Frage von Addie:Hallo,
ich habe letztes Jahr als Caritas-Mitarbeiter einen kleinen Film zum Thema "Tagespflege" erstellt (13 Minuten), der zur Angehörigeninfo online auf der Webseite des Trägers hochgeladen wurde sowie auf einem Medientube des Erzbistums. Außerdem als Mini-DVD in der Bevölkerung verteilt wurde (1.000 Stück).
Nun gab mir ein Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit in einem anderen Bistum den Hinweis, dass ich mir da auf jeden Fall die Filmrechte sichern solle. Er fand ihn so gut und meint, dass er als Vorlage für andere Häuser in seinem Bistum dienen könnte, er hätte da schon einen Interessenten im Sinn.
Nur: wie mache ich das überhaupt? Und wo? Und was kostet so ein Spaß? Was hat das überhaupt für Folgen für mich/für Interessenten? Um diese rechtlichen Dinge habe ich mir überhaupt keine Gedanken gemacht. Ich habe es als Caritas-Mitarbeiter einfach für das Haus gemacht, auch kein Extra-Lohn oder so dafür bekommen/verlangt. Nun bin ich zwar immer noch Caritas-Mitarbeiter, aber bei einem anderen Träger (regional gewechselt).
Ich habe nur im Abspann meinen Namen hinterlassen, d.h. dass von mir Kamera, Schnitt, Ton und Musik erstellt worden ist.
Für den ein oder andern Hinweis wäre ich dankbar...
Antwort von ksr:
Also, wenn Du diesen Film als Arbeitsauftrag gemacht und im Rahmen Deiner Arbeitsstunden erstellt hast (somit wurdest Du auch bezahlt), liegen die Verwertungsrechte bei Deinem Arbeitgeber - das läßt sich rückwirkend nicht ändern.
Wenn Du den Film in Deiner Freizeit erstellt und dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt hast, hättest Du Bedingungen festlegen müssen - bei einem netten Arbeitgeber, läßt sich da vielleicht im Nachhinein noch was regeln. Daß im Abspann Dein Name und Deine Tätigkeiten stehen, ist aber schonmal sehr gut!
Grundsätzlich "Filmrechte sichern" gibt es nicht bzw. das kann alles mögliche heißen. Daß andere einen ähnlichen Film herstellen, kannst Du rechtlich sowieso nicht verhindern, es gibt ja kein Patent auf diese Art von Film.
Aber wie wär's, wenn Du Dich dem Interessenten anbietest, "seinen" Film auch zu erstellen? Mußt halt mit Deinem Arbeitgeber abklären, ob Du das nebenberuflich machen kannst oder wie Ihr da verfahrt, solltest Dich natürlich auch nicht ausnutzen lassen, Filmemachen ist ja recht zeitintensiv...
Antwort von Addie:
Danke für die Hinweise.
Es war beides - zuerst Freizeit, dann Arbeitszeit, daher liegen die Rechte wohl beim Arbeitgeber. Ist auch nicht dramatisch, geht mir eher um das Grundsätzliche, ich muss da nichts nachregeln.
Und was ich nicht wußte: dass es so etwas nicht gibt wie grundsätzlich "Filmrechte sichern", dass es alles mögliche heißen kann.
Wie das in Zukunft so aussehen wird, das weiß ich noch nicht, könnte aber sein, dass ich künftig für meinen Arbeitgeber ein paar Spots erstelle für die Homepage mit verschiedenen Zielen. Gibt es vor diesem Hintergrund ein paar Tips, die ich beachten sollte? Oder gibt's typische Fettnäpfchen oder No-Go's, was das Rechtliche angeht? Oder auch sonst, von wegen ausnutzen? Name usw. im Abspann werde ich wohl weiter so handhaben, solange der Arbeitgeber nichts anderes sagt...