrag vom 4. Oktober zu Sora 2 kündigte er an, dass es in naher Zukunft Änderungen an der noch jungen App zur Videogenerierung geben werde. „Zunächst werden wir den Rechteinhabern eine detailliertere Kontrolle über die Charaktergenerierung geben, ähnlich dem Opt-in-Modell für Ähnlichkeiten, aber mit zusätzlichen Kontrollen“, bestätigte Altman und fügte hinzu, OpenAI werde den Rechteinhabern „die Möglichkeit geben, festzulegen, wie ihre Charaktere verwendet werden dürfen (auch gar nicht).“ Zudem skizzierte er Überlegungen zu einem Rahmenwerk für Umsatzbeteiligungen und beschrieb Sora 2 visionär als Plattform für eine Art „interaktive Fanfiction“.

Rechtlich kleine klare Sache
Rechtsexperten betonen jedoch, dass die Probleme damit nicht vom Tisch sind. Die Kernfrage, ob die Generierung urheberrechtlich geschützter Charaktere selbst bei einem Opt-in-Modell eine Verletzung darstellt, bleibt vorerst ungeklärt. Zusätzliche Komplexität bringt die „Cameo“-Funktion, die das Einfügen des Ebenbilds realer Personen in generierte Videos ermöglicht und damit tief in den Bereich der Persönlichkeits- und Bildrechte vordringt.
Für professionelle Filmemacher sind generative KI-Modelle schon länger eine mehr als neblige Grauzone. Solange die Frage der urheberrechtlichen Sauberkeit und die Möglichkeit einer Versicherung gegen Rechtsstreitigkeiten ungeklärt sind, bleibt ein Einsatz in kommerziellen Produktionen immer riskant, da man hier auch sehr leicht unbewusst kritische Urheberrechte berühren kann. Die Auseinandersetzung um Sora 2 ist somit nicht nur wünschenswert, sondern sogar dringend notwendig, um den gesetzlichen Rahmen für generative KI klarer abzustecken.
Keine Entscheidung in Sicht
Dass es hier eine schnelle Entscheidung gibt, ist jedoch unwahrscheinlich. Erschwerend kommt hinzu, dass wir beispielsweise in Europa andere Urheber-Rechtslagen haben und amerikanische Prinzipien wie beispielsweise "Fair Use" hier anders bewertet werden. Somit dürfte generative KI auf lange Sicht für schwelende Rechtsstreitigkeiten sorgen.




















