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Infoseite // Kein Vertrag, wer hat das letzte Wort?



Frage von BorisC:


Guten Abend,

derzeit bin ich Cutter bei einem Kurzfilmprojekt wo wir alle keinen Vertrag untereinander gemacht haben, da wir uns eh alle vertrauen und wir Freunde sind. Nur würde ich gerne, für denn Fall, dass einer von uns geht oder zur Bösen Seite der Macht wechselt, wer das Recht hat das Projekt zu benutzen.

In meinem Fall hat ein anderer die Ideen und führt sozusagen Regie und sagt wie ich zu cutten oder der Kameramann zu filmen hat. Der hat auch die Logindaten zur Homepage.

Wenn zb der Kameramann keinen Bock mehr hat, hat er das Recht alle bisherigen Kurzfilme offline nehmen zu lassen? Oder wenn mir etwas nicht passt, da ich ja alles geschnitten habe?

Mit freundlichen Grüßen, Boris.

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Antwort von thsbln:

So viel zu Vertrauen und Freunde, darüber würde ich zuallererst einmal nachdenken.

Sorry, ist OT, aber das was Du da schreibst, klingt schon sehr nebulös.

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Antwort von BorisC:

Was meinst du mit Nebulös?

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Antwort von Jommnn:

Zumindest müsste der Kameramann die Urheberrechte an dem Filmmaterial haben und dürfte die Nutzung damit verbieten können, wenn es keine Nutzungsrechtevereinbarung gibt. Dass du als Cutter, der weisungsgebunden handelt, da irgendwelche Rechte am Werk hast, kann ich mir weniger vorstellen - allerdings bin ich auch kein Jurist und Leute mit mehr Erfahrung im Produktionsbereich sollten das besser beurteilen können.

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Antwort von Rübezahl:

Zumindest müsste der Kameramann die Urheberrechte an dem Filmmaterial haben und .... Möglicherweise nur wenn er die Originale z.B. auf dem Stick in Besitz hat. Wurde der Stick gelöscht, dann dürfte nur die vollständige (ungeschnittene) Kopie auf dem PC den Hinweis auf dem Besitzer geben.
Gibt es gleichzeitig mehrere Sicherungen auf verschiedenen PC's, so hätten eigentlich alle ein Urheberrecht solange es unbearbeitet ist.
Ist der Film bearbeitet, könnte in diesen Fall ohne Vertrag theoretisch der "Cutter" das Urheberrecht besitzen.
... allerdings bin ich auch kein Jurist und Leute mit mehr Erfahrung im Produktionsbereich sollten das besser beurteilen können. Meine Meinung auch nur deshalb abgegben, um tätsächlich hier zum Thema die richtige Antwort vom Fachmann zu bekommen.

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Antwort von BorisC:

Aber nur weil man jemandem sein gefilmtes Material gegeben hat, gibt man ihm doch nicht gleich auch die ganzen Rechte, oder?

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Antwort von srone:

Aber nur weil man jemandem sein gefilmtes Material gegeben hat, gibt man ihm doch nicht gleich auch die ganzen Rechte, oder? wurde denn der stick wortlos übergeben?

hier fängt der zu regulierende bereich an.

in eurem falle die "stillschweigende" vereinbarung an einem gemeinsamen projekt zu arbeiten, diese absichtserkärung habt ihr sozusagen abgelegt, ohne weitere regelung, ist jede handlung projektdienlich einzuordnen.

lg

srone

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Antwort von Adam:

Ich habe folgendes erlebt:

Ein seehr amitioniertes Projekt, sollte über sehr viele Jahre gehen (10+)
Kameraleute, Maske, Gaderobe, diverse Schauspieler (Amateure und Profis, einer davon sogar relativ bekannt.) und und und ....
und: keine Verträge.

Nach sieben Jahren hat einer der Schauspieler "sich weiter entwickelt" und war mit dem Projekt "nicht mehr eins". Er will sich da nicht sehen, nicht gezeigt werden.

Folge:
Das Projekt ist tot, da er verbietet das Material zu nutzen und Gerichtsprozesse absolut ausgeschlossen sind.
Verdammt schade.

Darum:
Macht unbedingt Verträge. Auch unter Freunden.

Stell Dir mal vor eine Band wie die Fantastischen Vier.
Angefangen als Freunde mit Klamauk vor über 25 Jahren. Und jetzt: Geschäftspartner, die in verschiedenen Städten leben und sich natürlich sehr gut kennen, aber nicht mehr wie 19-jährige Freunde zusammen abhängen.
Wenn da nur einer sagen würde: "Ey keinen Bock eine Best-of-CD", dann könnten die anderen machen was sie wollen. Ohne Verträge wäre jegliche Veröffentlichung praktisch ohne Prozesse und Anwälte unmöglich.

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Antwort von klusterdegenerierung:

Deswegen hört sich ja sowas niemand an! hahahahah :-))

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Antwort von Pianist:

Wurde der Stick gelöscht, dann dürfte nur die vollständige (ungeschnittene) Kopie auf dem PC den Hinweis auf dem Besitzer geben.
Gibt es gleichzeitig mehrere Sicherungen auf verschiedenen PC's, so hätten eigentlich alle ein Urheberrecht solange es unbearbeitet ist. Bei urheberrechtlichen Betrachtungen ist es vollkommen egal, wer die physische Verfügungsgewalt über das Material hat. Es kommt einzig und allein darauf an, wer Schöpfungsanteile am Werk hat. In erster Linie ist das der Drehbuchautor und der Regisseur. Wenn in jeder einzelnen Bildaufnahme so viel Schöpfungshöhe steckt, dass jede für sich ein Werk ist, dann auch der Kameramann. Und wenn der Cutter selbst an der Festlegung der Abfolge der Aufnahmen mitgewirkt hat, ist auch er Miturheber.

Also müssen sich alle gemeinsam einigen. Ob man das nun mündlich oder schriftlich macht, ist egal. Nur ist es schriftlich leichter beweisbar.

Matthias

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Antwort von GrinGEO:

Für mich ist der Ablauf ziemlich klar....

- der Drehbuchautor hat das Recht an der Story
- der Regisseur hat das Recht an den aufgenommenen Szenen laut Story
- der Kameramann hat das Recht am einzelnen Material, immerhin hat er es ja künstlerisch verfilmt
- der Cutter hat das Recht an der finalen Composition vorausgesetzt er durfte frei cutten ohne Anweisungen
- der Color Grader hat das Recht an der farblichen Gestaltung

Springt einer von hinten ab, kann das Material von den anderen davor genutzt werden. Springt einer von vorne ab, wirds sehr schwierig. War es von Anfang an ein Gemeinschaftsprojekt, an dem alle die gleichen Rechte am Material besitzen, kann jeder eine Kopie nach Hause nehmen und machen was er will, egal ob einer aussteigt oder kein Bock mehr hat.

dass natürlich mit Hilfe eines Vertrages das alles besser gelöst hätte werden können, steht außer frage.

wo ist aber das Problem einen vertrag zu erstellen, indem vereibnahrt wird dass das Material von allen genutzt werden kann um das Projekt so gut wie möglich voranzubringen und dass namentlich alle beteiligten immer genannt werden müssen.

Wäre doch im Interesse von allen

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Antwort von marwie:

Um Klarheit zu schaffen, würde ich auch einen Vertrag aufsetzen, Freunde hin oder her, das kann sonst in arge Streitigkeiten ausarten...

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Antwort von wolfgang:

Die Frage wäre hier doch, wie frei der Cutter in seinen Entscheidungen ist. Entscheidet er selbst über Szenenauswahl, Reihenfolge der Schnitte, dem Setzen von In- und Out-Points? Oder bekommt er jeden Schnitt über timecode-Listen vordefiniert und setzt das nur um?

Ist der Cutter weisungsgebunden? Und von wem und in welcher Form kommen die Anweisungen?

Das entscheidet sicherlich über die Frage, ob hier ein urheberrechtlicher Anteil beim Cutter liegt oder nicht.

Aber Puuhh, ohne Vertrag der das klärt könnte das im Streitfall unendlich schwierig werden.

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