Frage von Alexandra Baur:Hallo,
DVD Player von Philips im Internet.
Weiß jemand wie das mit der Garantie läuft?
Direkt zu Philips oder über Händler Amazon / Tec.Company etc.
Grüße Alexandra
Antwort von Michael Spohn:
Alexandra Baur schrieb:
> DVD Player von Philips im Internet.
> Weiß jemand wie das mit der Garantie läuft?
> Direkt zu Philips oder über Händler Amazon / Tec.Company etc.
Da greift *immer* die Juristenstandardantwort 1.0, die auch ich als
Nichtjurist perfekt beherrsche: "Das kommt darauf an." ;-)
Im Normalfall gilt das BGB, und darin gibt es die
Gewährleistungspflicht. Die gilt grundsätzlich zwischen Verkäufer und
Käufer, d. h. Du mußt Dich an den Verkäufer wenden.
Allerdings besteht Vertragsfreiheit, also kann der Hersteller eine
Garantie gewähren, an die aber auch noch besondere Bedingungen geknüpft
sein können. Sie dürfen nur nicht die gesetzliche Gewährleistungspflicht
aushebeln wollen ...
Wenn also der Hersteller schreibt, daß Reparaturaufträge mit Kaufbeleg
an eine bestimmte Versandadresse zu senden sind, dann kannst Du Dich
darauf berufen. Du kannst aber genauso gut zum Verkäufer gehen. Der muß
das für Dich dann erledigen, solange er nicht die anderen
Garantiebedingungen explizit mit zur Grundlage Eures Kaufvertrages
gemacht hat.
--
Tschüß
Michael
Antwort von Martin Hillebrand:
Hallo Alexandra.
Alexandra Baur schrieb:
> DVD Player von Philips im Internet.
Was ist mit denen? Für einen vollständigen deutschen Satz fehlen da ein
paar Bestandteile, Verben beispielsweise.
> Weiß jemand wie das mit der Garantie läuft?
> Direkt zu Philips oder über Händler Amazon / Tec.Company etc.
Derjenige, der Dir das Ding verkauft hat, ist Dein Vertragspartner. Über
denjenigen werden Garantie und Gewährleistung abgewickelt.
Hast Du das Ding bei Amazon gekauft, so wirst Du nicht umhin kommen, mit
deren Serviceabteilung in Kontakt zu treten und Dich über die Abwicklung
eines Gewährleistungs- bzw. Garantiefalls zu informieren.
Gruß
Martin
Antwort von Werner von Rueden:
Martin Hillebrand schrob:
> Derjenige, der Dir das Ding verkauft hat, ist Dein Vertragspartner. Über
> denjenigen werden Garantie und Gewährleistung abgewickelt.
Hallo Martin,
NACK, Garantiefälle werden häufig direkt über den Hersteller abgewickelt.
Wie das bei Philips aussieht, weiß ich aber nicht.
Schönen Gruß - Werner
Antwort von Martin Hillebrand:
Hallo Werner.
Werner von Rueden schrieb:
> NACK, Garantiefälle werden häufig direkt über den Hersteller abgewickelt.
> Wie das bei Philips aussieht, weiß ich aber nicht.
NACK²
Du hast mit dem Händler einen Kaufvertrag abgeschlossen. Er ist Dein
Vertragspartner und nicht der Hersteller des Produktes. Und der Händler
ist nun mal von Gesetztes wegen zur Abwicklung der Gewährleistung
verpflichtet. Etliche Hersteller verbieten sich sogar, dass man mit
diesen *direkt* die Gewährleistung abwickeln will und verweisen auf die
Händler.
Das manche Hersteller auch direkt Gewährleistung bzw.
Garantieabwicklungen annehmen ändert nichts an der Tatsache, dass Dein
Händler zunächst mal für Dich Dein Ansprechpartner (;d.h.
Vertragspartner) ist.
Gruß
Martin.
Antwort von Werner von Rueden:
Martin Hillebrand schrob:
> NACK²
> Du hast mit dem Händler einen Kaufvertrag abgeschlossen. Er ist Dein
> Vertragspartner und nicht der Hersteller des Produktes. Und der Händler
> ist nun mal von Gesetztes wegen zur Abwicklung der Gewährleistung
> verpflichtet.
Hallo Martin,
Garantie != Gewährleistung. Klar, bei Gewährleistungsfällen sollte man sich
an den Händler wenden. Und wie gesagt: für die Garantie ist oft der
Hersteller Ansprechpartner.
Schönen Gruß - Werner
Antwort von Sven Bötcher:
Werner von Rueden schrieb:
> Martin Hillebrand schrob:
>
>> NACK²
>> Du hast mit dem Händler einen Kaufvertrag abgeschlossen. Er ist Dein
>> Vertragspartner und nicht der Hersteller des Produktes. Und der Händler
>> ist nun mal von Gesetztes wegen zur Abwicklung der Gewährleistung
>> verpflichtet.
>
> Hallo Martin,
> Garantie != Gewährleistung.
Diesen feinen Unterschied scheint der Deutschlehrer noch nicht
verstanden zu haben.
> Klar, bei Gewährleistungsfällen sollte man sich
> an den Händler wenden.
Und das auch nur im ersten halben Jahr weil danach die Umkehr der
Beweislast eintritt. Gut, wenn dann noch Garantie auf dem Gerät ist, die
dann meistens vom Hersteller kommt.
> Und wie gesagt: für die Garantie ist oft der
> Hersteller Ansprechpartner.
Wer auch sonst? Im Garantiefall leitet der Händler das Gerät auch nur an
den Hersteller weiter und diesem Umweg kann man sich getrost sparen.
Bye
Sven
Antwort von Christian Schroeder:
Sven Bötcher schrieb:
> Werner von Rueden schrieb:
>> Martin Hillebrand schrob:
>>
>>> NACK²
>>> Du hast mit dem Händler einen Kaufvertrag abgeschlossen. Er ist Dein
>>> Vertragspartner und nicht der Hersteller des Produktes. Und der Händler
>>> ist nun mal von Gesetztes wegen zur Abwicklung der Gewährleistung
>>> verpflichtet.
>>
>> Hallo Martin,
>> Garantie != Gewährleistung.
>
> Diesen feinen Unterschied scheint der Deutschlehrer noch nicht
> verstanden zu haben.
Ja is ja gut. Nicht gleich wieder rummotzen... Wie wollen doch friedlich
sein, oder? :-)
>> Klar, bei Gewährleistungsfällen sollte man sich
>> an den Händler wenden.
>
> Und das auch nur im ersten halben Jahr weil danach die Umkehr der
> Beweislast eintritt. Gut, wenn dann noch Garantie auf dem Gerät ist, die
> dann meistens vom Hersteller kommt.
Falsch. Die Beweislast kehrt sich zwar um und wenn der Händler fies ist
lässt er dich auflaufen. Aber was spricht dagegen, trotzdem zum Händler
zu gehn? Mir ist erst ein Fall zu Ohren gekommen, wo der Händler sich
quergestellt hat, das war ein Internet-Fritze, der das schnelle Geld
machen wollte. Wenn ein Händler sowas durchzieht kommen bald keine
Kunden mehr.
>> Und wie gesagt: für die Garantie ist oft der
>> Hersteller Ansprechpartner.
>
> Wer auch sonst? Im Garantiefall leitet der Händler das Gerät auch nur an
> den Hersteller weiter und diesem Umweg kann man sich getrost sparen.
Jetzt verwechselst *du* Garantie und Gewährleistung. Gewährleistung
heißt es übrigens nicht mehr, jetzt isses die Sachmängelhaftung. Mit der
Garantie, die der Hersteller ja freiwillig und ganz nach seinem Gusto
geben kann, hat der Händler Null Komma gar nichts zu tun. Wieso sollte
der auf seine Kosten irgendwas an den Hersteller weiterleiten?
--
Gruß Chris
Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren
Antwort von Michael Spohn:
Martin Hillebrand schrieb:
> Hallo Werner.
>
> Werner von Rueden schrieb:
>> NACK, Garantiefälle werden häufig direkt über den Hersteller abgewickelt.
>
> NACK²
> Du hast mit dem Händler einen Kaufvertrag abgeschlossen. Er ist Dein
> Vertragspartner und nicht der Hersteller des Produktes. Und der Händler
> ist nun mal von Gesetztes wegen zur Abwicklung der Gewährleistung
> verpflichtet. Etliche Hersteller verbieten sich sogar, dass man mit
> diesen *direkt* die Gewährleistung abwickeln will und verweisen auf die
> Händler.
Und? Wo liegt das im Widerspruch zu dem, was Werner geschrieben hat?
Manche Hersteller wünschen eben, daß das direkt abgewickelt wird, andere
wollen mit dem Endverbraucher lieber nichts zu tun haben.
Der Händler kommt im Übrigen ja auch dann seiner Pflicht nach, wenn er
Dich darauf verweist, daß der Hersteller das direkt abwickelt! Wichtig
ist im Endeffekt doch nur, daß es Dich nichts kostet.
> Das manche Hersteller auch direkt Gewährleistung bzw.
> Garantieabwicklungen annehmen ändert nichts an der Tatsache, dass Dein
> Händler zunächst mal für Dich Dein Ansprechpartner (;d.h.
> Vertragspartner) ist.!
Wozu? Ich hatte einen defekten Monitor, bei dem ich nie mehr Kontakt zum
Händler, wohl aber zum Reparaturservice (;also sogar ein *Vierter*!)
hatte, den der Hersteller mit solchen Gewährleistungsabwicklungen
beauftragt hat.
--
Tschüß
Michael
Antwort von Christian Schroeder:
Michael Spohn schrieb:
> Martin Hillebrand schrieb:
>> Hallo Werner.
>>
>> Werner von Rueden schrieb:
>>> NACK, Garantiefälle werden häufig direkt über den Hersteller abgewickelt.
>> NACK²
>> Du hast mit dem Händler einen Kaufvertrag abgeschlossen. Er ist Dein
>> Vertragspartner und nicht der Hersteller des Produktes. Und der Händler
>> ist nun mal von Gesetztes wegen zur Abwicklung der Gewährleistung
>> verpflichtet. Etliche Hersteller verbieten sich sogar, dass man mit
>> diesen *direkt* die Gewährleistung abwickeln will und verweisen auf die
>> Händler.
>
> Und? Wo liegt das im Widerspruch zu dem, was Werner geschrieben hat?
Werner schrieb, Garantiefälle würden oft über den Hersteller
abgewickelt. Martin schrieb, die Hersteller wollten das oft nicht. Das
genaue Gegenteil von dem, was Werner schrieb
> Manche Hersteller wünschen eben, daß das direkt abgewickelt wird, andere
> wollen mit dem Endverbraucher lieber nichts zu tun haben.
>
> Der Händler kommt im Übrigen ja auch dann seiner Pflicht nach, wenn er
> Dich darauf verweist, daß der Hersteller das direkt abwickelt! Wichtig
> ist im Endeffekt doch nur, daß es Dich nichts kostet.
Nein macht er nicht. Ich habe einen Vertrag mit dem Verkäufer und nicht
mit dem Händler. Das ist eine billige Tour des Händlers, der damit
nichts zu tun haben will.
>> Das manche Hersteller auch direkt Gewährleistung bzw.
>> Garantieabwicklungen annehmen ändert nichts an der Tatsache, dass Dein
>> Händler zunächst mal für Dich Dein Ansprechpartner (;d.h.
>> Vertragspartner) ist.!
>
> Wozu? Ich hatte einen defekten Monitor, bei dem ich nie mehr Kontakt zum
> Händler, wohl aber zum Reparaturservice (;also sogar ein *Vierter*!)
> hatte, den der Hersteller mit solchen Gewährleistungsabwicklungen
> beauftragt hat.
Der Hersteller hat mit Gewährleistungsdingen gar nix zu tun, ist nicht
seine Baustelle. Wenn er es trotzdem macht ist es nur Entgegenkommen,
mehr nicht.
--
Gruß Chris
Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren
Antwort von Michael Spohn:
Christian Schroeder schrieb:
> Michael Spohn schrieb:
>> Martin Hillebrand schrieb:
>>> Hallo Werner.
>>>
>>> Werner von Rueden schrieb:
>>>> NACK, Garantiefälle werden häufig direkt über den Hersteller abgewickelt.
>>> NACK²
>>> Du hast mit dem Händler einen Kaufvertrag abgeschlossen. Er ist Dein
>>> Vertragspartner und nicht der Hersteller des Produktes. Und der Händler
>>> ist nun mal von Gesetztes wegen zur Abwicklung der Gewährleistung
>>> verpflichtet. Etliche Hersteller verbieten sich sogar, dass man mit
>>> diesen *direkt* die Gewährleistung abwickeln will und verweisen auf die
>>> Händler.
>>
>> Und? Wo liegt das im Widerspruch zu dem, was Werner geschrieben hat?
> Werner schrieb, Garantiefälle würden oft über den Hersteller
> abgewickelt. Martin schrieb, die Hersteller wollten das oft nicht. Das
> genaue Gegenteil von dem, was Werner schrieb
Ja! Und? *Wo* ist da jetzt ein Widerspruch? Da ist immer noch keiner,
denn der eine Hersteller macht es so, der andere macht es anders herum!
Es ist doch wohl offensichtlich, daß Werner und Martin nur mindestens
zwei unterschiedliche Hersteller meinen können! :-)
>> Der Händler kommt im Übrigen ja auch dann seiner Pflicht nach, wenn er
>> Dich darauf verweist, daß der Hersteller das direkt abwickelt! Wichtig
>> ist im Endeffekt doch nur, daß es Dich nichts kostet.
> Nein macht er nicht.
Warum denn nicht? Der Verkäufer hat Gewährleistungspflicht, aber
gleichzeitig hat er das Recht, eine Nachbesserungsmöglichkeit zu
erhalten. (;Ich spreche jetzt mal nicht von speziellen Ausnahmefällen,
sondern vom Regelfall, denn es geht hier um Konsum-Elektronik-Ware.)
Wenn der Verkäufer das dafür zum Hersteller oder einer
Reparaturwerkstatt einschicken muß, dann ist das ok. Vor allem hat der
Verkäufer seinerseits gegenüber dem Hersteller ein Gewährleistungsrecht.
Und da hält sich der Verkäufer eben selbst schadlos und schickt das
Gerät an den Hersteller weiter, der es dann dem Kunden repariert
zurückschickt. Dieser Vorgang ist in manchen Fällen eben vereinfacht,
indem der Kunde unter Vorlage des Kaufbeleges das direkt an den
Hersteller senden kann, und der Hersteller erstattet ihm alle Kosten.
Gewährleistungspflicht erfüllt, basta.
> Ich habe einen Vertrag mit dem Verkäufer und nicht
> mit dem Händler. Das ist eine billige Tour des Händlers, der damit
> nichts zu tun haben will.
Häh? Verkäufer ... nicht Händler? "Billige Tour"? Du schreibst wirr ...
Händler ist doch der, der mir etwas verkauft, also der Verkäufer. Und
was ist daran "billig", wenn mir z. B. der Media-Markt sagt: Dein
Monitor ist kaputt? Ruf mal *kostenlos* 0800 xxxyyyzzz an, dann rufe ich
dort an, nächsten Tag wird der defekte Monitor abgeholt, und ein neuer
wird gleich mitgeliefert. Oder ich wünsche die Reparatur *meines*
Gerätes, dann dauert es eben eine Woche, bis der wieder da ist.
BGB-Gewährleistungspflicht ist erfüllt, sogar vorbildlich, denn ich muß
nicht mal was rumschleppen oder Transportkosten bezahlen ...
>>> Das manche Hersteller auch direkt Gewährleistung bzw.
>>> Garantieabwicklungen annehmen ändert nichts an der Tatsache, dass Dein
>>> Händler zunächst mal für Dich Dein Ansprechpartner (;d.h.
>>> Vertragspartner) ist.!
>>
>> Wozu? Ich hatte einen defekten Monitor, bei dem ich nie mehr Kontakt zum
>> Händler, wohl aber zum Reparaturservice (;also sogar ein *Vierter*!)
>> hatte, den der Hersteller mit solchen Gewährleistungsabwicklungen
>> beauftragt hat.
> Der Hersteller hat mit Gewährleistungsdingen gar nix zu tun, ist nicht
> seine Baustelle. Wenn er es trotzdem macht ist es nur Entgegenkommen,
> mehr nicht.
Ja und? Wo ist jetzt Dein Problem? Und natürlich ist der Hersteller
gegenüber dem Händler, also meinem Verkäufer gegenüber, genauso
gewährleistungspflichtig, wie der Verkäufer mir gegenüber. Daher
übernehmen manche Hersteller einfach direkt diese Gewährleistungspflicht
gegenüber dem Kunden, indem sie ihm eine Support-Hotline anbieten, die
alles abwickelt.
Und noch mal: Wo ist das Problem? Hauptsache, der Gewährleistungspflicht
wird genüge getan, da ist mir doch scheißegal, *wer* das macht, solange
es mich nichts kostet. Außerdem lasse ich die Ware lieber abholen,
anstatt einen defekten 30kg-Monitor hin- und herzuschleppen!
--
Tschüß
Michael
Antwort von Christian Schroeder:
Michael Spohn schrieb:
> Christian Schroeder schrieb:
>> Michael Spohn schrieb:
>>> Martin Hillebrand schrieb:
>>>> Hallo Werner.
>>>>
>>>> Werner von Rueden schrieb:
>>>>> NACK, Garantiefälle werden häufig direkt über den Hersteller abgewickelt.
>>>> NACK²
>>>> Du hast mit dem Händler einen Kaufvertrag abgeschlossen. Er ist Dein
>>>> Vertragspartner und nicht der Hersteller des Produktes. Und der Händler
>>>> ist nun mal von Gesetztes wegen zur Abwicklung der Gewährleistung
>>>> verpflichtet. Etliche Hersteller verbieten sich sogar, dass man mit
>>>> diesen *direkt* die Gewährleistung abwickeln will und verweisen auf die
>>>> Händler.
>>> Und? Wo liegt das im Widerspruch zu dem, was Werner geschrieben hat?
>> Werner schrieb, Garantiefälle würden oft über den Hersteller
>> abgewickelt. Martin schrieb, die Hersteller wollten das oft nicht. Das
>> genaue Gegenteil von dem, was Werner schrieb
>
> Ja! Und? *Wo* ist da jetzt ein Widerspruch? Da ist immer noch keiner,
> denn der eine Hersteller macht es so, der andere macht es anders herum!
Werner schrieb:
| NACK, Garantiefälle werden häufig direkt über den Hersteller
| abgewickelt.
Du schriebst:
NACK²
| Du hast mit dem Händler einen Kaufvertrag abgeschlossen. Er ist Dein
| Vertragspartner und nicht der Hersteller des Produktes. Und der
|| Händler ist nun mal von Gesetztes wegen zur Abwicklung der
|| Gewährleistung verpflichtet.
Du redest von was *ganz* anderem als Werner. Garantie und Gewährleistung
(;heißt jetzt Sachmängelhaftung) sind grundverschieden.
Im übrigen wüsste ich jetzt keinen Hersteller, der Garantie über den
Händler abwickelt und auch keinen Händler, der das mit sich mache ließe.
> Es ist doch wohl offensichtlich, daß Werner und Martin nur mindestens
> zwei unterschiedliche Hersteller meinen können! :-)
Nein, sondern dass einer von beiden irrt.
>>> Der Händler kommt im Übrigen ja auch dann seiner Pflicht nach, wenn er
>>> Dich darauf verweist, daß der Hersteller das direkt abwickelt! Wichtig
>>> ist im Endeffekt doch nur, daß es Dich nichts kostet.
>
>> Nein macht er nicht.
>
> Warum denn nicht? Der Verkäufer hat Gewährleistungspflicht, aber
> gleichzeitig hat er das Recht, eine Nachbesserungsmöglichkeit zu
> erhalten. (;Ich spreche jetzt mal nicht von speziellen Ausnahmefällen,
> sondern vom Regelfall, denn es geht hier um Konsum-Elektronik-Ware.)
Was hat das damit zu tun, dass *er* für die Gewährleistung zuständig ist
und nicht der Hersteller?
> Wenn der Verkäufer das dafür zum Hersteller oder einer
> Reparaturwerkstatt einschicken muß, dann ist das ok. Vor allem hat der
> Verkäufer seinerseits gegenüber dem Hersteller ein Gewährleistungsrecht.
> Und da hält sich der Verkäufer eben selbst schadlos und schickt das
> Gerät an den Hersteller weiter, der es dann dem Kunden repariert
> zurückschickt. Dieser Vorgang ist in manchen Fällen eben vereinfacht,
> indem der Kunde unter Vorlage des Kaufbeleges das direkt an den
> Hersteller senden kann, und der Hersteller erstattet ihm alle Kosten.
> Gewährleistungspflicht erfüllt, basta.
Nein, eben nicht. Welche Verträg Händler und Hersteller untereinander
haben ist dem Kunde wurst. Der Händler versucht auf diese Art oft, dem
Aufwand zu entgehen und das ist nicht in Ordnung. Die Versandkosten z.B.
muss der Kunde u.U. selbst zahlen, wenn er das Gerät einschickt.
>> Ich habe einen Vertrag mit dem Verkäufer und nicht
>> mit dem Händler. Das ist eine billige Tour des Händlers, der damit
>> nichts zu tun haben will.
>
> Häh? Verkäufer ... nicht Händler? "Billige Tour"? Du schreibst wirr ...
Mein Fehler, entschuldige. Ich meinte natürlich dass der Kunde nen
Vertrag mit dem Händler und nicht mit dem Hersteller hat.
[Schnipp]
>>>> Das manche Hersteller auch direkt Gewährleistung bzw.
>>>> Garantieabwicklungen annehmen ändert nichts an der Tatsache, dass Dein
>>>> Händler zunächst mal für Dich Dein Ansprechpartner (;d.h.
>>>> Vertragspartner) ist.!
>>> Wozu? Ich hatte einen defekten Monitor, bei dem ich nie mehr Kontakt zum
>>> Händler, wohl aber zum Reparaturservice (;also sogar ein *Vierter*!)
>>> hatte, den der Hersteller mit solchen Gewährleistungsabwicklungen
>>> beauftragt hat.
>> Der Hersteller hat mit Gewährleistungsdingen gar nix zu tun, ist nicht
>> seine Baustelle. Wenn er es trotzdem macht ist es nur Entgegenkommen,
>> mehr nicht.
>
> Ja und? Wo ist jetzt Dein Problem? Und natürlich ist der Hersteller
> gegenüber dem Händler, also meinem Verkäufer gegenüber, genauso
> gewährleistungspflichtig, wie der Verkäufer mir gegenüber. Daher
> übernehmen manche Hersteller einfach direkt diese Gewährleistungspflicht
> gegenüber dem Kunden, indem sie ihm eine Support-Hotline anbieten, die
> alles abwickelt.
Ich bin mir gar nicht sicher, welche Regelungen von Hersteller zu
Händler gelten, das wär mal interessant. Weiß wer mehr dazu?
> Und noch mal: Wo ist das Problem? Hauptsache, der Gewährleistungspflicht
> wird genüge getan, da ist mir doch scheißegal, *wer* das macht, solange
> es mich nichts kostet. Außerdem lasse ich die Ware lieber abholen,
> anstatt einen defekten 30kg-Monitor hin- und herzuschleppen!
Richtig. *Wenn* es dich nix kostet. Ist aber nicht immer so, wenn du
selbst was einschicken sollst und genau dann hat der Händler Mist gebaut.
--
Gruß Chris
Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren
Antwort von Christian Potzinger:
Christian Schroeder maltreated the Keyboard with following:
> Richtig. *Wenn* es dich nix kostet. Ist aber nicht immer so, wenn du
> selbst was einschicken sollst und genau dann hat der Händler Mist gebaut.
Wiseo Mist gebaut? Wenn mich der Weg direkt über den Hersteller
was kostet, dann lasse ich den Händler einspringen, ganz einfach.
--
ryl: GKar
Antwort von Christian Schroeder:
Christian Potzinger schrieb:
> Christian Schroeder maltreated the Keyboard with following:
>
>> Richtig. *Wenn* es dich nix kostet. Ist aber nicht immer so, wenn du
>> selbst was einschicken sollst und genau dann hat der Händler Mist gebaut.
>
> Wiseo Mist gebaut? Wenn mich der Weg direkt über den Hersteller
> was kostet, dann lasse ich den Händler einspringen, ganz einfach.
Ich lass es direkt den Händler machen.
--
Gruß Chris
Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren
Antwort von Michael Spohn:
Christian Schroeder schrieb:
> Michael Spohn schrieb:
>> Christian Schroeder schrieb:
>>> Michael Spohn schrieb:
>>>> Martin Hillebrand schrieb:
>>>>> Hallo Werner.
>>>>>
>>>>> Werner von Rueden schrieb:
>>>>>> NACK, Garantiefälle werden häufig direkt über den Hersteller abgewickelt.
>>>>> NACK²
>>>>> Du hast mit dem Händler einen Kaufvertrag abgeschlossen. Er ist Dein
>>>>> Vertragspartner und nicht der Hersteller des Produktes. Und der Händler
>>>>> ist nun mal von Gesetztes wegen zur Abwicklung der Gewährleistung
>>>>> verpflichtet. Etliche Hersteller verbieten sich sogar, dass man mit
>>>>> diesen *direkt* die Gewährleistung abwickeln will und verweisen auf die
>>>>> Händler.
>>>> Und? Wo liegt das im Widerspruch zu dem, was Werner geschrieben hat?
>>> Werner schrieb, Garantiefälle würden oft über den Hersteller
>>> abgewickelt. Martin schrieb, die Hersteller wollten das oft nicht. Das
>>> genaue Gegenteil von dem, was Werner schrieb
>>
>> Ja! Und? *Wo* ist da jetzt ein Widerspruch? Da ist immer noch keiner,
>> denn der eine Hersteller macht es so, der andere macht es anders herum!
> Werner schrieb:
> | NACK, Garantiefälle werden häufig direkt über den Hersteller
> | abgewickelt.
>
> Du schriebst:
Falsch, *das* habe *ich* nicht geschrieben! Werner und Martin schrieben
sich da NACKs.
> NACK²
> | Du hast mit dem Händler einen Kaufvertrag abgeschlossen. Er ist Dein
> | Vertragspartner und nicht der Hersteller des Produktes. Und der
> || Händler ist nun mal von Gesetztes wegen zur Abwicklung der
> || Gewährleistung verpflichtet.
>
> Du redest von was *ganz* anderem als Werner. Garantie und Gewährleistung
> (;heißt jetzt Sachmängelhaftung) sind grundverschieden.
Habe ich nie bestritten, das ist auch gar nicht das Thema für mich. Es
geht nur darum, daß auch der Hersteller im Rahmen seiner Garantie gleich
die Gewährleistung des Verkäufers gegenüber dem Käufer übernehmen kann,
und der Verkäufer ist berechtigt, dies in seinen AGB so zu regeln.
Ob nun der Verkäufer oder der Käufer die Ware an den Hersteller
einschicken, ist Nebensache.
> Im übrigen wüsste ich jetzt keinen Hersteller, der Garantie über den
> Händler abwickelt und auch keinen Händler, der das mit sich mache ließe.
Umgekehrt: Der Händler wickelt seine Gewährleistungspflicht im Rahmen
der Sachmängelhaftung unter Umständen über den Hersteller ab.
>> Und noch mal: Wo ist das Problem? Hauptsache, der Gewährleistungspflicht
>> wird genüge getan, da ist mir doch scheißegal, *wer* das macht, solange
>> es mich nichts kostet. Außerdem lasse ich die Ware lieber abholen,
>> anstatt einen defekten 30kg-Monitor hin- und herzuschleppen!
> Richtig. *Wenn* es dich nix kostet. Ist aber nicht immer so, wenn du
> selbst was einschicken sollst und genau dann hat der Händler Mist gebaut.
Ich wähle immer den günstigsten Weg. Nichts anderes schrieb ich. Im
Normalfall ist der Händler (;%Verkäufer) mein Ansprechpartner, falls der
Hersteller die Gewährleistung übernimmt, habe ich aber kein Problem
damit, dies auch zu machen ...
--
Tschüß
Michael