Frage von GaToR-BN:Hallo an euch,
gerade schließe ich ein Projekt ab und neben der Freude gibt es auch Herausforderungen was die Lizenzierung angeht, da es zum ersten Mal ein TV-Spot ist für einen Verein für krebskranke Kinder ist.
Was ich dabei lernen dufte, dass die Rechte für diese kommerzielle TV-Nutzung deutlich schwerer erhältlich sind. Shutterstock schließt z.B. die Nutzung von Videoclips in TV-Spots ausdrücklich aus, Bilder scheinen dagegen kein Problem zu sein, Sprecher bieten das zum vielfachen Preis an. Das habe ich alles so weit in vielen Abstimmungsprozessen doch noch regeln können.
Der Kunden möchte, dass ich diese Rechte für ihn einkaufen und weiterberechne. Kann ich verstehen und doch bleibt ein mulmiges Gefühl, da ich bei Problemen wahrscheinlich haften würde.
Meine Frage an euch ist:
Was ist, wenn der Anbieter z.B. doch nicht die Rechte besitzt und im Ausland sitzt? Bei einer Abmahnung wie sich der Kunde ("Mein Name ist Hase") ja das Problem an mich weitergeben.
Wie regelt ihr das? Nehmt Ihr dafür eine Kostenpauschale für den Aufwand der Abstimmung und das Risiko oder lässt Ihr den Kunden die Einkäufe regeln und sichert euch so besser ab? Würde evtl. eine Haftpflicht für solche Schäden aufkommen?
Es grüßt euch,
Martin
Antwort von Cinemator:
Verantwortlich für einen Commercial ist nach meinem Kenntnisstand generell der Werbungstreibende. Deshalb sollte es ein unterzeichnetes Abnahmeprotokoll über das Werk geben, in dem der Kunde u.a., erklärt, sämtliche Rechtebelange selbst zu prüfen und ggf. bei Streitigkeiten dafür gerade zu stehen.
Beim Einkauf der Rechte würde ich allenfalls helfend zur Seite stehen, aber niemals dafür irgendeine Verantwortung übernehmen. Da kann man schnell in Teufels Küche kommen.
Antwort von Steelfox:
Wenn ich mir eine neue Heizungsanlage einbauen lasse, muss ich als Kunde selber prüfen, ob die verbauten Leitungen auch dem Standard entsprechen und für die Anlage zertifiziert sind?
Kurios.
Antwort von GaToR-BN:
Cinemator hat geschrieben:
Deshalb sollte es ein unterzeichnetes Abnahmeprotokoll über das Werk geben, in dem der Kunde u.a., erklärt, sämtliche Rechtebelange selbst zu prüfen und ggf. bei Streitigkeiten dafür gerade zu stehen.
Danke für dein Feedback. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass das ein Kunde so einfach unterzeichnet. Er will den Kram ja auch nicht wirklich verstehen. Wahrscheinlich sollte ich das direkt im Angebot mit aufnehmen.
Eine Rechteinfo bei der Abgabe mit Hinweis auf die Eigenverantwortung + Dokumente zu den Lizenzen wäre vielleicht noch eine Option.
Antwort von GaToR-BN:
Hier ein Update von mir selbst ;-).
Ich habe dem aktuellen Kunden ein Dokument vorgelegt, dass er zum Erhalt der finalen Version unterzeichnen soll. Hier habe ich alle Quellen offengelegt, die beschriebene Lizenz, Link zu den AGB des Anbieters und meine eigene Risikoeinschätzung für diese Quellen beschrieben, sowie die Haftung ausgeschlossen.
Bei der Risikoeinschätzung habe ich dann noch ergänzt, warum ich das Risiko Quellen als "sehr gering, normal, erhöht oder hoch" einschätze (z.B. Quelle im internationalen Ausland, keine individuelle Erstellung eines Kaufbelegs, keine eigene Prüfung des Inhalts der Plattform).
Letztendlich bin ich in meiner Rolle ja eine Art Berater, so wie ein Anlageberater ja auch keine Haftung für eine Geldanlage übernehmen sollte, wenn er nicht grob fahrlässig handelt.
Der Kunde hat das gerade unterschrieben. Danke für dein Feedback!
Antwort von Cinemator:
Glückwunsch! An das wichtigste hast du ja gedacht - die Unterschrift.
In meinem Bauchladen gibt es schon seit etlichen Jahren nichts mehr ohne Unterschrift.
Definitiv gar nichts. Bin damit immer gut gefahren. Kunden wollen selbst Klarheit und
respektieren das.