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Infoseite // Frage zu Steuern bei (neben)gewerblicher Tätigkeit



Frage von SammyM:


Hallo,

ich arbeite als Telefonist und komme auf auf einen jährlichen Bruttoverdienst von ca 26000€ (Steuerklasse 3).

Angenommen ich möchte im Bereich der "Videoproduktion" gewerblich tätig werden.

Kann ich mir bis zu einem bestimmten Betrag etwas steuerfrei dazu verdienen? Wenn meine Zusatzeinkünfte diesen Betrag X übersteigen - wie wird es versteuert?

Ich lese öfters etwas davon das gewerblich tätige die Mehrwertsteuer ausweisen können. Was hat es damit auf sich? Muss ich bei Rechnungsstellung etwas in dieser Hinsicht berücksichtigen?

Bitte verzeiht ... bin absolut unerfahren auf diesem Gebiet.

VG
Sam

Space


Antwort von Adam:

Ich mache das auch so - auch auf legaler Basis.

Ich habe mein Finanzamt angeschrieben und ihnen mitgeteilt, dass ich freiberuflich (das ist ganz wichtig!) gelegentlich etwas filme/fotografiere und handwerklichen Tätigkeiten nachgehe.
Und dass ich eben Rechnungen schreiben möchte.

Daraufhin wurde mir vom Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt.

Folgen:
Ich muss (nicht mehr darf) eine Steuererklärung abgeben
Ich muss einen Einahmen-Überschuss-Rechnung machen (das ist kinderleicht und Du kannst es im Netz nachlesen)

Nun kann ich neben meinem Hauptberuf (der zum Glück nicht zu viel Zeit in Anspruch nimmt und mich ernährt) ab und an was machen.
Das sind nur kleinere Tätigkeiten und mehr als 500-3000.- im Jahr kommen dabei nicht rum.
Das müsste ich natürlich versteuern:
Meine Ausgaben übersteigen die Einnahmen aber, daber fallen keine Steuern an. (Durch die freiberufliche Tätigkeit kann ich ja Neuanschaffungen - so sie noch als GWG durchgehen - ja einfach dirket von den einküften abziehen. . D.h. Speicherkarten, z.b. können abgesetzt werden. Das Finanzamt hat allerdings auch schon eine Kamera für 1300.- anerkannt und ich konnte sie direkt den Einkünften gegenüberstellen.)

Tip1:
Schau im Netz nach 'Freiberuf' oder 'freiberuflicher Tätigkeit'

Tip2:
Besorg Dir ein Steuererklärungsprogram. Gib Deine Daten ein. Schau was Du zahlen musst und wo Du noch sparen kannst (das Prog. hilft Dir dabei und gibt Hinweise)
Nun mach das Ganze nochmal, aber gebe zusätzlich zu erwartende Einkünfte aus dem Freiberuf an. Gebe auch Ausgaben mit an.
Und lass Dich überraschen was jezt mehr oder weniger an Steuern zu zahlen ist.

Tip3:
Es ist ein Unterschied ob Du ein Gewebe anmeldest, Gewerbesteuer zahlst, eine ordentliche Buchführung machen musst und den Mehrwertssteuer-Vorteil(?) hast
oder
ob Du einen Freiberuf anmeldest, einfach eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machst, aber dafür wie jeder die Mehrwertssteuer zahlst (dafür aber auch in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung angibst)

Und - da das ja Stolperfallen sein können:
Ich gebe keine rechtsverbindlichen Hinweise, alle meine Aussagen sind private Meinungsäußerungen und können fehlerhaft sein. Neimand kann sich darauf berufen.

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Antwort von Pianist:

Ich lese öfters etwas davon das gewerblich tätige die Mehrwertsteuer ausweisen können. Was hat es damit auf sich? Muss ich bei Rechnungsstellung etwas in dieser Hinsicht berücksichtigen? Ob sich eine Option zur Umsatzsteuer für Dich lohnt, musst Du erst mal überdenken und ausrechnen. Hast Du überwiegend gewerbliche Auftraggeber, dann könnte es sinnvoll sein, weil Du dann bei Anschaffungen die darin enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer ziehen kannst. Hast Du eher private Auftraggeber, könnte es besser sein, so lange wie möglich von der Kleinunternehmerregelung des § 19 UstG Gebrauch zu machen, weil Du sonst für die Leute teurer wirst.

Wenn Du bisher noch relativ wenig Ahnung hast, solltest Du mal ein paar gute Bücher zum Thema Existenzgründung lesen und vielleicht irgendwo an einem Seminar teilnehmen. Man muss ganz viel wissen, weil alles, was man nicht weiß, zu eigenen Lasten geht. Das alles kann man hier nicht mal eben zwischendurch aufschreiben.
Es ist ein Unterschied ob Du ein Gewebe anmeldest, Gewerbesteuer zahlst, eine ordentliche Buchführung machen musst und den Mehrwertssteuer-Vorteil(?) hast
oder
ob Du einen Freiberuf anmeldest, einfach eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machst, aber dafür wie jeder die Mehrwertssteuer zahlst (dafür aber auch in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung angibst) Verrätst Du mir, was Deiner Meinung nach die Gewinnermittlungsart und der Status eines Gewerbebetriebes oder eines Freiberuflers mit der Umsatzsteuer zu tun hat?

Matthias

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