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Frage von tomaus:


Ich habe eine heikle Frage. Ein guter Kunde hat ein exklusives Hobby. Er fliegt in der ganzen Welt herum und hat immer seine Drone im Gepäck dabei. Er filmt damit an Orten, an denen es verboten ist, zu fliegen. Seine Aufnahmen sind aufgrund seiner langjährigen Erfahrung sensationell. Erwischt wurde er dabei noch nie, da er seine Drone kilometerweit in Landesinnere fliegen lässt und die Aufnahmen über eine Videobrille kontrolliert.

Nun möchte er seine Aufnahmen gerne veröffentlichen, sei es aus eitlen Gründen oder einfach um andere Urlaubsmenschen daran teilhaben zu lassen. Kann ihm da im Nachhinein rechtlich gesehen etwas passieren? Die Aufnahmen sind eindeutig zu identifizieren. (Gizeh, Osterinsel, Rom, Vatikan, Victoria-Fälle uvm)

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Antwort von Jott:

Natürlich kann ihm was passieren, aus verschiedenen Gründen. Wenn veröffentlichen, dann anonym oder unter Pseudonym.

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Antwort von Mediamind:

je nachdem wie motiviert die zuständige Strafverfolgungsbehörde ist, droht Ungemach. Es ist gar nicht so lange her, das veröffentlichte ein Drohnenpilot seine Aufnahmen von Jets mitten in Start- und Landevektor. Der Verfolgungsdruck auf diesen Idioten dürfte hoch sein. Je nachdem was man so treibt, löst das ggf. etwas aus. Wie immer im Leben....

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Antwort von nachtaktiv:

schauen, wie lange die verjährungsfrist für diese ordnungswidrigkeiten ist, danach uploaden. wäre so mein erster gedanke.

/edit: die sachen aus dem ausland, da weiß man nicht, wie hoch die motivation eines ägyptischen pyramidenwärters ist, einer illegalen videoaufnahme bis nach deutschland hinterher zu laufen.

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Antwort von Kornbert:

Ich habe zufälligerweise auch so einen Freund, der am liebsten Drohnenflüge über verbotene Terrain unternimt. Über die Sache mit der Verjährung habe ich auch schon nachgedacht und mit ihm diskutiert. Das Problem, was sich hierbei ergibt könnte folgender Natur sein. Da die Flüge verjährt sind ( ich meine jetzt auch nur über deutschem Boden) können sie nicht mehr geahndet werden, aber die Behörde könnte für den " Freund" ein generelles Aufstiegsverbot für zukünftige Flüge verfügen, da sich herausgestellt hat, dass die betreffende Person aufgrund der Postings als unzuverlässig anzusehen ist.

Allerdings gibt es auf Youtube von ihm gepostete Videos über Naturschutzgebieten, Eisenbahnanlagen, Wasserstrassen und über bewohntem Gebiet, die schon jahrelang dort stehen und nie hats jemanden gekümmert.....

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Antwort von K.-D. Schmidt:

Wo kein Kläger, da kein Richter!

Wo Kläger, da Knast!

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Antwort von vobe49:

Ich wollte eigentlich von der Spark auf die Mavic 2 Pro updaten, lasse es aber sein. Warum ? weil die Bestimmungen und Einschränkungen für rechtskonforme Flüge in den Ländern immer strenger und die angedrohten Strafen immer höher werden (Spanien z. B. bis 240.000 Euro). Und warum ? Weil solche Idioten wie dein Kumpel dafür sorgen, dass die Gesetzgeber aus Sicherheitsgründen überreagieren. Vor wenigen Tagen erst hat so ein Spinner den Frankfurter Flughafen für Stunden lahmgelegt. Hoffentlich trifft es auch mal deinen "Kumpel", wenn er seine nächste Reise plant.

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Antwort von Darth Schneider:

Klar, ist das illegal, ich würde besser die Finger davon lassen, dein Kunde sollte das auch...
Ich kann doch nicht in ein fremdes Land reisen, etwas verbotenes filmen und dann einfach denken es ist schon ok wenn ich es erst von Deutschland aus hochlade ?
Bei uns war auch jemand in der Zeitung der eine Nummer auf der Keops Pyramide geschoben hat, und ein hübsches Foto davon hochgeladen hat. Der wurde glaube ich auch erst später zur Kasse gebeten....
Ich denke in einem anderen Land zu sein schützt vor Strafe nicht wirklich.
Gruss Boris

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