Frage von provid:Es ist soweit – Deutschlands und Österreichs Hochzeitsvideografen messen sich in einem bundesweiten Contest. Der
Hochzeits-Video-Award 2007 beginnt Ende 2007 auf
www.hochzeitsvideographen.com und wird erstmals im deutschsprachigen Raum ausgetragen.
Hochzeitsfilmer aller Coleur können hier Ihre Clips einreichen und einem breiten Publikum vorstellen.
Einsendeschluss ist der 15. Jänner 2008
Der Sieger wird, voraussichtlich am 1. März gekürt.
Wir warten auf deine Teilnahme und freuen uns auf einen fairen Wettbewerb.
Lieben Gruß,
Markus Schneeberger, Stefan Schnelle und
das Forum für Brautpaare und Videografen Team.
Näher infos unter:
www.hochzeitsvideographen.com &
Forum für Brautpaare & Videografen
Antwort von Andreas_Kiel:
Er verpflichtet sich alle einstehenden Kosten, die durch das Veröffentlichen seines Werkes entstehen, zu übernehmen und haftet dafür
Was meint Ihr damit? Klingt irgendwie nach ... "Blankoscheck"?
BG
Andreas
Antwort von Christian Schmitt:
Und auch noch 20€ Teilnahmegebühr...
Und man kann dabei sogar unter umständen EINE gemafreie CD gewinnen -
na dann mal ganz schnell anmelden gehen...
Antwort von provid:
Was meinst du mit Blankoscheck?
Der EINREICHER nicht der Veranstalter verpflichtet sich!!
Grundsätzlich muss Gema- Akmfrei produziert werden.
Oder es hat jemand die erforderlichen Rechte für das Material (Audio, Video) erworben.
Natürlich wird offensichtlichen Verstößen erstmals nachgegangen und ev. aus dem Bewerb genommen. Sollte es nicht offensichtlich sein und jemand behauptet, dass durch die Veröffentlichung Kosten entstehen, dann möchten wir die NICHT zahlen müssen, sondern der Produzent.
Mit der Anmeldung bestätigt der Produzent des Clips, ab hier Produzent genannt, dass:
• er im Besitz sämtlicher erforderlichen Rechte, insbesondere Verwertungsrechte, Synchronisationsrechte, Herstellungs-
u. Leistungsschutzrechte und dem Recht zur Veröffentlichung ist.
• Bild- und Tonmaterial darüber hinaus frei von Rechten Dritter sind.
• der Produzent das schriftliche Einverständnis für Einreichung und Veröffentlichung des Materials, von dem gezeigten
Brautpaar hat.
• das Material vom Produzent selbst erstellt und bearbeitet wurde.
Der Produzent haftet für alle Ansprüche, die aus der öffentlichen Vorführung des eingereichten Videoclips
Entstehen und an den Ausrichter/Veranstalter des Awards (Markus Schneeberger) gestellt werden und verpflichtet
sich den Ausrichter/Veranstalter hierfür schad- und klaglos zu halten.
Im Prinzip kann man lt. Auskunft der GEMA und der AUME so einen Award fast nie ganz Wasserdicht machen leider.
Antwort von provid:
Und auch noch 20€ Teilnahmegebühr...
Und man kann dabei sogar unter umständen EINE gemafreie CD gewinnen -
na dann mal ganz schnell anmelden gehen...
Naja, wer Hochzeitsvideos produziert, oder egal was auch immer, der weiß ev. dass ein Award in der eigenen Branche auch Werbewirksam ist.
Das wäre/ist für mich das Hauptargument.
Und wo bekommt man heutzutage noch Werbung für 20€
Antwort von Christian Schmitt:
Und wo bekommt man heutzutage noch Werbung für 20€
Ja wenn man das so sieht, nun gut..
Antwort von otto_gutentag:
ein hochzeitsfilm mit gemafreier musik? da sind dann bestimmt alle lieblingstitel des brautpaares dabei, oder ? ;-)
Antwort von Andreas_Kiel:
Der EINREICHER nicht der Veranstalter verpflichtet sich!!
ganz genau, gut erkannt. Der soll dann pauschal für alle Veröffentlichungskosten einstehen, die nirgends beziffert sind. Ich finde das ... im besten Falle mißverständlich.
Unter Veröffentlichungskosten würde in der derzeitigen Fassung auch die Anmietung eines Kinosaals fallen, um den einzelnen Clip zu zeigen. Das ist zu schwammig. Haftungsausschlüsse oder sog. "Freizeichner" kann man treffender und für beide Seiten sicherer formulieren.
BG
Andreas
Antwort von provid:
Stimmt! - Besten Dank, werden wir noch ändern.
Antwort von provid:
ein hochzeitsfilm mit gemafreier musik? da sind dann bestimmt alle lieblingstitel des brautpaares dabei, oder ? ;-)
ja sicher gemafrei - wie machst du das den sonst??
In Österreich kann man ja zum Glück ein Übereinkommen mit der AUME treffen, dass man für Privatproduktionen auch nicht lizenzfreie Titel im Video haben kann und diese mit einer kleinen Pauschale abgegolten werden. ("Fotografenvertrag")
Gilt aber nicht für Internetveröffentlichung!!
In good ol" Germany hast du eh keine andere Wahl, außer GEMA-frei - oder?
Antwort von EDXF:
Moin,
ein hochzeitsfilm mit gemafreier musik? da sind dann bestimmt alle lieblingstitel des brautpaares dabei, oder ? ;-)
Wie ist denn Deine Vorgehensweise?
Viele Grüße
Marcus
Antwort von provid:
Haftungsausschlüsse oder sog. "Freizeichner" kann man treffender und für beide Seiten sicherer formulieren.
BG
Andreas
Wenn wir schon dabei sind. Kann ja sein, dass es nicht nur mich interessiert:
Hast du einen Vorschlag?
Antwort von provid:
Wenn jemand Lust hat, kann man ab jetzt die eingereichten Clips zum Hochzeitsvideoaward 2007 sehen
http://www.hochzeitsvideographen.com/co ... y/9/19/56/
Aktuelle Diskussionen hier:
http://forum.hochzeits-video.at/index.p ... ,24.0.html