Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen
Zum Original-Thread / Zum Meine Projekte-Forum

Infoseite // Mammutstark TV



Frage von -paleface-:


Hallo!

Es gibt mal wieder was zu gucken.
Ich habe eine Webshow produziert welche Events in meiner Stadt fördern soll.

Ab Januar werden dann im 2 Wochen Rhythmus Folgen bei YouTube präsentiert.


Mich würde Interessieren wie ihr die findet?
Klar das Thema ist jetzt nicht so euer Ding, da ihr hier nicht wohnt.
Aber ich lese mir dennoch euer Meinung dazu durch.

Viele Grüße und ein frohes Fest.

Mehr Infos unter www.mammutstark.tv

<object width="853" height="480"><param name="movie" value="http://www.youtube.com/v/iMKiUm-B2hQ?ve ... ram><param name="allowFullScreen" value="true"></param><param name="allowscriptaccess" value="always"></param><embed src="http://www.youtube.com/v/iMKiUm-B2hQ?ve ... &amp;rel=0" type="application/x-shockwave-flash" width="853" height="480" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object>

Space


Antwort von Goldwingfahrer:

Hallo
Mache mal erst ein besseres Bild ohne Ausfransungen in deinem Posting und..
.. dann im Film..nimm den "Grauschleier" raus.

Kurzer Ausschnitt
Linke Bildhälfte=Original
Rechte Bildhälfte = ohne Grauschleier.
gesamtbitrate ist etwas gar wenig,3640 kbps...ev.einen anderen Codierer einsetzen.Man sieht da nämlich im Original so unschöne Stellen.

www.ww-consulting.ch/DL/Vergleich_Mammut.rar

Space


Antwort von -paleface-:

Das Vorschaubild hier kann ich leider nicht beeinflussen.

Wie genau hast du denn den grauschleier da rausgenommen?

Space


Antwort von Goldwingfahrer:

Wie genau hast du denn den grauschleier da rausgenommen? Naja...Mithilfe des Wellenformmonitors/Vectorscop und dann im Y.U.V die "Linien" angepasst.
Geht eigentlich mit jedem Videobear.Programm wo man das Signal ab der Timeline an ein passendes Sichtgerät ausgeben und überprüfen kann.

Space


Antwort von -paleface-:

Hmm...
Wir mussten kurz vorher die CC nochmal komplett neu machen da wir alle Plugins für Farbkorrektur deinstalliert haben.
Hatten ein Software Problem:
http://forum.slashcam.de/viewtopic.php?t=121607

Kann sein dass da was durcheinander geraten ist.
Aber hast schon recht. In deinem Vergleichsfile sieht man den Unterschied drastisch. Müssen wir nächstes mal mehr drauf achten.
Danke :-)

Space


Antwort von navetatis:

Hab mal 'ne Frage zu deinem yt-Clip. Wie ist denn so die rechtliche Situation bei dem was du so machst? Ich meine, du kannst doch nicht einfach alles und jeden filmen (vor allem Kinder) und diese dann einfachso ins Internet stellen? Geht das denn so einfach?

Ich meine das nicht böse, ist ne echte Frage. Wissen denn die Eltern der Kinder (Karussell) das diese nun im Internet zu sehen sind? Wie löst man soetwas ohne Probleme zu bekommen?

nv

Space


Antwort von -paleface-:

Wo kommt denn da ein Karussel vor?

Bei Mammutstark TV filmen wir in unserem Dorf.
Sprich fast alle die dort im Bild sind kenne ich persönlich oder wer aus dem Team.
Die filmt man. Dann wird palabert.

Bei anderen Clips halte ich zb. Kinder immer raus.
Oder zeige nur den Rücken.
Ausser ich bekomme ein schrifiches Einberständnis von denen.
Was aber Zeitlich meist nie klappt.

Space


Antwort von Jensli:

Hab mal 'ne Frage zu deinem yt-Clip. Wie ist denn so die rechtliche Situation bei dem was du so machst? Ich meine, du kannst doch nicht einfach alles und jeden filmen (vor allem Kinder) und diese dann einfachso ins Internet stellen? Geht das denn so einfach?
Typisch deutsch - immer wieder gern genommen das Thema und schon tausendfach hier im Forum durchgekaut...

"Ausnahmen gibt es bei öffentlichen Veranstaltungen. Hier müssen Teilnehmer damit rechnen, auch fotografiert zu werden. Hier geht es um das Geschehen und nicht um die Person an sich.

Personen als Beiwerk

Erlaubt ist die Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen nur als Beiwerk (z.B. zufällig vorbeilaufende Personen vor einem fotografierten Gebäude) erscheinen."

Alles klar. Da passiert also gar nichts. Und selbst wenn: "Wurde das Recht am eigenen Bild durch eine unbefugte Veröffentlichung verletzt, oder droht die unberechtigte Veröffentlichung eines Bildes, kann der Betroffene einen Unterlassungsanspruch gem. § 12, § 862, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, analog i.V.m. § 823 Abs. 2 i.V.m. § 22, § 23 KunstUrhG gegen das jeweilige Medium geltend machen (Verbreiterhaftung) um die Erstveröffentlichung des Bildes oder eine wiederholte Veröffentlichung zu verhindern."

Das Schlimmste, was passieren kann, ist also, dass er seinen Clip von youtube entfernen müsste. FALLS jemand zum Anwalt geht und zuviel Geld hat, um die Kosten auszulegen.

Space


Antwort von -paleface-:

Inzwischen ist Folge 2 online.

Wir haben an einigen Kritikpunkten gearbeitet.
Behaupte mal die neue Folge ist nun viel runder.



Space



Space


Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen
Zum Original-Thread / Zum Meine Projekte-Forum



slashCAM nutzt Cookies zur Optimierung des Angebots, auch Cookies Dritter. Die Speicherung von Cookies kann in den Browsereinstellungen unterbunden werden. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Mehr Infos Verstanden!
RSS Suche YouTube Facebook Twitter slashCAM-Slash