Die Veröffentlichung von Sora 2 - der neuesten Video-KI des Unternehmens OpenAI - hat der Branche nicht nur einen deutlichen technologischen und medialen Schub verpasst, sondern zugleich auch den vielleicht heftigsten Urheberrechtsstreit seit den Anfängen von YouTube ausgelöst. Während OpenAI die neue Software als einen großen Schritt in Richtung Realismus feierte, formierte sich in der gesamten Film- und Medienindustrie geschlossener Widerstand gegen das zugrundeliegende Geschäftsmodell. Der Konflikt offenbart einen fundamentalen Dissens über die Zukunft des geistigen Eigentums und die Rolle Künstlicher Intelligenz in der Kreativwirtschaft.
Generative KI - ist die Grenze die Phantasie des Nutzers?
OpenAI Sora 2 setzt mit physikalisch präziseren Bewegungen, integriertem Ton und vor allem einer erstmals wirklich nutzbaren Kontinuität von Darstellern zwischen den Szenen einen neuen Maßstab für generierte Videos. Verpackt in einer benutzerfreundlichen iOS-App, stieg das Tool trotz der Beschränkung auf Einladungs-Basis sofort an die Spitze der App Charts. Die anfängliche Begeisterung wurde vor allem davon befeuert, dass sich hiermit Videos von bekannten Persönlichkeiten wie Michael Jackson und Elon Musk oder auch von urheberrechtlich geschützten Charakteren wie SpongeBob, Pikachu oder Super Mario erstellen ließen, die sich anschließend im Internet viral rasend schnell verbreiteten.
OpenAI spielte im Anschluss das juristische Unschuldslamm, da es in seiner ursprünglichen Nutzungsrichtlinie ein sogenanntes Opt-out-Modell verankerte. Dieses erlaubte die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützten Materials, solange die Rechteinhaber nicht explizit widersprachen. Nach OpenAIs Vorstellungen musste man der Firma also explizit melden, dass man nicht in Sora2 "vorkommen" will.
Opt-Out ist keine Option
Doch diese Nutzungsrichtlinie stieß erwartungsgemäß in der US-Unterhaltungsbranche auf einhellige und scharfe Kritik. Die Motion Picture Association (MPA) warf OpenAI einen „fundamentalen Verstoß gegen die kreative Kontrolle“ vor und monierte, die Rechtslast werde so vom Verletzer auf das Opfer verlagert. Führende Talentagenturen wie CAA, WME und UTA zogen umgehend ihre Mandanten von der Plattform zurück und bezeichneten Sora 2 als „ernsthaftes und schädliches Risiko“ für geistiges Eigentum. Die Schauspielgewerkschaft SAG-AFTRA schloss sich unter Präsident Sean Astin an und warnte, die Politik „bedrohe die wirtschaftliche Grundlage unserer gesamten Branche“.
Kehrtwende oder Zeitschinderei?
Unter diesem massiven Druck kündigte OpenAI-CEO Sam Altman eine scheinbare Kehrtwende an. In seinem Blogbeitrag vom 4. Oktober zu Sora 2 kündigte er an, dass es in naher Zukunft Änderungen an der noch jungen App zur Videogenerierung geben werde. „Zunächst werden wir den Rechteinhabern eine detailliertere Kontrolle über die Charaktergenerierung geben, ähnlich dem Opt-in-Modell für Ähnlichkeiten, aber mit zusätzlichen Kontrollen“, bestätigte Altman und fügte hinzu, OpenAI werde den Rechteinhabern „die Möglichkeit geben, festzulegen, wie ihre Charaktere verwendet werden dürfen (auch gar nicht).“ Zudem skizzierte er Überlegungen zu einem Rahmenwerk für Umsatzbeteiligungen und beschrieb Sora 2 visionär als Plattform für eine Art „interaktive Fanfiction“.

Rechtlich kleine klare Sache
Rechtsexperten betonen jedoch, dass die Probleme damit nicht vom Tisch sind. Die Kernfrage, ob die Generierung urheberrechtlich geschützter Charaktere selbst bei einem Opt-in-Modell eine Verletzung darstellt, bleibt vorerst ungeklärt. Zusätzliche Komplexität bringt die „Cameo“-Funktion, die das Einfügen des Ebenbilds realer Personen in generierte Videos ermöglicht und damit tief in den Bereich der Persönlichkeits- und Bildrechte vordringt.
Für professionelle Filmemacher sind generative KI-Modelle schon länger eine mehr als neblige Grauzone. Solange die Frage der urheberrechtlichen Sauberkeit und die Möglichkeit einer Versicherung gegen Rechtsstreitigkeiten ungeklärt sind, bleibt ein Einsatz in kommerziellen Produktionen immer riskant, da man hier auch sehr leicht unbewusst kritische Urheberrechte berühren kann. Die Auseinandersetzung um Sora 2 ist somit nicht nur wünschenswert, sondern sogar dringend notwendig, um den gesetzlichen Rahmen für generative KI klarer abzustecken.
Keine Entscheidung in Sicht
Dass es hier eine schnelle Entscheidung gibt, ist jedoch unwahrscheinlich. Erschwerend kommt hinzu, dass wir beispielsweise in Europa andere Urheber-Rechtslagen haben und amerikanische Prinzipien wie beispielsweise "Fair Use" hier anders bewertet werden. Somit dürfte generative KI auf lange Sicht für schwelende Rechtsstreitigkeiten sorgen.
Japan setzt auf Mitwirkung von Firmen
Mit diesem Problem kämpft aktuell auch die japanische Regierung. So hat sie am Freitag OpenAI offiziell aufgefordert, keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen und führt dabei explizit die Darstellungen urheberrechtlich geschützter Charaktere aus beliebten Anime- und Spiele-Franchises wie One Piece, Demon Slayer, Pokémon und Mario an.
Die Aufforderung wurde von der Stabsstelle für Strategie für geistiges Eigentum des Kabinettsbüros gestellt und belegt, wie schwer man letztlich gegen dieses Problem vorgehen kann. Japanische Politiker wie Digitalminister Masaaki Taira äußerten die Hoffnung, dass OpenAI dieser Aufforderung freiwillig nachkommen werde. Sollte dies nicht passieren, so könnten "Maßnahmen gemäß dem japanischen KI-Fördergesetz ergriffen werden. Dieses neue Gesetz befasst sich genau mit solchen Urheberrechtsverstößen durch KI. Allerdings legt auch dieses Gesetz keine klaren Strafen für den Missbrauch von KI fest, sondern fordert Unternehmensbetreiber stattdessen auf, bei den Maßnahmen mitzuwirken. Doch solange es keine expliziten Gesetze und Strafen gibt, werden wohl weiterhin eine Menge KI-Videos mit urheberrechtlich zweifelhaftem Content ihre viralen Wege gehen.
Internationale Lösungen sind notwendig
Denn letztlich wird sich die Generierung nicht unterbinden lassen, da hierfür jedes Land der Welt gleiche, strenge Regularien schaffen müsste. Einzig die Distribution wird daher realistisch "ahndbar" sein und selbst dies ist in Zeiten internationaler Datenhighways ein fast unmögliches Unterfangen. Wie soll man einen 10 sekündigen Videoclip "verbieten", der auf einem Server in einem entfernten Land liegt, dessen Betreiber kaum zu ermitteln ist. Und der vielleicht in einem anderen Land als Meme sogar Rechtsschutz genießt?
Letztlich werden die Rechteinhaber daher bei den großen Social Plattformen wie Youtube oder TikTok die Sperrung entsprechender Inhalte durchsetzen müssen, was einem Opt-Out dann ja letztlich ziemlich nahe kommt. Dann liegt der Ball allerdings bei den Plattformen, entsprechende Inhalte vor dem Upload herauszufiltern. Und wie es heute schon grundsätzlich mit klaren Urheberrechtsverstößen gehandhabt wird.
Wahrscheinlich wird man jedoch auch nicht darum herumkommen, das Urheberrecht bezüglich generativer KI sowieso komplett neu zu regeln. Schließlich liegt der Hase ja bereits im Pfeffer der Trainingsdaten - gleich neben dem Hund - begraben.



















