Frage von Gast001:Hi,
bei uns gibt es in ein paar Wochen eine öffentliche Versammlung und von einigen Personen gäbe es sicherlich keine Zustimmung einer Aufzeichnung. Hat das Filmmatrial Wert vor einem Gericht, auch wenn es heimlich gefilmt worden ist?
mfg Gast001
Antwort von Anonymous:
Ja, für die Gegenpartei, weil sie dich gleich nochmal verklagen können, und du ihnen die Beweise auch gleich lieferst.
Antwort von Anonymous:
Es kann aber helfen den gefallenen Wortlaut genau später zu Papier zu bringen.
Antwort von Pianist:
Das Studium des Gesetzes erleichtert die Rechtsfindung: §23 Abs. 1 Satz 3 KUG.
Matthias
Antwort von Gast001:
Danke für den Tipp mit §23 Abs. 1 Satz 3 KUG, hab schon was gefunden