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Infoseite // Shutterstock: Jahresabo für unbegrenzt viele lizenzfreie Soundtracks für 179 Euro



Newsmeldung von slashCAM:



Das Stockfootage und Soundtrack Portal Shutterstock zu dem auch Premiumbeat gehört, hat ein neues jährliches Musikabo gestartet, welches Filmern oder Podcastern zum Preis...



Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Shutterstock: Jahresabo für unbegrenzt viele lizenzfreie Soundtracks für 179 Euro


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Antwort von MrMeeseeks:

Und wenn das Abo abgelaufen ist? Muss man dann die Tracks entfernen?

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Antwort von tom:

MrMeeseeks hat geschrieben:
Und wenn das Abo abgelaufen ist? Muss man dann die Tracks entfernen?
Shutterstock dazu: "Ja, die Musik-Lizenzen sind gültig ohne zeitliche Einschränkungen, auch wenn Sie keine weitere aktive Mitgliedschaften haben."

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Antwort von Framerate25:

Und dann kommt die Gema: „Sie verwenden geschütztes Material... bla, drei Intervalle bla, die Harmonie und Tonfolge...Ihre Frist nachzumelden endet - gestern“ 😅👍

Lieber nicht. 🥺

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Antwort von Jott:

Da kommt keine GEMA um's Eck, wenn du bei der Musiksuche angibst, dass von vornherein nur GEMA-freie Titel gelistet werden sollen.

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Antwort von Framerate25:

Jott hat geschrieben:
Da kommt keine GEMA um's Eck, wenn du bei der Musiksuche angibst, dass von vornherein nur GEMA-freie Titel gelistet werden sollen.
Dein Ohr in Gottes Wort, für all Jene welche hilflos durch die Wüste irren. ;)

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Antwort von MarcusG:

Was ist denn der Unterschied zwischen lizenzfrei und GEMA frei? Warum sind denn Lieder für die ich bezahle von so einem Service nicht grundsätzlich GEMAfrei?

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Antwort von Framerate25:

MarcusG hat geschrieben:
Was ist denn der Unterschied zwischen lizenzfrei und GEMA frei? Warum sind denn Lieder für die ich bezahle von so einem Service nicht grundsätzlich GEMAfrei?
Wenn ein Komponist bei der Gema keine Meldung macht, das Werk also ohne Meldung dort im Markt verfügbar ist.

Daraufhin kann der Komponist eine Lizenz für sein Werk aufrufen. Diese Lizenz kann er selbst stellen oder über einen Drittanbieter vermarkten lassen. Die Lizenz kann auch kostenlos und frei von Einschränkungen sein. Dann wäre das Werk lizenzfrei. Also eine "Pseudolizenz" oder kostenfreier Erwerb mit Nachweis.

Zur allem Überfluss kann der Komponist auch nachträglich das Werk bei der Gema melden.
Dann besteht folgendes Risiko für den Nutzer (neben anderen wie etwa Gemavermutung):

Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/GEMA-fr ... -Vermutung

Daraus:
Wenn der Komponist bzw. Urheber eines GEMA-frei lizenzierten Titels in die GEMA eintritt, fallen für den Nutzer grundsätzlich GEMA-Gebühren an, sofern er (der Nutzer) die Musik weiterhin nutzt, in der Regel und zwar auch für die Titel, die vor GEMA-Eintritt lizenziert wurden. Eine Freistellung für Kompositionen, die vor dem Eintritt in die GEMA erstellt wurden bzw. eine Nicht-Wahrnehmung hierfür mit der GEMA zu vereinbaren, ist Urhebern, sofern sie gleichzeitig Rechteinhaber sind, insoweit nicht möglich, dort heißt es " Der Berechtigte überträgt hiermit der GEMA alle ihm gegenwärtig zustehenden und während der Vertragsdauer noch zuwachsenden, zufallenden, wieder zufallenden Urheberrechte".

Durch eine unwiderrufliche und exklusive Bindung einer Komposition eines GEMA-freien Komponisten an einen jeweiligen Rechteinhaber (bspw. Verlag) oder eine ausdrückliche Garantieerklärung des Komponisten gegenüber einem Kunden (Nutzer), ist es möglich, eine zeitlich unbegrenzte Garantie auf GEMA-Freiheit zuzusichern. Dies ist durch die Formulierung im Berechtigungsvertrag bzw. Wahrnehmungsvertrags der GEMA möglich, die allein von gegenwärtigen zustehenden oder zukünftigen Urheberrechten ausgeht (siehe Text oben). Da ein "lastenfreier Erwerb" von Werken, die bereits vor dem Beitritt zur GEMA an Dritte übertragen wurden, nicht möglich ist, werden diese vom Berechtigungsvertrag nicht erfasst – deswegen auch unwiderruflich (s. o.). Diese "vorvertraglichen" Rechte können demnach durch einen späteren GEMA-Beitritt oder Beitritt in eine ausländische Verwertungsgesellschaft (bspw. ASCAP, BMI, PRS) nicht einseitig mittels Wahrnehmungs- oder Berechtigungsvertrag der GEMA außer Kraft gesetzt werden. In der Praxis fordert die GEMA in solchen Fällen einen Nachweis vom Rechteinhaber oder Komponisten in Form einer Musiktitelliste, die dann von der GEMA-Wahrnehmung ausgenommen werden. Somit behalten in diesem Fall Freistellungserklärungen von Anbietern bzw. Komponisten, die ausdrücklich und schriftlich eine "zeitlich uneingeschränkte GEMA-Freiheit" zusichern können, nur dann ihre Gültigkeit, wenn der in die GEMA eintretende Komponist diese Musiktitelliste der GEMA mitteilt. Unterlässt der Komponist die Mitteilung, ist die "uneingeschränkte GEMA-Freiheit" für die GEMA-Wahrnehmung irrelevant, d. h. auch bei garantiemäßigem Einstehen eines Musikverlages, des Komponisten oder sonstigen Rechteinhabers wird die GEMA beim Nutzer GEMA-Gebühren erheben. Man sollte daher jede Freistellung eines Lizenzgebers mit Vorsicht genießen, auch wenn sie garantiemäßig abgegeben wurde. Ist die Freistellung wahrheitswidrig und die verwendete Musik nicht GEMA-frei, droht ein Strafzuschlag. Lizenzen sollten nicht auf ein Pseudonym des Komponisten lauten, da grundsätzlich ein Auskunftsanspruch der GEMA besteht, den Namen des Autors zu erfahren. Die genauen Bestimmungen ergeben sich aus den Vorschriften des Verwertungsgesellschaftengesetzes und Urheberrechtsgesetzes.


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Antwort von pillepalle:

@ Framerate25

Genau. Wenn jemand zu einem späteren Zeitpunkt GEMA-Mitglied wird, müsste er die Titel die nicht von der GEMA vertreten werden sollen, vom GEMA-Katalog freistellen lassen. Im Grunde gibt es nie eine Garantie für die Ewigkeit und der Urheber bleibt immer Urheber.

Damit habe ich aber noch nicht mal so ein Problem. Eher damit, das wirklich jeder Musikschnipsel geahndet wird. Also auch wenn z.B. im Hintergrund irgendwo Musik läuft um die es gar nicht geht, braucht es dafür eine Lizenz. Das macht das Arbeiten im Dokumentarfilm-Bereich für Leute die Folgekosten vermeiden wollen, extrem schwierig. Es ist total schade wenn man schöne O-Töne deshalb nicht nutzen kann.

VG

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Antwort von Framerate25:

Ja, in der freien und auch spontanen/situationsgebundenen Produktion, welche nicht im Auftrag der ÖR losgeht, ein Tanz auf Messers spitze.

Leider kann man da auch nix machen. Hochzeitsfilmer haben da ihre Sorgen, bis hin zu Reportagenfilmer (Disco, Club, Musikkneipe, Konzert, Rummel etc pp)

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Antwort von Jott:

MarcusG hat geschrieben:
Was ist denn der Unterschied zwischen lizenzfrei und GEMA frei? Warum sind denn Lieder für die ich bezahle von so einem Service nicht grundsätzlich GEMAfrei?
Weil es die GEMA-Konstruktion in dieser Form nur in Deutschland gibt und die Welt größer ist. Lizenzfrei/royalty-free heißt nie GEMA-frei. Deshalb haben die seriösen Musikportale einen Auswahlknopf für GEMA-frei (non-P.R.O.) und schicken bei Bestellung den entsprechenden Nachweis mit. Shutterstock ist seriös, so manch anderer nicht.

Die Gefahr, dass ein Produzent bewusst GEMA-freier Filmmusik zur Rente dem Laden doch noch beitritt, ist nicht völlig auszuschließen. Wer deshalb schlaflose Nächte hat, der muss halt das Geld für Produktionsmusik aus dem GEMA-Repertoire in die Hand nehmen. Also bei Shutterstock zum Beispiel den GEMA-frei-Knopf nicht drücken. Wann und wie dann GEMA überhaupt anfällt, hängt wiederum von der Nutzungsart ab.

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