Zumindest wenn es nach dem Änderungsantrag des französischen Abgeordneten Marc Joulaud geht, soll das neue europäische digitale Urheberrecht die Möglichkeit einer "Fair Use" Ausnahme bieten. Das "Fair Use" Prinzip existiert im amerikanischen Recht und erlaubt relativ großzügig die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft (wie z.B. auch Data- und Text-Mining).

Besonders wichtig für die künstlerische Nutzung - zum Beispiel zum Zweck eines Remixes - ist die Urheberrechts-Ausnahme des "transformative use", d.h. einer kreativen Umgestaltung des verwendeten Materials. Bei der Frage, ob ein Werk wirklich dem "Fair use" Prinzip entspricht, wird nach mehreren Faktoren wie etwa Zweck und Charakter der Nutzung und die Natur des verwendeten Werkes abgewogen.
Aktivisten fordern hier zu lande schon lange ein vergleichbares Recht auf den Remix, um einen Ausgleich zwischen dem exklusiven Urheberrecht und dem Interesse der Allgemeinheit zu schaffen. Ob der Änderungsantrag angenommen wir d ist höchst ungewiß, aber zumindest ist er ein erster Schritt, um die kreative Bedeutung von Remixen udn deren Verbreitung im digitalen Raum in Form von etwa Mashups, Remixen, Fan-Fiction, Reaction Gifs und vielen anderen anzuerkennen.
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