Das Europaparlament hat sich in einer Abstimmung gegen eine vom Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments vorgeschlagene Einschränkung der Panoramafreiheit ausgesprochen (bzw. diesen Punkt einfach ausgeklammert) und diese damit vorerst gerettet - zumindest in Ländern mit einer großzügigen gesetzlichen Regelung wie etwa Deutschland und Großbritannien.
Panoramafreiheit bezeichnet das Recht, auch urheberrechtlich geschützte Architektur (sofern sie von öffentlichen Verkehrswegen einzusehen ist) unentgeltlich und ohne Erlaubnis abzubilden und zu verwerten - bisher ist sie noch in jedem europäischen Staat unterschiedlich geregelt.
Dem Willen der Urheber der der Initiative zur Einschränkung der Panoramafreiheit zufolge war eine Pauschalabgabe für Anbieter wie Facebook und Google (und sogar die Wikipedia) das Ziel. Geschadet hätte eine solche EU-weite Genehmigungspflicht und eventuelle Zwangsvergütung für Abbildungen urheberrechtlich geschützter Werke (wie etwa Gebäuden) jedoch auch Allen, die kommerzielle Bilder öffentlicher Plätze anfertigen und publizieren, wie etwa Journalisten oder Dokumentarfilmern.
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