Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen
Zum Original-Thread / Zum Rechtliches-Forum

Infoseite // Liveschnitt-Musikrechte, GEMA und Co.



Frage von fresh_hotboy:


Hallo zusammen,

man liest hier und da in diesem Forum über diejenigen, welche verschiedene Veranstaltungen mit einer oder mehreren Kameras Aufzeichnen und anschliessend eine DVD produzieren.

Wie macht Ihr das eigentlich mit den Musik-, Synch- und GEMA-Rechten?

Der Dschungel ist so groß und die Informationsflut sooooo gering. Hat mir da jemand eine Antwort?

Thanks.

Space


Antwort von megalutzi:

Hallo,
also ich sehe das immer aus Auftragsarbeit. Ich werde vom Veranstalter beauftagt, eine Veranstaltung aufzunehmen und für ihn eine DVD zu erstellen. Die Rechte muss er haben. Eine entsprechende Klausel im Vertrag muss da halt drinstehen, dass er im Besiz der nötigen Rechte ist und mich schadfrei hält.
Somit bin ich raus aus dem schneider - zumindest meine ich das.

Space


Antwort von Pianist:

Generell ist immer derjenige verantwortlich, der sendet, aufführt oder vervielfältigt. Darauf kann man den Auftraggeber netterweise hinweisen, aber an sich ist das wirklich sein Bier. Wenn man natürlich selbst derjenige ist, der vervielfältigt, muss man sich selbst um die nötigen Rechte kümmern. Dann ist es gut, schon vorher eine Musikauswahl zu treffen, wo man sich mit den Verlagen (die Gema ist da eher das sekundäre Problem) einigen kann. Denn hinterher hat man keine Änderungsmöglichkeiten mehr und muss die gestellten Bedingungen akzeptieren.

Am einfachsten ist es natürlich, wenn der Chor, der Organist oder das Dudelsackorchester Stücke aufführen, die eindeutig gemeinfrei sind und es sich auch nicht um eine geschützte Bearbeitung handelt.

Matthias

Space


Antwort von pat16:

Hi!

Ja, richtig, der Veranstalter bzw. AUftraggeber muß die Gema-, Verlags-, Aufführungs-, und Nutzungsrechte mit den Rechteinhabern oder zuständigen Stellen klären.

Wenn im Buchungsvertrag eine Klausel eingefügt ist, daß wir als Auftragnehmer auf Basis einer einduetigen Rechtslage zwischen Rechteinhaber und AUftraggebner arbetien und von Rechtsansprüchen dritter freigestellt sind kann uns niemand etwas wollen.

Wenn wir das Werk online als Demo zeigen ist das Einverständis des Auftragsgebers einzuholen und die Musik durch ein gemafreies Stück zu ersetzen, welches auf uns lezensiert ist.

Werden Kopien angefertigt, dann entweder selbst machen oder wenn's ans Kopierwerk geht eine Bescheinigung des Auftraggebers über seine rlaubnis beilegen, die Musikstücke nutzen zu dürfen. Jedes deutsche Kopierwerk wird einen Gemanachweis verlangen.

Liebe Grüße
Pat.

Space


Antwort von Pianist:

Jedes deutsche Kopierwerk wird einen Gemanachweis verlangen. So ähnlich. Die Presswerke wollen eine Anti-Piraterie-Rechteerklärung unterschrieben haben, das hat aber eher mit dem "geistigen Eigentum" an den Inhalten der DVD zu tun und nur sekundär mit den darin verwendeten Musikstücken.

Gemamäßig sieht das wie folgt aus: Man holt zunächst mal vom jeweiligen Musikverlag das Recht zur Benutzung ein. Ob da Lizenzgebühren verlangt werden oder nicht, hängt vom Verhandlungsgeschick ab. Dann hat man einen Vertrag oder eine Bescheinigung von dem Verlag, dass er das Recht zur Benutzung im eigenen Namen vergeben hat. Nach der Pressung schickt man gemeinsam mit einer Kopie des Vertrages oder der Bescheinigung eine Liste an die Gema, woraus der Titel des Filmes, die Länge, die verwendeten Stücke und die verwendete Länge der Stücke hervorgeht. Daraus kann man dann nämlich die Gema-Spieldauer in Prozenten ausrechnen, weil sich dann die Mindestvergütung reduziert.

Beispiel: DVD nach Tarif VR-BT H2. Der Film ist 10 Minuten lang und es sind verschiedene Stücke drin verwendet worden, für die man sich vom Verlag das Benutzungsrecht geholt hat. Die Musik ist insgesamt 5 Minuten lang, hat also einen Gema-Anteil von 50 Prozent. Die Mindestvergütung beträgt bei diesem Tarif 31 Cent pro DVD. Gehen wir von einer Auflage von 500 Stück aus. Da wären an sich 155 EUR zu zahlen. Weil der Gema-Anteil aber nur 50 Prozent beträgt, reduziert sich der Rechnungsbetrag auf etwa 77,50 EUR.

Das Presswerk schickt übrigens immer Kontrollmitteilungen an die Gema, so dass dort in der Direktion Industrie in München genau geprüft wird, ob man seine Meldung vergessen hat.

Es gibt ja auch gemafreie Anbieter, aber meine Meinung über diese Leute habe ich hier schon ausführlich dargelegt.

Matthias

Space


Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen
Zum Original-Thread / Zum Rechtliches-Forum

Antworten zu ähnlichen Fragen //


Gema bei Konzertmitschnitt
Gema und YouTube - wer zahlt?
GEMA verklagt Musik-KI Suno wegen Urheberrechtsverletzung




slashCAM nutzt Cookies zur Optimierung des Angebots, auch Cookies Dritter. Die Speicherung von Cookies kann in den Browsereinstellungen unterbunden werden. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Mehr Infos Verstanden!
RSS Suche YouTube Facebook Twitter slashCAM-Slash