Frage von Anonymous:Für einen Kurzfilm plane ich in einem Film folgende Sprichwörter und Redewendungen zu verwenden, nur weiß ich nicht, ob die von Nordisk Film A/S rechtlich geschützt sind:
Das erste Sprichwort lautet:
"Ich habe einen Plan!"
Das zweite Sprichwort lautet:
"Das ist mächtig gewaltig, (Rollenname)!"
Antwort von Frank B.:
Das sind aber keine Sprichwörter, sondern Zitate aus den Olsenbande-Filmen. Dort haben sie Kultstatus, von daher kann ich mir gut vorstellen, dass diese Aussprüche geschützt sind. Habe aber von Urheberrechtsdingen nicht so viel Ahnung.
Frank
Antwort von Axel:
Wenn jemand irgendwas rechtlich hätte schützen können, wäre dies, wie du bei Wikipedia nachlesen kannst, höchstens die DEFA gewesen, bzw. Progress-Film.
Es handelt sich nicht um Sprichwörter oder Redewendungen, sondern so gesehen um Zitate - wenn sie jemand erkennt. Wenn du dafür sorgst,
dass man sie erkennt, könnte man es eine Hommage nennen.
Antwort von smooth-appeal:
Ich habe einen Plan...
Hoffentlich verklagt mich jetzt keiner ;-)
Antwort von Andreas_Kiel:
Hoffentlich verklagt mich jetzt keiner ;-)
Sie haben Post ;-)
Antwort von Andreas_Kiel:
Wenn jemand irgendwas rechtlich hätte schützen können, wäre dies, wie du bei Wikipedia nachlesen kannst, höchstens die DEFA gewesen, bzw. Progress-Film.
Die haben die Rechte für die deutschsprachige Synchronisation und vermutlich noch den Verleih. Fraglich wäre, ob diese Zitate in der Originalversion vorhanden sind - wörtlich - oder nicht.
Grundsätzlich liegt das Urheberrecht beim Verfasser (des Drehbuchs oder der Synchronisation). Die Weiterverwendung in einem eigenen Werk ist immer problematisch, es sei denn als deutliche Satire. Um Zitate handelt es sich hier gerade nicht; Zitate im urheberrechtlichen Sinn verfolgen einen ganz anderen Zweck, nämlich den der Auseinandersetzung mit einem bestimmten Werk.
Wenn ich je eine Doku über einen noch lebenden Autor drehen sollte, dürfte ich in dieser Doku Zitate von ihm verwenden.
Ich suche mal was zu den kurzen Textschnipseln raus. Leider funzt mein juris-Zugang heute irgendwie nicht.
BG, Andreas
P.S.: bis ich das rausgesucht habe, vertreib Dir doch die Zeit auf irights.info. Da steht auch was dazu.
Antwort von Misanthropoet:
Also soweit ich weiß lässt sich gebräuchliche Alltagssprache nicht, oder nur in sehr engem Kontext schützen.
Sinn dieser Gesetze ist es schließlich geistiges Eigentum zu schützen und dazu Zählen einzelne Sätze in gebräuchlicher Sprache nicht. Und sogar in den großen Filmproduktionen finden sich immer wieder solche Anspielungen auf, bzw kurze Dialoge aus Klassikern.
So wird sogar der Werbeslogan der goldenen Möwe "Ich liebe es" wohl kaum die Verwendung in irgendeinem anderen Werk verhindern höchstens vielleicht, wenn man damit auch eine Restaurantkette bewirbt.
Viele Grüße
Patrick
Antwort von KrischanDO:
Moin,
zur Schützbarkeit gehört eine gewisse "Schöpfungshöhe".
Die kann ich bei den genannten Sätzen nicht erkennen.
Grüße
Christian
Antwort von LightTrancefer:
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Antwort von Chezus:
alten Thread ausgegraben, hm?