Frage von crazy-spy:Hallo,
ich brauche mal einen kleinen Rechtsrat von einem, der sich da auskennt.
Wie sieht die Sachlage aus, wenn man in einem Wald, der ja öffentlich ist, filmen möchte und die Sequenz in einem Video verwendet wird, welches auf DVD veröffentlicht wird? Brauche ich hierfür speziell eine Drehgenehmigung? Auf öffentlichen Plätzen in der Stadt braucht man ja auch keine Drehgenehmigung und darf filmen.
Es geht um Mountainbike. Es wird also kein Generator mit Licht in den Wald gestellt oder irgendwelche Leute behindert.
Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Das Projekt ist Sponsorenfinanziert und einer dieser möchte genau diese Sachlage geklärt haben.
Antwort von Debonnaire:
Geh drehen! - Falls kein Reh oder Fuchs einen Urheberrechtsvorbehalt bei dir schriftlich anmeldet oder vor Gericht einklagt, und du kein Privateigentum verletzt, ist der Wald Wald. Einfach nicht Richtung Himmel filmen! Der Himmel ist natürlich urheberrechtlich geschützt und darf nur mit einer Drehgenehmigung von Gott abgelichtet werden!
Hey, ein wenig gesunden Menschenverstand einschalten, bitte...
Antwort von Alikali:
ich brauche mal einen kleinen Rechtsrat von einem, der sich da auskennt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung
Antwort von crazy-spy:
Sers,
das Problem ist, dass Mountainbiker oft von Wanderern nicht gern gesehen werden, so dass ein Förster oft nicht weit ist. Gerade hier in der Region gibt es Fälle von körperlichem Übergriff, weil sich ein Förster immer im Recht wiegt - es ist sein Wald.
Es geht also eher darum: Darf ein Förster einen Platzverweis austeilen, da er ja für bestimmte Funktionen Verantwortlich ist, oder übersteigt dies sein Recht?
Antwort von Alikali:
Hey, ein wenig gesunden Menschenverstand einschalten, bitte...Ja, der Tipp ist sogar noch besser, schon weil preiswerter. Leider ziemlich unpopulär geworden in den letzten Jahren...
Antwort von crazy-spy:
Ist aber wieder freundlich hier heute :)
Antwort von Rolf Hankel:
Hallo,
ich brauche mal einen kleinen Rechtsrat von einem, der sich da auskennt.
Wie sieht die Sachlage aus, wenn man in einem Wald, der ja öffentlich ist, filmen möchte und die Sequenz in einem Video verwendet wird, welches auf DVD veröffentlicht wird? Brauche ich hierfür speziell eine Drehgenehmigung? Auf öffentlichen Plätzen in der Stadt braucht man ja auch keine Drehgenehmigung und darf filmen.
Es geht um Mountainbike. Es wird also kein Generator mit Licht in den Wald gestellt oder irgendwelche Leute behindert.
Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Das Projekt ist Sponsorenfinanziert und einer dieser möchte genau diese Sachlage geklärt haben.
Also, meine Güte, ich bin laufend in der Natur um zu filmen, wenn da einer käme und mir das verbieten würde, ich weiss nicht zu was ich mich als freier Bürger da hinreissen ließe.
Gruss Rolf
Antwort von Bernd E.:
...Gerade hier in der Region gibt es Fälle von körperlichem Übergriff, weil sich ein Förster immer im Recht wiegt - es ist sein Wald...
Wenn du schon weißt, dass es Probleme gibt/gab/geben könnte, wäre es durchaus ratsam, vorab mal mit dem verantwortlichen Förster zu reden. Möglicherweise freut er sich zu sehen, dass es auch Mountainbiker gibt, die nachdenken und den Wald nicht nur für ihren persönlichen Abenteuerspielplatz halten...
...Darf ein Förster einen Platzverweis austeilen...
Ja.
...ein wenig gesunden Menschenverstand einschalten, bitte......der Tipp ist...ziemlich unpopulär geworden in den letzten Jahren...
Liegt wahrscheinlich daran, dass der gesunde Menschenverstand nicht über einen Google-Link zu finden ist ;-)
...ich bin laufend in der Natur um zu filmen, wenn da einer käme und mir das verbieten würde, ich weiss nicht zu was ich mich...da hinreissen ließe..
Der entscheidende Punkt ist hier ja nicht das Filmen an sich, sondern eher das, was gefilmt werden soll - das Mountainbiken.
Antwort von Debonnaire:
Schau, Basti:
Denkst du, dass du jemanden Fragen gehen musst für eine Genehmigung, wenn du in einem öffentlichen Wald spazieren gehen möchtest und dabei mal wieder keinen laufenden Generator rumträgst? - Nein, eher nicht.
Denkst du, dass du im selben Wald, wenn du beim Spazieren eine Kamera umhängen hast (und immer noch keinen laufenden Generator unter dem Arm trägst), eine Genehmigung benötigst? - Auch eher nein.
Denkst du, dass du eine Genehmigung benötigst, wenn du dieselbe Kamera in die Hand nimmst, einschaltest und Freiwillige (oder solche, welche in unserem Rechtssystem nicht als mit einem Persönlichkeits- oder Eigentumsrecht ausgestattet eingestuft sind (Rehe, Füchse, Bäume, usw.)) damit aufnimmst? - Genau! Ebenfalls nicht!
Ob dann ein z.B. Förster/Wanderer/usw. (aus welchen rechtlich nicht gestützten Gründen auch immer) was dagegen hat, ist eine komplett andere Fragestellung und wurde von dir eingangs halt nicht so formuliert. Deshalb meine Antwort ENTSPRECHEND DER FRAGE!
Und "etwas dagegen HABEN" ist halt noch lange nicht dasselbe wie "etwas dagegen haben DÜRFEN", was mögliche Konsequenzen und notwendige Schritte (z.B. das Einholen einer Genehmigung) zur Vermeidung derselbigen betrifft!
Es ist wirklich eine Frage des gesunden Menschenverstandes versus dem hier etwas gar weit verbreiteten "Auch-ich-mag-jetzt-mal-ne-intelligen-scheindende-Frage-im-Slashcam-Forum-platzieren-um-mich-mit-einer-öffentlichen-Publikation-zu-profilieren"! ;-)
Antwort von Meggs:
Es geht also eher darum: Darf ein Förster einen Platzverweis austeilen, da er ja für bestimmte Funktionen Verantwortlich ist, oder übersteigt dies sein Recht?
Ja, darf er. Allerdings nicht willkürlich. Es gibt Wälder, in denen Radfahren verboten ist. Da steht dann auch ein Verbotsschild am Waldweg. Wenn du auf so ner Straße mit dem Rad fährst, darf der Förster dich rausschmeißen oder sogar einen Strafzettel ausstellen.
Antwort von RickyMartini:
Es gibt sicher Wälder, in denen sportliche Aktivitäten Tiere aufschrecken können. Daher werden diese Regeln wohl aufgestellt.
Mit einem Camcorder/Foto verhält man sich normalhin sehr ruhig (solange man nicht gerade Aktionsequenzen dreht), weshalb es diesbezüglich kein Problem mit einem Förster geben sollte.
Antwort von Spielkind:
es ist aber von mountainbike die rede, das koennte tiere sehr wohl aufschrecken
Antwort von mann:
Schau, Basti: (...) "Auch-ich-mag-jetzt-mal-ne-intelligen-scheindende-Frage-im-Slashcam-Forum-platzieren-um-mich-mit-einer-öffentlichen-Publikation-zu-profilieren"! ;-)
"Crazy-spy" jedenfalls wollte sich nicht profilieren, sondern nur das Informationsbedürfnis seines Sponsoren zufriedenstellen (s.o.).
Antwort von KrischanDO:
...
Hey, ein wenig gesunden Menschenverstand einschalten, bitte...
Der hilft bei juristischen Fragen nicht immer.
Dem Wald sieht man ja nicht unbedingt an, wem er gehört. Wenn es ein Wald im Privatbesitz ist, haben Eigentümer und Bevollmächtigte Hausrecht.
Und wenn Du drehst und es nicht nach Hobby aussieht, könnte der Waldbesitzer Appetit bekommen...
Öffentlicher Wald: Panoramafreiheit: Drehen!
Vorher fragen (den Förster, wenn es einen gibt) kostet aber nix und man kann durchaus profitieren. Ich habe bei sowas schon Tipps für weitere Locations im Wald bekommen. Und der Förster wusste, dass ich für den Notall einen Generator im Kofferraum hatte.
Grüße
Christian
Antwort von Meggs:
Hier was zum Thema
Antwort von KrischanDO:
Hier was zum Thema
Echt kompetenzfrei: Die Kommetare zu dem Video auf der LokalZeit-Seite...
Grüße
Christian
Antwort von Rolf Hankel:
Hier was zum Thema
Echt kompetenzfrei: Die Kommetare zu dem Video auf der LokalZeit-Seite...
Grüße
Christian
Das ist halt Deutschland, wenn ich in Frankreich solche Trails fahre (bin kein Heizer )und Wanderer kommen mir entgegen, dann wird geklatscht und angefeuert, besonders wenn ich mich als alter Knochen bergauf quäle. Aber vielleicht ist es auch mein Verhalten. Grüssen und rücksichtsvoll sein.
Aber was hat das eigentlich alles mit Filmen zu tun?, irgendwie ist das hier das falsche Forum für solche Themen.
Gruss Rolf
Antwort von B.DeKid:
Gude
www.jagd-online.de da wird dir geholfen ist der Deutsche Jagdschutz Verband. Die können genau wie das Stadtverwaltungs Büro dir Aussagen geben wer der jeweilige Pächter ist, des Waldes den du nutzen möchtest.
Das einzige was man wirklich beachten muss sind Schonzeiten.
Ein bis zwei Anrufe und ein kurzes Treffen mit dem Pächter, wo man dann gepflegt mit gutem Konzept auftritt, sollte man schon einplanen.
Das betätgen / betreiben von Generatoren kann schon verboten sein im Wald. Aber im Regelfall wenn man nett fragt bekommt man auch das ok.
Sollte jemand deiner Bekannten m Jagd Verband sein dann nimm den mit zum Pächter, dann passt das schon ;-)
MfG
B.DeKid
Solltest du in Rheinland Pfalz aktiv werden wollen und benötigst jemanden aus dem Jagd Verband schreib mir ne Mail an bgdekid @ hotmail .de Ich ruf dann die richtigen Leut für Dich an ;-)
Fahr selber seit Jahren MTB (DH & Dirt) und bin auch seit langem im DJV.