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Frage von Lipskiboy:


Moin,

ich benötige für einen Song die Genhemigung um ihn
a) für eine DVD Produktion benutzen zu dürfen und
b) die GEMA Meldung machen zu können.

Der Label (und die CD) ist leider schon alt und
so wie meine Recherchen ergeben haben: Gibt es nicht mehr...

Es handelt sich dabei um eine CD des Labels
DISQUES VOGUE S.A. (oder Vogue Records!?)

Wer ist nun mein Ansprechpartner?
Sony? Sony BMG? Oder der Interpret vielleicht?
Hm

Danke

Space


Antwort von jwd96:

Ich würde sagen, der Interpret, insofern es den noch gibt...

Space


Antwort von MLJ:

@Lipskiboy
Zitat:
Es handelt sich dabei um eine CD des Labels
DISQUES VOGUE S.A. (oder Vogue Records!?)
Zitat ende.

Hmmm, Der Labelname dürfte entweder Frankreich oder Belgien sein. Schreib doch mal den Interpret und Titel hier rein, kenne da vielleicht jemand der dir weiterhelfen kann.

Und wie alt ist der Song denn ? Zur Not die Plattenfirma ausfindig machen.

In diesem Sinne, Mickey Lee

Space


Antwort von Lipskiboy:

@Mickey Lee:
Michel Villard

Handelt sich dabei um diese CD:

http://www.amazon.de/The-Music-Films-En ... im_sbs_m_5

und

http://www.discogs.com/Charlie-Chaplin- ... se/2495460

und es geht um den ersten Titel, den ich jeweils komplett
einmal für Vorspann und Abspann benötige.
Das wäre echt nett wenn Du mir weiterhilfst,
denn wir sind hier alle hörgeschädigt (lustig aber wahr!)
und können nicht spontan herumtelefonieren.
Wir sind auf E-Mail- und Forumkommunikation angewiesen.
Danke Dir

Space


Antwort von MLJ:

@Lipskiboy
Belgien oder Frankreich, bin ich mir "fast" sicher. Luxembourg wäre auch eine Möglichkeit, denke aber nicht.

Schaue mal was sich so auftut, kann aber nix versprechen, ok ?

Ciao, Mickey Lee

P.S.: Zitat:
"denn wir sind hier alle hörgeschädigt (lustig aber wahr!)
und können nicht spontan herumtelefonieren.
Wir sind auf E-Mail- und Forumkommunikation angewiesen"
Zitat ende

Stimmt, traurig und wahr. Wenn man live zumindest im Forum chatten könnte, und da bin ich mir sicher, könnten viele Probleme und Fragen gleich geklärt werden. Chatroom, wäre doch eigentlich ne super Idee, oder ? ;-)

Space


Antwort von Lipskiboy:

@Mickey Lee:
So oder so, danke Dir! Habe es bereits in der Schweiz versucht,
dort gibt es einen Label mit ähnlichem Titel...
überhaupt gibt es ein halbes Duzend Label die sich ähnlich nennen.
Scheinen aber jünger zu sein und ich habe keine Ahnung
ob die "Nachfolger" oder "Nachahmer" sind...
Bei Wikipedia steht jedenfalls das die Rechte an Sony gingen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Disques_Vogue

Space


Antwort von Lipskiboy:

oder besser gesagt: dort steht das sie von SONY BMG übernommen wurden, aber Sony BMG gibt es ja auch nicht mehr... oder!?
Mir raucht der Kopf

Space


Antwort von MLJ:

@Lipskiboy
"Disques Vogue" ist ein alteingesessenes Label/Firma, da meine Eltern ettliches an Scheiben von denen hatten. Kann also kein "frisches" sein.

Und "Nachahmer" gibt es ja immer :-) Aber wenn die nicht mehr existieren wird der Name frei und kann dann verwendet werden, sofern keiner Einspruch erhebt oder die Rechte von "Disques Vogue" kauft und dann unter neuer Haube weiterführt.

Mal sehen was ich machen kann, ok ? Sony gibt es noch :-)
BMG = Bertelsmann Media Group

Ciao, Mickey Lee

Space


Antwort von Lipskiboy:

yoo, haben meine eltern auch die reagle voll von vogue... sind sogar teilweise noch inner 50er musikbox.
dachte die würde noch leben, da die letzte CD 1992 herauskam,
also "gestern" ;o)
Ich drück Dir und mir die Daumen

Space



Space


Antwort von MLJ:

@Lipskiboy
machen wir, mal sehen was rumkommt. Mann es wird wirklich Zeit das man hier einen Chatroom einrichtet. Dann muss man sich nicht durch soviele Postings wuseln :-)

Wenn sich was auftut schreibe ich es hier, ok ? Wird schon.

Ciao, Mickey Lee

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Antwort von einsiedler:

Bei der Gema müsste es dieser Titel sein:

Titel der Werkfassung: JE CHERCHE APRES TITINE
GEMA-Werk.-Nr: 422999-001
oder in der Fassung
GEMA-Werk.-Nr: 422999-002

Die Autoren wären Bertal, Maubon und Daniderff

Der Verlag (für das Synchronisationsrecht) ist

EDITION MARBOT GMBH
BEI PEER MUSIKVERLAG GMBH
POSTFACH 60 21 29
22231 HAMBURG
Tel.: 040 2783790
APAYEBIEN(at)PEERMUSIC.COM
CHANSEN(at)PEERMUSIC.COM

Einholung der Masterrechte:


http://www.sonymusic.de/Kontakt/Lizenzierung/Auswahl

Space


Antwort von Lipskiboy:

wow, im ernst!?
Ich versuche das gleich mal und gebe dann hier einen bericht ab.
danke dir! ob es nun klappt oder nicht,
herzlichen dank!!!

Space


Antwort von einsiedler:

Gerne. Aber stell Dir das nicht zuuu einfach vor. Der Verlag oder die Autoren selbst können frei darüber entscheiden, ob sie einer Verwendung zustimmen und wieviel sie dafür verlangen. Genauso bei den Masterrechten. Die Gema kommt nur für die Vervielfältigung und Veröffentlichung obendrauf.

Space


Antwort von MLJ:

@einsiedler
Gute Arbeit, damit dürfte lipskiboy wohl alles haben was er braucht :-) Super gemacht.

@lipskiboy
Siehst du, musst nur etwas Geduld haben, dann fügt sich alles von alleine. Viel glück und hoffe das alles klappt.

Ciao, Mickey Lee

Space


Antwort von Lipskiboy:

Moin,

ich bin wieder da!
Ergebnis: Ich warte seit 6 Wochen darauf das
die von PEERMUSIK mir helfen die Komponisten-/Verlagsrechte
zu bekommen.
Sie meinen "Es ist sehr schwierig bei diesem Titel" und
mir wird da nicht richtig geholfen.

Langsam gerate ich unter Zeitdruck, das DVD Authoring ist
bald fertig und es soll alles zum Presswerk...
und ich habe die GEMA Meldung noch nicht gemacht.

Sollte es nun klappen mit der Lizenzierung über PEER MUSIK GMBH,
welches GEMA Formular muss ich für meine Produktion nutzen?
Dieses? >
https://www.gema.de/fileadmin/user_uplo ... v-prod.pdf

Hoffe ich doch. Nur das oder wird ein weiteres Formular benötigt?

Und wie lange benötigen die für eine solche Bearbeitung?
Kann man nicht persönlich da hingehen (wie z.B. in Berlin)
und alles sofort machen?

Vielen Dank

Space


Antwort von srkn:

Hoffe Dir ist bewusst, das die Gemakosten der kleinste Faktor sind.

Die Rechte vom Verlag/Label werden Dir nicht für lau eingeräumt.
Alleine für die Anfragenbearbeitung und Prüfung nehmen viele Verlage / Labels einen mittleren 4 stelligen Betrag unabhägig vom Ergebnis. Eine Genehmigung kostet in der Regel dann einen 5 stelligen Betrag. Und erst dann kommt die Gema ins Spiel. Diese Zahlen beruhen auf der Anfrage von 3 verschiedenen (bekannten) Titeln.

Kann sein das der von Dir gesuchte unbekannter ist. Aber alleine schon die Tatsache das Sony die Rechte hält spricht dafür das es nicht billiger wird.

Space


Antwort von Lipskiboy:

Hm, meine Fragen oben wurden noch nicht ganz beantwortet.

Und was ist für die GEMA am wichtigsten für die Freigabe?
Verlagsrechte oder Masterrechte oder beides?

Space


Antwort von handiro:

@lipskiboy,

Dir wurde ja schon bestens geholfen und nun bist Du gegen die Contentmafia Mauer gelaufen, das geht jedem so.

Der Titine song ist so alt, dass es davon bestimmt Aufnahmen gibt, deren Leistungsschutz-Rechte Verfallen sind ( nach 50 Jahren).

Du hast sowieso nur 2 Möglichkeiten:
1. Autor ist 70 Jahre tot= keiner kann es Dir verbieten, das Werk ist domain public und es gibt auch keinen Verlag mehr, der das verhindern kann
2. Aufnahme 50 Jahre+1 Tag alt= kein Leistungsschutz mehr.

In diesem Idealfall wo beide Punkte zutreffen, könntest Du die Aufnahme benutzen.

Für Deinen Fall gibt es nur Punkt 2, denn Chaplin benutzte den Song v or über 50 Jahren.

Alternativ müssten Musiker den Song neu im Studio aufnehmen.

Der Author ist der wichtigste Ansprechpartner, er hat einen Verlagsvertrag.
Er kann dem Verlag sagen welche Rechte er Dir übertragen will.
Leider sind die Verlage eine Geißel, die sich wie ein Gangrän in unser Fleisch gefressen hat und die man schwer wieder los wird.

Du wirst also zahlen müssen und zwar heftigst!

Letzte Chance: Du beauftragst einen Komponisten im Stile von "xxx" zu komponieren und aufzunehmen. Das wird billiger.

Für die Zukunft sollte man sich vorher Gedanken machen, nicht wenn alles fertig ist.

Die Gema kostet nur, wenn Du ein Gema-pflichtiges Werk vervielfertigst oder aufführst. Das sind Beträge im 1stelligen € Bereich pro CD/DVD.

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Space


Antwort von Lipskiboy:

Lieber HANDIRO,

danke Dir sehr! Das hat mir schon eine Menge geholfen.

Ich werde es weiter versuchen und dann hier davon berichten.

Ähm, aber das PDF dort oben wäre doch aber das richtige oder!?

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Antwort von rainermann:

sich ausgerechnet einen Chaplin-Song auszusuchen scheint mir aber schon leicht naiv zu sein. So viel ich weiss, ist quasi alles, was nach 1918 herauskam, fest in der Hand der Familie in Form verschiedener Companys http://www.charliechaplin.com/en/contac ... on-Chaplin
Genauso gut könnte man annehmen, die Figur der Mickey Maus ist nicht mehr geschützt, da vor über 70 Jahren entstanden. Ich kann keine rechtlichen Ratschläge geben und kenne mich mit Copyright nur wenig aus. Aber ich beschäftige mich seit Jahren mit Chaplin und kann nur sagen, dass dahinter knallhartes Business steht. Er hat ja die meiste Musik selbst komponiert, daher dürfte auch dabei letztendlich eine der Companys der Familie zuständig sein.

Space


Antwort von Lipskiboy:

Naivität ist relativ. In der Musikbranch sind wir zwar Laien (da wir nur ein kleiner Verein sind) und wir wollen einfach alles in der gewünschten Qualität umsetzen, aber von Cahplin haben wir ebenso viel Ahnung und kennen seine Tochter Victoria persönlich. Der Titel wurde nicht von Chaplin komponiert.

Space


Antwort von rainermann:

2. Aufnahme 50 Jahre+1 Tag alt= kein Leistungsschutz mehr.
. aber nur, wenn das copyright nicht erneuert wurde, oder bringe ich da was durcheinander?

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Antwort von rainermann:

Naivität ist relativ. In der Musikbranch sind wir zwar Laien (da wir nur ein kleiner Verein sind) und wir wollen einfach alles in der gewünschten Qualität umsetzen, aber von Cahplin haben wir ebenso viel Ahnung und kennen seine Tochter Victoria persönlich. Der Titel wurde nicht von Chaplin komponiert. Klingt ja langsam richtig spannend ;-) was wird denn das für eine Dvd ? Nehme das Wort Naivität in diesem Falle gerne zurück!

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Antwort von Lipskiboy:

Hi Rainermann,

es wird (natürlich ;o) eine "Visual Comedy". Gebe gerne eine Inhaltsangabe und Link hier bekannt (wenn es klappen sollte). Und trotzdem: Ihr habt uns hier schon sehr geholfen. Ich halte Euch auf dem Laufenden ;o)

Space


Antwort von TomStg:

Und was ist für die GEMA am wichtigsten für die Freigabe?
Verlagsrechte oder Masterrechte oder beides? Du scheinst noch gar verstanden zu haben, was es mit den verschiedenen Rechten auf sich hat.

Die Gema gibt nichts frei, sondern kassiert von Dir "Lizenzgebühren" für die Verwendung geschützter Werke. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach der Art der Veröffentlichung.

Der Gema-Betrag ist aber fast vernachlässigbar gegenüber den Beträgen, die die Verlage und/oder Urheber für ihre Werke verlangen. srkn hat darauf schon hingewiesen.

Zum Thema "Naivität": Du kannst nicht davon ausgehen, dass Du wegen eines privaten Anlasses überhaupt eine Freigabe von den Verlagen bzw Urhebern erhälst - schon garnicht bei einer Ton-Bild-Kopplung. In der Regel gibt es die Erlaubnis nur für TV-, Rundfunk- oder regelrechten Produktionsgesellschaften und dann gegen wirklich heftige Beträge.

Daher vergiss im Augenblick mal die Gema, denn die ist Dein kleinstes Problem, und konzentriere Dich auf die Verlags-/Urheberrechte. Aber richte Dich darauf ein, dass Du den Song nicht legal verwenden kannst.

Trotzdem viel Erfolg!
Tom

Space


Antwort von Lipskiboy:

Hi Tom,

aye aye Käpt"n! Verstanden.

Und ein letztes Mal zur besagten Naivität: Wir werden sehen. Ich sage, dass wir alles bekommen werden und zwar (fast) kostenlos. Bisher haben sich alle beteiligten Ausschüße, Behörden und Prüfstellen bereit erklärt uns zu sponsern. Hat mit privaten Alässen 0,0 zu tun. Wir leisten hier gewisse Pionierarbeit (BILD Material) und selbst die FSK meint: "So etwas gab es in der gesamten deutschen Filmgeschichte noch nie!"
Musik ist halt ein Kapitel für sich, da sind wir vielleicht NAIV und VOLLIDIOTEN aber wir haben haben es wenigstens versucht...

Und wer nicht wagt, der nicht gewinnt...

Space


Antwort von TomStg:

...und selbst die FSK meint: "So etwas gab es in der gesamten deutschen Filmgeschichte noch nie!" Sollte das von der FSK positiv gemeint sein:
Wow, Lipskiboy noch eine Stufe höher als Fassbinder, Wenders, Schlöndorff und Herzog...

Wir dürfen gespannt sein...

Tom

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Antwort von Lipskiboy:

Auch wenn ich hier leider nur Kabelträger bin, immer noch eine Schicht höher als der Tom und das will schon was heissen

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Antwort von handiro:

Ich habe mir das pdf da oben nicht angesehen, weil es das geringste aller Probleme ist.
Wenn Du eine DVD herstellen/verkaufen/vervielfältigen willst, musst Du im Besitz aller Rechte sein.
Diese Rechte musst Du haben. Die bekommst Du in Form einer vom Übertragenden unterschriebenen Rechteübertragung. Formulare dafür gibts im Indertnett (z.B. für Personen die im Film auftreten)
Dann kassiert die Gema von Dir im Auftrag der Rechteinhaber NUR der Musik einen lächerlichen Obulus.
Entscheidend ist der Song Titine, den ich auswendig pfeiffen kann.
Dessen "Komponisten" sind noch nicht 70 Jahre tot.

Also viel Glück bei der Rechte-Einholung dafür. Ansonsten einen Profi Plagiator ( manchmal auch Auftragskomponist genannt) finden, der im Stile *von* komponiert. Ich kann sowas...Jeder gute Komponist kann sowas....ob er es macht ist eine andere Frage ;-)

Wenn Du jetzt einen Musikwissenschaftler findest, der stichhaltig beweisen kann, dass der Song Titine einer alten Ungarischen Zigeunerweise von 1798 zugrunde liegt, haste Jlück jehabt. Ich könnte wetten, dass mit dem nötigen Aufwand und der nötigen Zeit ein solcher Beweis erbracht werden könnte ;-)

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Antwort von Lipskiboy:

Hi Handiro,

Hahaha der war gut! Ja, dass glaube ich gerne. Cahplin hat den Tramp ja selbst ebenso geklaut und vieles mehr... der hatte ja sein lebenlang Plagiatklagen am Hals.

Ja und Du hast Recht. Es zählt nur EIN Komponist und der ist gerade erst 69 Jahre verstorben. *grmpf*

Der Verlag hilft mir moementan SEHR GUT und ich habe als Plan B gerade einen Komponisten gefunden, der im "Stile von" bereit ist, die Musik zu machen. Diese Option habe ich in der Tasche.

Oder aber ich finde ein gleichwertiges Instrumental aus den Jahren 1917-1936 und damit wären wir genauso aus der Wäsche. Finde aber keine.

Schau mer mal, morgen is auch noch ein Tag.

Euch allen vielen Dank.

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Antwort von handiro:

2. Aufnahme 50 Jahre+1 Tag alt= kein Leistungsschutz mehr.
. aber nur, wenn das copyright nicht erneuert wurde, oder bringe ich da was durcheinander? Leistungsschutz und Urheberschutz darf man nicht durcheinanderbringen. Das tat schon die Pi Ratten Partei und blamierte sich zurecht dabei ;-)

Leistungsschutz im Falle von Musik sind die Rechte der Musiker/Arrangeure/Produzenten an DER Aufnahme.

Copyright erneuern ist ein von der Verlagsmafia versuchter Betrug, dem ich schon mannigfaltig begegnet bin, weil ich jahrelang Musik Rechte Einkauf für Kinofilme gemacht habe.
70 Jahre nach Tod des Kompositeurs ist Sense!

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Antwort von handiro:

Hi Handiro,



Oder aber ich finde ein gleichwertiges Instrumental aus den Jahren 1917-1936 und damit wären wir genauso aus der Wäsche. Finde aber keine.

Schau mer mal, morgen is auch noch ein Tag.

Euch allen vielen Dank. Ich hatte damals (vor 20 Jahren) einen Sammler im Tegeler Weg in Berlin, "Platten Pedro", der würde Dir sowas in 1 Stunde finden. Ich glaube aber den gibts nicht mehr. Du musst in dem Fall nach Schellack Platten suchen.

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Antwort von Lipskiboy:

Im Ernst?
DEN:
http://www.platten-pedro.de/index.php/impressum

Wow das wäre was! Da jage ich morgen hin ;o)

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Antwort von handiro:

Ja BINGO! Wenn Pedro noch selber dort ist: Grüße von mir. Er ist ein wandelndes Lexikon und findet unter 100.000 Platten innerhalb Minuten die richtige, wie er das macht ist mir unbegreiflich, ein echtes Phänomen der Mann.

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Antwort von Lipskiboy:

Ich habe den Nachts geschrieben und heute morgen um 7:30 hat er bereits geantwortet und hat alles da. Unglaublich scheint der Mann tatsächlich zu sein ... unglaubliches danke für den Kontakt! Gruß von Dir? Whats your Name ;o)

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Antwort von handiro:

Hanno ....ob er sich an mich erinnert? Egal, auf jeden Fall kann er Dir helfen.

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