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Frage von serzui93:


Folgende "Aufgabenstellung"

- Ich habe Material für einen Auftraggeber produziert, dieses haben die vollständigen Nutzungsrechte erhalten, wir haben in einer öffentlichen Einrichtung gedreht.

- Jetzt möchte der Ko-Veranstalter ebenfalls das Material haben, - wie sieht es mit den Rechten am Bild aus, die Personen vor der Kamera haben zugestimmt sich in Verbindung mit der Veranstaltung aufzeichnen zu lassen.

Kann das Material an den KO-Veranstalter herausgegeben werden und vollkommen frei benutzt werden?

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Antwort von Jens1967:

Folgende "Aufgabenstellung"
Mein Güte, stehst du auf dem Schlauch. Du schreibst doch selbst: " Ich habe Material für einen Auftraggeber produziert, diese haben die vollständigen Nutzungsrechte erhalten"

Das ist also nicht mehr dein Problem, sondern die Anfrager sollen sich mit ihrer Anfrage an deinen Auftraggeber wenden, da dieser der Rechteinhaber ist. Nur Amateure da draussen...

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Antwort von serzui93:

Laut Schöpfungskette bin ich immer noch Urheber des Materials, demnach nicht auch verantwortlich für die Klärung der Personenrechte?

- wünschte es wäre so trivial...

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Antwort von dienstag_01:

Das hängt einzig und allein von deinem Vertrag ab. Hast du alle Rechte *ohne Ausschluß* deinem Partner eingeräumt, dann kannst du die Rechte nicht nochmals weiterveräußern. Sonst ja.

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Antwort von soan:

Laut Schöpfungskette bin ich immer noch Urheber des Materials, demnach nicht auch verantwortlich für die Klärung der Personenrechte?

- wünschte es wäre so trivial... Ja, du bist verantwortlich für die Rechte falls da in einer öffentlichen Einrichtung Leute rumlaufen und von dir gedreht werden.

Ja, man müsste das berücksichtigen wenn man Material mit "geklärten" Rechten an einen Auftraggeber weiterleitet.

Nein, der zweite Fuzzi kann nicht einfach so dein Material bekommen, sowas sollte der vorher abklären. Hinterher kann ja jeder.

Der zweite Fuzzi soll mit deinem Auftraggeber schnacken, wenn der sein Go gibt kann es dir doch egal sein...bitteschön.

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