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Infoseite // Infos zum Thema Nutzungsrechte gesucht



Frage von nahmo:


Hallo,

ich möchte mich in der Thematik 'Einräumung von Nutzungsrechten' weiterbilden.

Als Beispiel: Einem Kunden wurde das Nutzen des Films auf seiner Firmenhomepage gestattet. Dieser möchte den Film jetzt auch gerne per email an Kunden versenden. Für mich ein weiteres, bis jetzt nicht abgedecktes Nutzungsrecht, das mir einzuschätzen allerdings schwer fällt.

Ist so etwas immer individuelle Verhandlungssache, oder gibt es so etwas wie einen Leitfaden, nach dem sich die einzelnen Nutzungen differenzieren lassen? So etwas wie die MFM-Liste für Video vielleicht? Gibt es da freie Infos oder muss ich zum Anwalt? Wie macht ihr das?

Vielen Dank und Grüße,

nahmo

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Antwort von stefangs:

das ist ein sehr schwieriges thema, auch im audio bereich. der composers club hat einige solche leitfaeden frei verfuegbar auf seiner website geposted:
http://www.composers-club.de/service.html

das betrifft aber eben nur audioproduktionen. vielleicht einfach mal uebernehmen - oder alles mit 2 oder 3 multiplizieren? ob es solche listen auch fuer video gibt, weiss ich nicht, vielleicht hat da jemand noch einen tip. zum anwalt musst du jedenfalls nicht, denn der weiss das auch nicht. den brauchst du hoechstens, wenn eine nutzung unerlaubt stattfindet!

im prinzip sind diese rechte jedoch grundsaetzlich frei verhandelbar und schwanken mit variablen wie angebot und nachfrage (sprich: tendenz fallend) und vor allem reputation. in aller regel waere es wuenschenswert, wenn filmer nicht den gleichen fehler machen, den die komponisten gemacht haben, naemlich sich gegenseitig immer weiter zu unterbieten, aber ich denke, fuer so ein wunschdenken ist es laengst zu spaet.

stefan

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Antwort von nahmo:

Danke für den Link. Guck ich mir an.

Sicher ist das grundsätzlich frei verhandelbar, aber z.B. das Nutzungsrecht fürs "Internet" wird doch doch bestimmt weiter differenziert werden. Und da gibt es doch sicherlich Standards-Aufschlüsselungen wie Nutzung für: 'Firmenhomepage', 'mailings', 'social networks' etc.

Hat noch jemand weitere Infos?

Gruß,

nahmo

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Antwort von Numquam:

Für soetwas gibt es das Urheberrechtsgesetz....

§ 31 anschauen ;-)

unterschieden wird hier in einfaches und ausschließliches
Nutzungsrecht.

Die Einräumung und Übertragung von Nutzungsrechten ist grundsätzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden – sie kann also auch stillschweigend durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Hinsichtlich des Umfanges der übertragenen Nutzungsrechte gilt der Grundsatz der Privatautonomie: die Parteien können sämtliche Nutzungsrechte übertragen oder sich jede nur erdenkliche Beschränkung einfallen lassen.

Hinsichtlich der für die verschiedenen Nutzungsarten eingeräumten Nutzungsbefugnis kann man die Einräumung eines einfachen oder ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechts zu unterscheiden.

Exklusive Nutzung
Bei Übertragung eines ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechts ist niemand anderes als der Erwerber des Rechts befugt, das Werk in entsprechender Weise zu nutzen. Der Inhaber eines exklusiven Nutzungsrechts kann daher jedermann (auch den Urheber) von der Nutzung des Werkes ausschließen – mit anderen Worten: die Nutzung untersagen (§ 31 Abs. 3 UrhG).

Einfaches Nutzungsrecht
Der Inhaber eines einfachen Nutzungsrechts ist hingegen "nur" berechtigt, das Werk zu nutzen, ohne dass er sich gegen entsprechende Nutzungen von anderer Seite wehren kann.

Einzige Ausnahme: die Einräumung von Nutzungsrechten an künftigen Werken des Urhebers ist nur wirksam, wenn sie auf einem schriftlichen Vertrag beruht. Gleiches gilt für die Einräumung an Nutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten (vgl. dazu weiter unten).


Darüber hinaus ist – je nach Branche und Werkart – die Beschränkung eines Nutzungsrechts zur einmaligen Nutzung oder zu mehrmaligen Nutzung für eine beschränkte Nutzungsdauer üblich.
Auch jede nur erdenkliche räumliche Beschränkung ist anzutreffen (auf einen Kontinent, Sprachgebiet, Land, Sendegebiet, Region, Stadt, Strasse, Gebäude –

Ausnahme: Verlagsrechte dürfen nicht innerhalb eines einheitlichen Wirtschaftsraumes
aufgespaltet werden).

Auch alle inhaltlichen Beschränkungen hinsichtlich eines bestimmten Nutzungszwecks (z.B. Verwendung als Werbemittel, zur Verfilmung, zur Präsentation auf einer Website ( genau das beantwortet hier deine Frage !!!! ), zur Benutzung auf einer Bühne, zur Verwendung als Filmmusik, zum Verleihen an Dritte etc) und der Nutzung nur für bestimmte Medien (z.B. Kinofilm, Videofilm, DVD, Fernsehen, Hörfunk, Zeitungen, Zeitschriften, Internet) sind denkbar.

MERKE: Ich denke damit sollte dir geholfen sein ;-) Die Ausführung stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient nur Erklärungszwecken, wie so oft im Leben, sollte man Bedingungen Einschränkungen und dergleichen schwarz auf weiß dokumentiert und unterzeichnet haben. SPRICH IMMER einen VERTRAG AUFSETZEN! GUTGLÄUBIGKEIT WIRD BESTRAFT UND KANN SEHR TEUER WERDEN!!!!!!

Greetz

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Antwort von stefangs:

numquam hat alles wichtige gesagt. eins noch: lass dich nie dazu verleiten, rechte zu uebertragen, die du nicht besitzt oder dir nicht sicher bist. diesen fehler machen sogar manchmal unsere grossen fernsehsender und handeln sich damit eine menge aerger ein.

stefan

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Antwort von nahmo:

Kann mich erst jetzt wieder zurückmelden. Danke für die ausführlichen Antworten und Ratschläge.

§31 und die meisten eurer Ausführungen sagen mir im Prinzip nichts neues.

Mir ist klar, dass Nutzungsrechte für jedes Projekt individuell verhandelt werden und es keine immer gleichen Regeln gibt. Projektarbeit halt.

Aber es muss doch auch eine Richtlinie geben, an der sich Produktionsfirmen orientieren und die sie mit dem Kunden quasi durchgehen. Wie möchte er nutzen und was kostet das? Sind doch Standards. Und das vor allem auch in der Rechnungsstellung eindeutig und nachvollziehbar beziffern.

Der Composer-club-Link war schon mal nicht schlecht. Da muss es doch für Videoproduktionen und ihre Verwertung etwas ähnliches geben. Gibt es nicht einen Fachverband, bei dem man sich erkundigen kann? Hab noch niochts passendes gefunden.

Und, wie macht ihr das denn alle? Doch nicht einfach pi mal Daumen?

Danke und Gruß,

nahmo

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