Frage von Riki1979:Liebe FilmFreaks,
ich schneide gerade wieder einmal ein paar Drohnenaufnahmen von mir zusammen und verwende als Musik den Titel "Biscaya".
Die von mir verwendete Version wurde von der "Neoton Família" eingespielt und ist laut den Musikrichtlinien von Youtube weltweit abspielbar - wurde demnach zu urteilen also an Youtube lizensiert.
Kann ich das gleiche Video auch auf anderen Portalen wie z. B. "Vimeo" hochladen oder gibt es dann doch Probleme, was die Rechte an der Musik betrifft?
Vielen Dank schonmal!
Ricardo!
Antwort von dosaris:
Riki1979 hat geschrieben:
... - wurde demnach zu urteilen also an Youtube lizensiert.
Kann ich das gleiche Video auch auf anderen Portalen wie z. B. "Vimeo" hochladen oder gibt es dann doch Probleme, was die Rechte an der Musik betrifft?
ohne formal gültige juristische Verbindlichkeit:
NEIN.
nicht zulässig
wenn ein Dritter (zB YT) die Aufführungsrechte (irgendwie, zB per GEMA-Untervertrag) erworben hat dann gehen diese Aufführungsrechte
nicht an den nächsten Nutzer über. Es sei denn die nächste Verteiler-Plattform klärt die Aufführungsrechte erneut mit dem Rechteinhaber
(bzw deren Verwertungsbeauftragten).
Siehe Nutzungsvertrag beim upload!
(das ist die mir bekannte Interpretation für *.DE )