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Infoseite // Kindergartenfilm - Einverständnis der Eltern



Frage von Andrej Fischer:


Ich wurde gebeten, für den Kindergarten meines Sohnes einen Kurzfilm zu drehen ("Ein Tag im Kindergarten"). Ich gehe mal davon aus, dass die DVD dann an die Eltern für einen geringen Unkostenbeitrag gehen, aber insofern erstmal nicht öffentlich werden.

Dazu möchte ich alle Eltern der Kinder und die Erzieherinnen, die mit gedreht werden und zu hören sein werden, um Erlaubnis bitten.

Wer hat Erfahrung, was in die Einverständniserklärung vernünftigerweise rein muss?

Was müsste ich ggfs. abklären für den Fall, dass der Film doch mal auf sagen wir einem Gemeindefest öffentlich gezeigt wird?

Muss ich irgendwie vorbeugen für den Fall, dass dann doch mal eine DVD in fremde Hände gelangt? Ich kann ja nicht wissen, wer von den über 30 Eltern dann doch mal eine Kopie für Onkel Fritz macht, und die sich dann verselbständigt ...

Über eine Antwort würde ich mich freuen

Andrej

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Antwort von PowerMac:

Erwachsene brauchst du nicht schriftlich zu fragen und einen Vertrag machen. Es wäre höchstens taktisch klug, schonmal vorher anzufragen, ob das klar geht, dass sie gefilmt werden. Später reicht die konkludente Zustimmung. Bei den Kindern empfiehlt es sich, schriftlich einen Vertrag zu machen. Schreibe rein, wofür der Film gemacht wird, wie die "Dreharbeiten" aussehen und bitte um Unterschrift. Am besten besänftigst du die Eltern schön und schleimst dich ein. Präsentiere dich aber seriös und offen, also wer du bist und warum das alles. Filme im Kindergarten können schnell diesen "Touch" bekommen… Daher sag', dass die Eltern auch eingeladen sind, mitzukommen und zuzusehen. Das wird eh keiner machen. Aber sie haben das Gefühl, dass alles in Sicherheit ist.

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Antwort von Anonymous:

Und vor dem Verteilen des Endprodukts alle zu einer kleinen Vorschau einladen und dann die Möglichkeit bieten, die Verteilung zu verhindern bzw. sich aus dem Film noch "herauszuzensieren".

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Antwort von DWUA:

Mache Dein Vorhaben nicht nur hier publik, vor allem rechtzeitig
vor Ort (Aushänge, Plakate u.a. abstempeln lassen; Kleinanzeige).
Klingt nach einer kostenlosen Werbung
für den "Hausherren" / "Sachaufwandsträger", die selbstverständlich
damit einverstanden sind.
Ob Kindergarten oder Uni, - damit bist du bereits auf der sicheren
Seite.

;)

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Antwort von FritzK:

Hi Andrej.
Ich habe mehrere Kindergartenfilme gedreht. Auch " Ein Tag im Kindergarten "
Erst mal die Leiterin fragen, sonst niemand. Ein Tag mit der Camera nur zur Schau, damit die Kinder sich daran gewöhnen. Beim richtigen Dreh
hatte ich keine Probleme, Frühstück , spielen, basteln. Machte richtig spaß.
Den Film habe ich dann im Kindergarten vorgeführt. Super.
MfG
Fritz

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Antwort von DWUA:

@ "Fritz"

Das war sicher ein sehr schönes Erlebnis für Dich und alle anderen.
Lies Dir doch mal die Ausgangsfrage genau durch...

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Antwort von Thomas Fischer:

Vielen Dank schonmal für die schnellen Antworten.

Das Interesse geht in diesem Fall von der Kindergartenleitung aus, und offensichtlich auch von der Mehrheit der Eltern. Alle Eltern haben in der Vergangenheit Ihre Zustimmung zum Fotografieren gegeben, ich selbst hatte auch schon drei oder vier Fototage dort, wir kennen uns also. Es war auch schon verschiedentlich lokale Presse und Fernsehen da. Ist also erstmal eine sehr "freundliche Umgebung" fürs Projekt.

Ich gehe auch davon aus, dass die meisten Eltern Interesse haben an dem Ergebnis und eher Beschwerden kommen, dass die Kinder nicht oft genug zu sehen sein werden (wie das schon woanders hier geschrieben wurde).

Klar, ich werde das Vorhaben ankündigen, kurz beschreiben, Umfang, Ablauf, Ziel. Und die Erstaufführung in der Elternschaft ist auch eine prima Idee.

Die Frage geht mehr dahin, WOFÜR ich von den Eltern vorher die Erlaubnis erbitten soll/muss. Ich denke, dass Interesse wird schon sein, den Film hier und da mal weiterzugeben/kopieren. Oder in der Schule, auf dem Gemeindefest oder irgendwoanders zu zeigen. Das ist dann nicht mehr der enge Rahmen einer abzählbaren Elternschaft, ergo öffentlich. Ist das mit der konkludenten Einwilligung der Erwachsenen und einer einfachen Unterschrift der Eltern abgedeckt? Sollte ich vielleicht öffentliche Aufführungen gleich mit einschließen (in zwei Jahren kriege ich da bestimmt nicht mehr alle Unterschriften zusammen)?

Sollte es überhaupt eine Möglichkeit geben, dass ein Elternteil etwas "zensieren" kann? Kann einer am Ende z.B. eine Vorführung auf dem Gemeindefest verhindern, Persönlichkeitsrechte ...? Oder mache ich mir da zu viele Gedanken?

Ich hoffe, ich habs verständlich ausgedrückt und bin sehr gespannt auf Eure Antworten.

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Antwort von DWUA:

Du machst dir zu viele Gedanken.
Mach erst mal die Aufnahmen, poste sie hier.
Wenn zu viel "MeierMilch" und "violette Kühe" darauf zu sehen sind,
- vor einer Veröffentlichung im KIKA nochmal hier anfragen.
;))

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Antwort von Anonymous:

Hallo,

in unserer Grundschule machen wir regelmäßig Filme mit den Kindern. Aus einem Besuch vom ZDF hatten wir eine zweiseitige Einverständniserklärung, die die Eltern damals unterschreiben mussten. Wir haben dann uns die Stellen gesucht, die uns sinnvoll erschienen, und sie zu dem hier "zurecht gebogen":

Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass mein Sohn/meine Tochter

bei den Dreharbeiten des Filmprojektes ... mitwirkt und in diesem Rahmen im Endprodukt bildlich dargestellt wird.

Gleichzeitig übertrage ich (dem Kindergarten) die ausschließlichen sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Rechte an dessen/derer Darbietung oder sonstigen Leistung. (Der Kindergarten) ist berechtigt, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen.

Ich willige hiermit ausdrücklich ein, dass der resultierende Film:

- veröffentlicht, auf CD und/oder DVD vervielfältigt und verbreitet wird.

- gewerblich (durch eventuellen Verkauf im Kindergarten) oder nichtgewerblich genutzt wird, insbesondere auf Kinderfilmfestivals und Wettbewerben sowie zu Prüf-, Lehr-, und Forschungszwecken und/oder im Rahmen politischer/kultureller Bildungsarbeit.

- durch Einspeicherung auf einem Videoserver im Rahmen der Internetpräsenz der Schule zugänglich gemacht wird.

Datum/Unterschrift:

In unseren Filmen sind die Kinder allerdings immer die Hauptdarsteller.

Gruß,

Nacho

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Antwort von PowerMac:

Eben eine normale Rechteabtretung wie in jedem stinknormalen Darstellervertrag. Bei mir sieht der Part der Verwertungsrechte wie folgt aus:
"Dem Produzenten oder von ihm eingesetzten Dritten stehen sämtliche Verwertungsrechte zur Auswertung des Filmes als ganzes oder ausschnittsweise zu. Der Darsteller überträgt im Rahmen seiner Tätigkeit entstehende Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte exklusiv, zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt auf den Produzenten zur Filmherstellung und -auswertung in allen Medien. Dies schließt bekannte und zukünftig bekannte Nutzungsarten ein. Der Produzent hat das Recht, Bilder und Aufnahmen des Darstellers nach Absprache mit dem Darsteller aus dem Zusammenhang mit der Produktion für Merchandisingzwecke im Kontext der Produktion zu verwenden. Dem Darsteller wird das Recht eingeräumt, Szenen des Filmes, genauer zwei Ausschnitte, welche jeweils nicht länger als 1:30 Minuten sind, als Demomaterial zu verwenden. Der Darsteller erhält nach Fertigstellung des Schnittes eine DVD des Filmes zugesendet."

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Antwort von DWUA:

Ist aber absolute Kacke für eine Kindergarten-Dofu.

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Antwort von PowerMac:

Jaja;)

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Antwort von Andrej Fischer:

Vielen Dank für die Hilfe. Besonders aus den beiden Beiträgen von Gast und PowerMac habe ich mir eine kurze Variante formuliert, die klar ist, aber auch die Eltern nicht unnötig verschreckt. Werds nochmal einen Tag liegen lassen und dann gehts los, ich hoffe sie lynchen mich nicht ...

Andrej Fischer

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Antwort von Nacho:

Wie sieht deine Variante aus?

Gruß,

Nacho

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Antwort von Anonymous:

Erwachsene brauchst du nicht schriftlich zu fragen und einen Vertrag machen. Genau. Auf die Schriftform sollte man aus Beweisgründen immer verzichten. O Mann ... wenn man keine Ahnung hat ...

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Antwort von PowerMac:

Ach Häschen, sei doch nicht so doof.
Die konkludente Zustimmung ist seit Jahrzehnten Standard beim Fernsehen in Deutschland. Sobald du merkst, dass du gefilmt wirst und nicht widersprichst, hast du dem konkludent zugestimmt. Du hast damit eine Willenserklärung abgegeben, dich filmen zu lassen und die Aufnahmen auswerten zu lassen. Und den Beweis für die Zustimmung hat der Produzent auf Band oder dem Aufnahmemedium.

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Antwort von B.DeKid:

Auch die Hasenschule gelesen?-)

.....aber bei Kindern könnte man doch da ne Ausnahme machen oder PowerMac ?
Ich mein haben die Eltern hier nicht das "Sage Recht" ?
Ich meine in wie fern sollte ein Kind von diesem , seinem Recht wissen, bzw. gebrauch machen?

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Antwort von PowerMac:

Es geht mir bei der "konkludenten Zustimmung" nur um voll rechtsfähige Menschen, also um Erwachsene. Das war auch als Antwort auf den "Gast" gemeint, der grundsätzlich die konkludente Zustimmung irgendwie bestreiten wollte mit seinem ironischen Kommentar: Auf die Schriftform sollte man aus Beweisgründen immer verzichten. Und ja, darauf verzichten kann man sehr gut. Man braucht bei aktueller Berichterstattung, also Formaten, bei denen Protagonisten keine Gage bekommt, keine Verträge. Erwachsene, die merken dass sie gefilmt werden und dagegen nicht protestieren, geben konkludent ihre Zustimmung dazu. Alles andere wäre grotesk. Man stelle sich vor, Interviews in der Fußgängerzone zu machen! Am ersten Stand befragt man Menschen, am zweiten Stand unterschreibt man Drehverträge! Bei Kindern ist dies natürlich nicht so, weil sie nicht voll rechtsfähig sind. Dann muss man die Eltern fragen, ob sie ihr Einverständnis dazu geben, dass ihr Kind gefilmt wird. Das Kind sollte auch wollen.

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Antwort von Anonymous:

Man braucht bei aktueller Berichterstattung, also Formaten, bei denen Protagonisten keine Gage bekommt, keine Verträge. Den Unterschied zwischen einem geplanten Dreh und einer aktuellen Berichterstattung solltest Du kennen.

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Antwort von Anonymous:

Mensch Andej,
lass dich doch nicht verarschen. Du filmst im Kindergarten deinen Sohn und zufällig sind halt andere Kinder auch noch drauf

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Antwort von Anonymous:

Jeder Film ist Reklame für den Nächsten, entspreched sollte man agieren.

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Antwort von Papa Peter:

Lieber Fragesteller,

im Falle eines Kindergartens ist das mit der Zustimmung dringend geboten, schon im eigenen Sinne. Insbesondere hier gibt es einige Fälle, in denen die Eltern auf die Geheimhaltung des Aufenthaltortes des Kindes angewiesen sind. Das ist leider absolut kein Einzelfall. Du solltest diesen Punkt insbesondere bei einer Veröffentlichung außerhalb des Kindergartens dringend mit der Leitung klären. Es wird schwer werden, erst beim Schnitt Einstellungen herauszunehmen, die Du eigentlich brauchst, in denen aber Kinder zu sehen sind, die nicht gezeigt werden dürfen.

Viele Grüße, Papa Peter

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Antwort von PowerMac:

Man braucht bei aktueller Berichterstattung, also Formaten, bei denen Protagonisten keine Gage bekommt, keine Verträge. Den Unterschied zwischen einem geplanten Dreh und einer aktuellen Berichterstattung solltest Du kennen.
Auch aktuelle Berichterstattung ist geplant! Uiuiui!

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Antwort von Anonymous:

Interessant diese Diskussion. Mir sieht dass doch alles sehr nach Grauzone aus, oder? Was für rechtliche Grundlagen gelten hier eigentlich? Im Grunde geht es doch darum niemanden in irgend einer Form durch die Darstellung persönlich zu verletzten.

Ich filme gerade für ein öffentliches Projekt mit mehreren Dutzend Unterprojekten in Schulen, Sporthallen, usw. Hier habe ich es meistens mit Kindern und Jugendlichen zu tun. Meiner Meinung nach ist es unmöglich hier jedes mal einen schriftlichen Vertrag aller Eltern einzuholen. Man stelle sich eine höchst pubertierende Klasse vor, mit der es schon schwierig ist ein Projekt in geordneten Rahmen durchzuführen und dann soll man auch noch durchsetzten, dass Kathi und Hassan "draussen" bleiben müssen weil ihre Eltern nicht zugestimmt haben.
Oder wie würdet ihr hiermit umgehen?

Und mal eine moralisch unkorrekte Frage: was kann mir denn schlimmsten Falls passieren?
Dass zwei Mütter auf mich böse sind oder dass ich 5000€ Schmerzensgeld-Forderung ins Haus geflattert bekomm?

Grüße Mobi

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Antwort von Anonymous:

Der Auftraggeber muss das regeln und organisieren, wer dann nicht mitmachen will muss dann an dem Tag zu Hause bleiben, oder sich wo anders aufhalten,
Fotografen sprechen sich mit den Eltern ab wenn sie ein Bild machen wollen und das Bild z.B als Reklame in der Auslage verwenden so wars zumindest bei mir vor x-Jahren.

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Antwort von universl:

folgendes kann ich dir für österreich sagen :

http://www.fotografen.at/rsv/downloads/ ... n_bild.pdf

sehr interessant : http://www2.argedaten.at/php/cms_monito ... s=29205tur

EDIT :

der 2.link war falsch, ich reiche ihn hier nach :

http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh01.htm#78

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Antwort von Anonymous:

Meiner Meinung nach ist es unmöglich hier jedes mal einen schriftlichen Vertrag aller Eltern einzuholen. Wenn Du zu dumm oder zu faul dazu bist: dass ich 5000€ Schmerzensgeld-Forderung ins Haus geflattert bekomm? dann wird Dir genau das passieren.
Du kannst Dich aber dann damit verteidigen, der ach so schlaue und allwissende PowerMeck hätte das im slashcam-Forum so geraten, weil man solche Verträge ja nieeeeemals schriftlich braucht. Dieser Schlaumeier wird sich dann auch bestimmt mit einer kräftigen Spende an Deinen Kosten beteiligen.
Alles Profis hier.

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Antwort von Anonymous:

Der Auftraggeber muss das regeln und organisieren, wer dann nicht mitmachen will muss dann an dem Tag zu Hause bleiben, oder sich wo anders aufhalten,
Fotografen sprechen sich mit den Eltern ab wenn sie ein Bild machen wollen und das Bild z.B als Reklame in der Auslage verwenden so wars zumindest bei mir vor x-Jahren. ... so ziemlich der Einzige hier, der das geschnallt hat, wies geht.

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Antwort von Anonymous:

Den Unterschied zwischen einem geplanten Dreh und einer aktuellen Berichterstattung solltest Du kennen.
Auch aktuelle Berichterstattung ist geplant! Uiuiui! Ich gehe mal davon aus, daß Du genau weißt, was gemeint ist. Deswegen ist Dein Beitrag einfach nur albern. Paßt aber zu Deiner Posting-Historie.

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Antwort von universl:

Noch eine Anmerkung :

Es ist in der österreichischen Judikatur bereits passiert, das ein Publikumsfoto der Zuschauermassen eines Fußballspiels nicht legal war, da von einer einzigen Person ein schutzwürdiges Interesse bestand. Und die können vielfältiger Natur sein, vor allem im Kindergarten, da Kinder wesentlich mehr schutzwürdig sind als Erwachsene.

Ich weiss von Kindergärten, das prinzipiell am Anfang des Kindergartenjahres eine Unterschriftenerklärung zur Veröffentlichung von Fotos in diversen Zeitungen/Werbematerial/Infomaterial eingeholt wird. Wenn diese Unterschrift nicht aufliegt, wird dieses Kind nie auf einem Foto erscheinen. Sehr schlimm wirds, wenn damit kommerzielle Produkte erstellt werden.

Aber der Ansatz von GAST : "wer nicht will, soll zuhause bleiben" ist völlig falsch, da ich als Elternteil für den Kindergarten BEZAHLE, und zwar für den Bereich der Kindererziehung etc.etc.

Ganz sicher lasse ich mein Kind nicht daheim wenn ich nicht will das mein Kind auf dem Video erscheint, sondern derjenige, der das Video produziert hat Sorge dafür zu tragen, das mein Kind nicht auf dem Film erscheint.

Wie gesagt ich spreche für Österreich aber die Judikatur in Deutschland ist doch ziemlich ähnlich, aber eben nicht gleich.

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Antwort von Anonymous:

Steht da nicht Wer nicht Will muß zu Hause bleiben, ODER sich wo Anders aufhalten ?

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Antwort von universl:

Dann sag mal was du mit "wo anders" meinst. In diesem Kontext lese ich woanders als im Kindergarten. Ansonsten definiere einfacher genauer was du meinst.

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Antwort von Anonymous:

Universl
Im Kindergarten gibts doch hoffentlich mehr als einen Raum und mehr aus eine Kindergärtnerin u.U. auch mehr als ein Programm für Kinder.
Falls Nicht braucen wir unsd nicht über das was da so kreucht und fleucht zu wundern.

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Antwort von Anonymous:

Und: die meisten Kindergärten werden öffentlich gefördert da ist Gang und Gebe das auch ansonsten Öffentlichkeitsarbeit geleistet wird.
Und: Du wirst dann hoffentlich dem einen oder anderen Bengel erklären warum er als Einziger nicht mitmachen darf.
Bei mir an der Ecke werden Jahrangsweise Bilder gemacht und wo ist der Unterschied zwischen Foto und Video

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Antwort von PowerMac:

Was geht denn hier ab? Drei Gäste schießen nacheinander gegen mich…
Und sowas von unbegründet. Nur Pöbeln. Ich sagte nichts von "nieeemals".
Nochmal: Für Kinder Drehverträge ja, für die Erwachsenen nein. Vielleicht nerven die Gäste deshalb ja: Erwachsene = Eltern, die vielleicht im Bild sind + Kindergärtner(in). Wo ist das Problem?

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Antwort von Andrej Fischer:

Ich muss schon sagen, ich bin erstaunt, welche Höhen und Tiefen so eine Diskussion hat. Was hier vorher schon war, auf dass diese Emotionen hochkochen, weiss ich nicht. Jedenfalls habe ich jetzt eine Idee bekommen was ich machen werde:

Mit den beteiligten Erwachsenen werde ich sprechen und wenn ich nix gegenteiliges höre, von einer Zustimmung zum Projekt ausgehen.

Für die Kinder werde ich die Eltern um eine schriftliche Erlaubnis bitten:
  • - Idee vorstellen, Erstaufführung vor den Eltern, für Fragen meine Telefonnummer angeben,
  • - Einverständnis für die Darstellung in Bild und Ton,
  • - Einwilligung für Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung sowie nichtgewerbliche und gewerbliche Nutzung
  • - Übertragung der Rechte an den Produzenten (mich) für Darbietung und Einräumen von Nutzungsrechten an Dritte
  • So kriege ich auf jeden Fall raus, falls doch jemand was dagegen haben sollte. Und falls es dann doch mal auf dem Gemeindefest gezeigt werden soll, stehe ich nicht vor dem Dilemma erst alle noch mal fragen zu müssen.

    (Von der Variante, einfach loszufilmen und zu warten, bis sich jemand beschwert, halte ich garnix. Das ist so gar nicht meine Art.)

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