Frage von lola:Hallo,
ich hab im Forum gestörbert, aber nichts zu dem Thema gefunden.
Wir veröffentlichen demnächst Videos auf unserer HP (Stadtnachrichten per Video).
Die GEMA verlangt in unserer Größenordnung ihren Anteil, aber der Sachbearbeiter dort meinte, dass wir bei zufälligen Aufnahmen an den jeweiligen verlag des Künstlers zahlen müssten.
Wie soll das denn bitte gehen?! Habt Ihr davon schon gehört?
Beispiel:
wir filmen auf einem Straßenfest und im Hintergrund läuft irgendwelche Musik. D.h. ich müsste erst mal wissen, welches Lied/Interpret das überhaupt ist, dann beim Verlag anrufen und fragen, was/ob das was kostet.
Das ist doch nicht normal, oder??
Wer weiß etwas dazu?
LieGrü
LoLa
Antwort von Anonymous:
Das ist doch nicht normal, oder??
Doch, leider. Näheres bei gema.de. Mit den zufälligen Aufnahmen, das war einmal.
Und hier haben schon einige öffentlich gepostet, wie man angeblich die GEMA austricksen kann, weil die Musik ja soooo zufällig im Hintergrund läuft und man ja gaar nichts dafür kann. Das liest die GEMA natürlich auch.
Antwort von hannes:
> Das ist doch nicht normal, oder??
GEMA und normal???
Das schließt sich doch gegenseitig aus.
Antwort von K.-D. Schmidt:
GEMA und normal???
Das schließt sich doch gegenseitig aus.
So isses!
Gruß
KDS
Antwort von Anonymous:
weiss eigentlich jemand was ein radiosender für das
tägliche runterdudeln von GEMApflichtiger musik zahlen muss?
gruß cj
Antwort von Anonymous:
http://www.wer-weiss-was.de/theme7/article2621387.html
Antwort von MarcSchneider:
Das ist doch nicht normal, oder??
Doch, leider. Näheres bei gema.de. Mit den zufälligen Aufnahmen, das war einmal.
.
Was hat sich denn da geändert, - bin leider nicht mehr auf dem neuesten Stand?
Gilt das auch für die aktuelle Berichterstattung? Früher gab es da Außnahmen....(muß die Fernsehaufnahme der Einweihung eines neuen Kindergartens nun abgebrochen werden, weil im Hintergrund ein Straßenmusiker etwas von Bob Dylan singt?)
Gruss, Marc
Antwort von Gast 0815:
Fein, dann habe ich ja mal jemand an dem ich mich zivilrechtlich schadlos halten kann, wenn durch ungewollt eingespielte Musik eine Aufnahme unbrauchbar wird!?
Denn es kann jawohl nicht sein, dass einerseits abkassiert werden soll, andererseits der Abkassierer nicht auch für durch ihn/seine Klientel verursachte Schäden aufkommen muß..........
Gruß aus Marburg