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Frage von Nannie:


Seid gegrüßt,

ich bin gerade an einem Dokumentarfilm und wollte gerne wissen ob ich ohne einwilligung der betreffenden (und besonders ohne was zu bezahlen) Schlagzeilen aus Zeitungen und kurze Texte aus Internetforen benützen darf und ob ich gefilmte Menschen die nicht wissen dass sie gefilmt wurden, mit unkenntlich gemachtem Gesicht zeigen darf.

Kann mir jemand in seiner Unendlichen Weisheit weiterhelfen?





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Antwort von Lukas Schaufler:

Schau mal auf diese Seite:

http://www.fafo.at/01_RechtsNews.htmhtt ... tsNews.htm

Da steht alles über die rechtlichen Aspekte beim Film...

Lg.
Lukas Schaufler
------------------
http://www.schaufler.cc"
------------------

Homepage von Lukas Schaufler


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Antwort von Lukas Schaufler:

Auf der Homepage steht auch das komplette deutsche Recht...aber egal...

Du solltest auf jeden Fall deine Quellen bekanntgeben (z.B. Abspann oder irgendwo auf der Seite im Bild) - das sollte Komplett passieren, jedoch kann man auch (zumindest im wunderschönen Österreich) nur kurzformen der Quellenangabe einblenden (z.B. nur Firmenname der Quelle) wenn man auf ein detailiertes Quellenverzeichnis verweist (z.B. im Web oder auf Anfrage).
Dies kann man machen, wenn man argumentiert die Bildkomposition sonst zerstört zu haben (wird aber trotzdem nicht so gerne gesehen) --> das habe ich bei einer Doku von mir gemacht, die ausgestrahlt worden ist.

Lg.

Lukas

http://www.schaufler.cc


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Antwort von Hogar:

Jeder, der auf der Straße (öffentlich) rumläuft, darf auch gefilmt und ungefragt veröffentlicht werden. Er muss allerdings in der Masse "verschwinden", d.h. es sollten schon 5 oder mehr Leute auf einem Bild sein. Nahaufnahme eines einzelnen Menschen ist was anderes, da musst du theoretisch fragen. Wenn der Passant gesehen hat, das du ihn filmst und damit einverstanden war (keine Widerrede) so kann man das bereits als Einwilligung interpretieren.

Schlagzeile aus Zeitung ist auch kein Problem. Sowas kriege ich regelmäßig vorgesetzt, wenn die Redakteure kein anderes Bildmaterial haben. Ich denke mit abgefilmten und öffentlich zugänglichen Internetinhalten sollte das ebenso kein Problem sein.

Ich bin aber kein Rechtsexperte! ;)

Hogar


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Antwort von Nannie:

: Schau mal auf diese Seite: http://www.fafo.at/01_RechtsNews.htmhtt ... tsNews.htm
: Da steht alles über die rechtlichen Aspekte beim Film...

Danke für den schnellen link, aber leider bin ich wohl zu unfähig die richtigen Infos zu finden, außerdem bräucht ich das Wissen, wie es mit diesen rechten in Deutschland ist, Östereich ist zwar ein schönes Land in dem ich öfter gern Urlaub gemacht habe, mir jetzt aber leider nicht so viel nützt.




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Antwort von FragMichTot:

Grüezi.
Ich habe gerade ein ähnliches Problem. Allerdings handelt es sich bei mir um eine DVD Produktion, die käuflich zu erwerben sein wird. Personen in Nahaufnahme (Erlaubnis: notwendig) und Publikum ohne Motivfunktion einzelner (Erlaubnis: nicht notwendig, da auch öffentliche Veranstaltung) ist mir soweit ja klar.
Aber wie sieht es mit dem Gebäude und dem Inhaber der Lokation/Gaststätte aus?
Wenn die Gebäudefassade von Aussen gefilmt z.B. als Trenner verwendet wird, brauch ich doch eigentlich die Einverständniserklärung des Gebäudeinhabers, sprich (Da Immobilie) die des Grundstückeigentümers, oder?

Eine Anmerkung noch in privater Sache ... Ich HASSE diese rechtliche, bürokratische Kacke ... ;-)

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Antwort von PowerMac:

Schön für dich. Die Welt ist eben hart. Du darfst Gebäude von aussen zeigen. http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
http://www.fotocommunity.de/info/Panoramafreiheit

Es gibt aber Ausnahmen, etwa den Eifelturm darfst du nachts nicht filmen, ohne dafür zu bezahlen.

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