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Infoseite // Urheberrechte/Copyright auf LookUp / Luts tatsächlich Möglich ?



Frage von dopevenzo:


Hallo Community,
bin neu hier :) Gleich zur Frage : Ich erstelle Regelmäßig Lut's und bringe diese auch an den Mann/Frau.
Nur ist mir gestern aufgefallen das meine eigenen Luts auf einem Fremdkanal #YouTube vertrieben werden.
In wie weit greift hier eigentlich das Urheberrecht / Copyright / Schöpfungshöhe wie auch immer ?
Gibt es überhaupt einen Schutz bei Luts/LookUps ? ( Alle wurden mit After Effects & Photoshop erstellt )


Mit freundlichen Grüßen
DopeVenzo

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Antwort von dopevenzo:

?

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Antwort von Frank Glencairn:

Theoretisch ja, praktisch nein.

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Antwort von Roland Schulz:

Ja, selbsterstellte LUT"s sind geistiges Eigentum! Copyrightinformationen können in den "Comments" editiert werden. Ein Kopierschutz ist allerdings meines Wissens nach nicht möglich, von daher geht das am Ende Richtung Frank"s Aussage.

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Antwort von dosaris:

ich gehe auch eher von
NEIN
aus.

Ähnlich wäre es, ein Copyright für Entfernungstabellen, Einstellwerte,Telefonnummern,
Logarithmentafeln, Belichtungstabellen etc haben zu wollen, auch wenn da Kommentare mit drin stehen.

Zahlenwerten fehlt die "Erfindungshöhe" (aus dem Patentrecht) und die sind
in sofern nicht Eigentum-fähig.

Anders wäre es, wenn man ein Buch/Artikel darüber schreibt und die Tabellen mit aufnimmt.
Dennoch darf dann jeder für sich privat die Tabellen kostenfrei nutzen, aber eben nicht weiter
veröffentlichen/verkaufen etc.

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Antwort von Valentino:

Da widerspreche ich dir, den nur weil eine LUT aus Zahlen besteht existiert natürlich ein Schutz des Urhebers auf den entsprechenden Look.
Natürlich ist die LUT nur ein Transport bzw. Austauschformat für den Look, da damit aber eine 1:1 Kopie möglich gemacht wird, ist die LUT nicht von einem Schutz ausgeschlossen.
Gerade bei komplexen 3D LUTs ist dazu ein künstlerisch individueller Look mit der entsprechenden Gestaltungshöhe gegeben.
Wer einen fremden 3D LUT 1:1 kopiert und unerlaubt für sein Projekt einsetzt, verstößt er meiner Meinung ganz klar gegen den Urheberschutz.

Das Problem auf der anderen Seite ist natürlich die entsprechende Beweispflicht, müsste also dann ein Gutachter die entsprechende Session vorgelegt werden.
Bis dahin wird der LUT aber schon im Nirwana verschwunden sein.

Digitale Bild und Ton-Effekte bzw. Plugins unterliegen ja auch dem Urheberrecht und da diese meist auch gescriptet werden und aus Zahlen bestehen, sind sie am Ende wie Programmcode urheberrechtlich geschützt.
Nach deiner Zahlenwerte Theorie wäre ja auch ein digitales 8bit RGB Bild nur eine Sammlung von Zahlen und somit nicht schützenswert!

Mit Patentrecht hat das auch wenig zu tun, es wird eher einem Geschmacksmuster nahe kommen.

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Antwort von tommyb:

Es ist nicht alles geschützt was irgendwie jemand geschrieben hat, aber wenn man ein LUT als Datenbank ansehen würde (und im Prinzip ist es eine Datenbank), besteht ein Urheberrecht. Siehe auch diesen Beitrag mit ähnlicher Thematik:

https://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/ ... l-e-k.html

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Antwort von Alf_300:

Was sagt denn der Erfinder der LUTs dazu ?

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Antwort von Valentino:

Alf_300 hat geschrieben:
Was sagt denn der Erfinder der LUTs dazu ?
Bitte nicht zwei verschiedene Sachen in einen Topf werfen, es geht nicht um die Urheber die z. B. die informationstechnische Idee für ein LUT-Format hatten, sondern um den Colorgrader bzw. Person die mit der Erstellung eine Looks (der in einem LUT gespeichert wird) eine nicht ganz unerheblichen gestalterische Leistung erbracht hat.
Es ist einem Erfinder eines Datenformates auch nicht möglich das allgemein gültige Recht zu beugen.
Das ist genauso absurd als ob ein Hersteller von Farben und Leinwände, einen Anspruch auf die Werke von einem Künstler erheben würde, da dieser mit ihren Produkten gearbeitet hat.

So bald diese Gestaltungshöhe erreicht ist, sollte auch der Schutz des LUTs gewährleistet sein, ein LUT der einfach nur die ein simples S/W Bild erzeugt ist hingegen wieder ein Grenzfall.

@tommyb
Der Einwand mit der Datenbank könnte für eine Sammlung von selber erstellten LUTs auch funktionieren, geht aber nicht auf die Tatsache ein das ja der erzeugte Look bei entsprechender Gestaltungshöhe zu schützen ist.
Ich spreche hier immer vom deutschen Urheberrecht und nicht von irgendwelchen US oder sonstigen Rechtssystemen.

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Antwort von dopevenzo:

Danke für die Antworten.
Die Luts wurden vom Herren gelöscht nach dem ich höfflich danach gebeten habe.

Dennoch finde ich diesen Topic recht Sinnvoll da es auf Google einfach nichts darüber zu finden gibt, wird bestimmt irgendwann noch paar Leute geben denen ähnliches ergeht.
Also wer noch was Beitragen kann , immer her damit :)

Grüße

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