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Infoseite // Fahndungsfoto von NSU-Terrorist im "Tatort" (ARD, 2001)



Frage von MLJ:


@All
Wie kann denn sowas passieren ? Seit wann dürfen echte Fahndungsfotos verwendet werden, obwohl es doch immer wieder geschrieben wurde (ettliche Bücher) das sowas strikt untersagt ist. Gerade die ARD sollte das doch wissen oder haben die einfach nur gepennt ?

Hier der Link zum Artikel:

http://de.nachrichten.yahoo.com/fahndun ... 31319.html

Beste Grüsse, Mickey Lee

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Antwort von Frank B.:

Die ÖR sind oft sehr schnell mit der Kritik z.B. an den (pennenden) Geheimdiensten, unterstellen ihnen Absicht. Nun, wie jetzt, liebe ARD? Schlafmützen und Schluderei gibt es anscheinend überall. Vielleicht haben aber auch Mundlos und Böhnhardt mal bei der ARD gearbeitet ;)
Vielleicht aber auch im ZDF...
http://web.de/magazine/tv/sender/162399 ... #.A1000107

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Antwort von jwd96:

Die yahoo nachrichten seite ist ja lustig.
Was haben den Fahndungsfotos mit schokoriegeln zu tun?
( siehe weiter unten: "Sehen Sie auch: Was ist noch schlimmer als Schokoriegel?" )

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Antwort von Alf_300:

Sicher werden Wir bald mit Tatortfolge 487 -Bestien (2001) beglückt

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Antwort von handiro:

wir können uns doch eigentlich freuen, dass ein ausschuss ( schönes wort) die ganzen versager von *schlapp mit hut* an den pranger stellt und die sich dann selber aus schiessen oder gegangen werden. mich würde nicht wundern, wenn in 30 jahren irgendwas rauskommt wie: die 3 von der nsu waren agenten der grauen wölfe....der koptische videomacher war agent von alka-seltzer-ida und unser bimbes murkel ist das uneheliche kind von papa razzi.....gähn....

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Antwort von Alf_300:

Was soll dan 30 Jahren raußkommen ?
Meier war Mundlos

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Antwort von soan:

Menschliches Versagen - Chef hat Arbeit von Praktikantin nicht ordentlich begutachtet. Na und? Herr Mundlos wirds überleben, gab schon schlimmeres im deutschen Fernsehen. Lächerlich...

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Antwort von carstenkurz:

@All
Wie kann denn sowas passieren ? Seit wann dürfen echte Fahndungsfotos verwendet werden, obwohl es doch immer wieder geschrieben wurde (ettliche Bücher) das sowas strikt untersagt ist.
Wo steht das denn? Und was ist daran eigentlich so schlimm?


- Carsten

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Antwort von Frank B.:

@All
Wie kann denn sowas passieren ? Seit wann dürfen echte Fahndungsfotos verwendet werden, obwohl es doch immer wieder geschrieben wurde (ettliche Bücher) das sowas strikt untersagt ist.
Und was ist daran eigentlich so schlimm?
Na, ich würd mal sagen, dass auch hier das Recht am eigenen Bild greift. Eine Fahndung nach jemandem bedeutet nicht, dass man das Recht brechen darf. Vielleicht ist ja der Gesuchte sogar unschuldig. Und selbst, wenn jemand später rechtskräftig verurteilt werden sollte, hat er in diesem Land immer noch Rechte, die nicht beschnitten werden dürfen. Meist fahndet man auch vor dem Urteilsspruch nach jemandem. Für den Betroffenen gilt also zur Zeit der Fahndung noch die Unschuldsvermutung.

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Antwort von handiro:

Für den Betroffenen gilt also zur Zeit der Fahndung noch die Unschuldsvermutung. Stimmt. Anstatt uns immer wieder mit diesen Durchgeknallten (deren Persönlichkeitsrechten) oder den Versagern bei Schlapp und Hut zu beschäftigen, sollte man sich mal Gedanken über die Hinterbliebenen der Opfer machen.

Auswandern? Das wäre mal eine Frage. Ich bin schon mal 28 jahre ausgewandert und jetzt wieder da, aber nur unter Vorbehalt.....letzten Dezember, als Mitternachtsnotar Braun, Justizsenator von Berlin wurde, war ich schon wieder am packen.....

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Antwort von dienstag_01:

Die Polizei fahndet mit einem Foto nach einer Person. Aber sie zeigt das Foto niemanden - hat was Skurriles. Hätte noch einen Vorschlag: schwarzer Augenbalken für Fahndungsfotos.

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Antwort von Gabriel_Natas:

Für den Betroffenen gilt also zur Zeit der Fahndung noch die Unschuldsvermutung. Stimmt. Anstatt uns immer wieder mit diesen Durchgeknallten (deren Persönlichkeitsrechten) oder den Versagern bei Schlapp und Hut zu beschäftigen, sollte man sich mal Gedanken über die Hinterbliebenen der Opfer machen. Tut man nach bester Deutscher Manier.
Eine Familie, die seit der Ermordung des Mannes von hartz4 Leben muss, bekam aus dem NSU-Entschädigungsfond 10 000€. Ein Tag später kam die Bescheinigung von der Arge, dass alle Hartz-Zahlungen an sie und die Verwandtschaft eingestellt werden, bis die 10 000€ aufgebraucht sind.

Es bedurfte erst einer Intervention des NSU-Ausschusses, die noch mal klar gestellt hat, dass die Entschädigungszahlungen Anrechnungsfrei sind.

Ich würde jedem empfehlen, der die Zeit findet, sich die (öffentlich) stattfindenen Ausschusssitzungen persönlich anzuschauen um sich ein Bild von der Lage zu machen.

http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... /index.jsp

Über Kontakt kann man sich telefonisch oder per eMail anmelden. Wer also in Berlin ist und Zeit hat, kann so mal den Bundestag bei der Arbeit sehen.
Und was wohl einmalig im Moment ist, ist, dass alle Parteien, von CSU bis Linkspartei hier wirklich an einem Strang ziehen und geschockt sind von der Unfähigkeit, der Vertuschung durch die Geheimdienste und dem Versagen oder Vorsatz, das dahintersteckt ... .

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Antwort von Frank B.:

Na und? Herr Mundlos wirds überleben... Das war jetzt aber böse ;)

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Antwort von handiro:

Und was wohl einmalig im Moment ist, ist, dass alle Parteien, von CSU bis Linkspartei hier wirklich an einem Strang ziehen und geschockt sind von der Unfähigkeit, der Vertuschung durch die Geheimdienste und dem Versagen oder Vorsatz, das dahintersteckt ... . Tut mir Leid beim Innenminister merke ich nichts davon an.....der zieht für mich woanders am Strang.....

Vor allem sind die Konsequenzen die bisher gezogen wurden ähnlich glaubwürdig wie bei den Bankstern, die sich seit 2008 auch alle bessern wollen.

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Antwort von Gabriel_Natas:

Und was wohl einmalig im Moment ist, ist, dass alle Parteien, von CSU bis Linkspartei hier wirklich an einem Strang ziehen und geschockt sind von der Unfähigkeit, der Vertuschung durch die Geheimdienste und dem Versagen oder Vorsatz, das dahintersteckt ... . Tut mir Leid beim Innenminister merke ich nichts davon an.....der zieht für mich woanders am Strang.....

Vor allem sind die Konsequenzen die bisher gezogen wurden ähnlich glaubwürdig wie bei den Bankstern, die sich seit 2008 auch alle bessern wollen. Bei denen, die im Untersuchungsausschuss sind und im Bundestag.

Der Innenminister ist Exekutive (genauso wie die ganzen Sicherheitsbehörden) und diese Missachten gerade eklatant die Legislative (Bundestag) und/oder sind komplett unfähig und der Bundestag ist deswegen gant schön angepisst.

Wenn man dazu mal den Gorlebenuntersuchungsausschuss vergleicht, der quasi zu einem Grabenkampf zwischen SChwarz-Gelb und Rot-Grün verkommen ist, sind sich im NSU-Untersuchungsausschuss alle Parteien einig.

Es ist dabei natürlich relativ schwer, vor allem auch für den einfachen Bürger, der von den ganzen Vorgängen wenig versteht, zwischen Regierung als Exekutive, die Mist baut und Bundestag als Legislative, die den Mist gerade aufgeklärt, zu unterscheiden.

Und die Konsequenzen die gezogen werden können, sind natürlich erstmal gering. Dafür das die ganzen Geheimdienste von vorne bis hinten blockieren oder komplett unfähig sind, ist ganz schon viel rausgekommen und auch schon viel passiert.
4 Verfassungsschutzchefs sind bereits zurückgetreten und wenn noch tiefer gekramt wird und noch mehr Dreck zu Tage kommt, werden noch mehr zurückgetreten werden.

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Antwort von MLJ:

@Carsten
Frank B. hat es richtig erfasst und beantwortet, warum das ein "NoGo" ist.

@All
Mit "ettliche Bücher" meine ich Literatur über Requisiten, Setaufbau und Set-Gestaltung, sowie diverse (internationale) Literatur über das Filmemachen. Ich habe schon oft Statisten, Praktikanten und Crewmitglieder fotografiert, damit man etwas für die Kulisse hatte. Wie Frank B. es schon geschrieben hatte besteht trotz Fahndung immernoch die Unschuldsvermutung.

Oliver Stone musste für den Film "JFK" ettliche Behörden überwinden um die echten Fotos und Filme von John F. Kennedy verwenden zu können. Hätte er das ohne die nötigen Genehmigungen getan, hätte die Filmwelt "JFK" nie zu Gesicht bekommen und er wäre mit Sicherheit jetzt noch im Gefängnis.

Das gleiche gilt für Berühmte Gemälde. Dan Brown hatte auch ettliches an Papier- und Behörderkrieg hinter sich, damit "Da Vinci Code" realisiert werden konnte.

Zwar liest man immer wieder das man sich auf das "Zitat Recht" berufen kann, wenn man Originalmaterial in einem neuen Film verwendet, jedoch ist dieses Recht stark eingeschränkt und bei weitem kein Freibrief.

Steven Spielberg musste ein Abkommen mit Budweiser treffen, weil im Film "Unheimliche Begegnung der 3ten Art" ein Budweiser Werbespot lief. Während der Dreharbeiten wurde der Fernseher für die betreffende Scene einfach eingeschaltet und ausgerechnet in dem Moment fängt der Werbespot an. Die anderen Takes der besagten Scene waren nicht so gut wie diese, so blieb der Spot in Spielberg's Film.

Kulissen und Requsiten müssen immer fiktiv sein und wenn es sich um berühmte Gebäude handelt, bedarf das ebenfalls einer Genehmigung. Schaut euch mal das "Making of" von Roland Emmerich's "Independance Day" an.

Der gute Walter Cronkite sowie Sally Jesse Raphael, Jay Leno, Oprah Winfrey und David Letterman, alles Sonderaufzeichnungen für Filme, in denen sie auftauchten. Das Publikum, die Reporter, die Newsmeldungen, alles "aus der Luft" gegriffen und fiktiv. Die Senderlogos (ABC,NBC etc.) werden nur mit Sondergenehmigung der Sender im Film verwendet.

Aber echte Fahndungsfotos, egal ob nun "NSU Terrorist" oder jemand anderes, das hat im Film nichts zu suchen und gerade die Öffentlich Rechtlichen sollten das doch am besten wissen. Wenn da jemand gezeigt wird, der Freigesprochen wurde und bei einer Wiederholung erneut gezeigt wird weil die Produzenten nicht aufgepasst haben und ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben, dann ist das schon sehr peinlich.

Selbst "Akte-X" verwendete in den nachgestellten Scenen kein Originalmaterial, erst als ein Beamter den Fall dem Fernsehpublikum konkret vorstellte und die entsprechenden Fahndungsfotos zeigte. Ist aber nicht vergleichbar mit "Tatort" und "Küstenwache".

Meine Meinung an die dafür verantwortlichen Produzenten von ARD und ZDF: "6 - Setzen !"

Beste Grüsse, Mickey Lee

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Antwort von Frank B.:

Die haben echt Glück, dass die Mundlos und Böhnhardt nicht mehr leben. So können sie wohl die Kreuzer sparen, die sie hätten blechen müssen. Wie sieht das auch aus? Der Werbespot: Mit ARD und ZDF fördern Sie den NSU.

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Antwort von pilskopf:

Und wie hätten die klagen wollen wenn sie gesucht werden und untergetaucht waren?

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Antwort von Frank B.:

Z.B. aus dem Knast heraus. Sonst hätten sie sicher schon früher geklagt.

Der Kindermörder Gäfgen hat es immerhin auch geschafft eine Entschädigungsklage durch zu bringen.

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Antwort von dienstag_01:

Vielleicht gibts ja auch sowas wie eine Intelligenzvermutung für die Polizei. Möglicherweise haben die sich auch was dabei gedacht.

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Antwort von carstenkurz:

Na, ich würd mal sagen, dass auch hier das Recht am eigenen Bild greift. Eine Fahndung nach jemandem bedeutet nicht, dass man das Recht brechen darf. Vielleicht ist ja der Gesuchte sogar unschuldig. Und selbst, wenn jemand später rechtskräftig verurteilt werden sollte, hat er in diesem Land immer noch Rechte, die nicht beschnitten werden dürfen. Meist fahndet man auch vor dem Urteilsspruch nach jemandem. Für den Betroffenen gilt also zur Zeit der Fahndung noch die Unschuldsvermutung.
Wenn zu der Zeit mit echten Fahndungsfotos gefahndet wurde, und überdies im fiktionalen Anteil keine Vorverurteilung stattfindet, wüsste ich nicht, warum das so schlimm sein sollte, zumal hier ja auch keine Namen genannt wurden.

Die Unschuldsvermutung führt ja nun auch nicht dazu, dass die Ermittlungsbehörden keine Fahndungsfotos verwenden dürfen, oder diese in Zeitschriften und im Fernsehen gezeigt werden dürfen.

Kommt ja durchaus öfter vor, dass reale Ereignisse es in fiktionale Sendungen schaffen, Fahndungsplakate z.B. in der Öffentlichkeit werden pausenlos 'versehentlich' gefilmt. In der Lindenstrasse werden solche Sachen sogar regelmäßig gezielt thematisiert.

Dass NoGo dürfte hier eher ein kosmetisches sein, respektive, mal läuft bei sowas ohne Kontrolle halt Gefahr, sich mal in die Nesseln zu setzen, daher lässt man es lieber.

Jeder der weiss, wie für solche Produktionen in der Requisite gearbeitet wird, kann sich denken, wie sowas passiert, und den Auftraggebern kann man für sowas nun wirklich nicht die Verantwortung geben. In dem Bereich kann es keine Kontrolle geben, da müssen die Zuarbeiter schon selber sauber arbeiten. Aber wenn man da irgendnen Praktikanten an die Grafik setzt, der seine Vorlagen ergoogelt und dann mal eben was zusammenschmeisst...

Ich glaube nicht, dass da rechtlich in solchen Fällen viel zu reissen ist, das sieht man auch an der Berichterstattung zu diesen Fällen. Viel Aufregung, aber wenig Greifbares. Vermischt sich mit der Empörung über den Verfassungsschutz, und dann ist eben gleich alles peinlich und schlampig, was mit den Typen zu tun hat.

- Carsten

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Antwort von handiro:

Zitat:"Die Fahndungsfotos stammen vom Landeskriminalamt Thüringen und waren zwischen 1998 und 2003 auch vom Bundeskriminalamt im Internet veröffentlicht worden."

Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... ungsschutz

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Antwort von Frank B.:

Ich bin ja kein Rechtsexperte, könnte mir aber vorstellen, dass es einen großen Unterschied macht, wer solches Bildmaterial veröffentlicht. Es ist eben nicht das Gleiche, ob staatliche Instanzen, die zur Vereitelung bzw. Aufklärung von Straftaten beauftragt sind mit Bildmaterial an die Öffentlichkeit gehen oder ob dies jemand aus kommerziellen Gründen tut. Nur so eine Vermutung. So darf z.B. auch ein Polizist von Dir Einsicht in bestimmte Personalpapiere verlangen und Du musst ihm diese aushändigen. Ich darf das aber nicht, da ich keinen Auftrag dazu besitze. Und das ist eigentlich ganz gut für Dich.

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Antwort von carstenkurz:

Ich bin ja kein Rechtsexperte, könnte mir aber vorstellen, dass es einen großen Unterschied macht, wer solches Bildmaterial veröffentlicht.
Das macht natürlich einen Unterschied, aber in diesem Fall sind nur Motive aus real existierenden Fahndungsplakaten recycelt worden.


Macht das von der Verwendung bzw. den Bildrechten her jetzt einen Unterschied, ob sowas in einer kommerziellen Bildzeitung erscheint, oder das Motiv, oder eine Abbildung des realen Fahndungsplakates in einem fiktionalen Beitrag im TV? Formal vielleicht noch grade so, aber das erhebliche Problem, das einige hier dabei sehen, sehe ich nicht so.

Die Typen waren qua Fahndungsplakat faktisch auch schon Personen der Zeitgeschichte.


- Carsten

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Antwort von Alf_300:

Das Tolle dran ist dass der Gangster ab Tatort TV-Ausstrahlung nur noch "ui schau der schaut aus wie der im Tatort" , zugeschrieben wird

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Antwort von soan:

Na und? Herr Mundlos wirds überleben... Das war jetzt aber böse ;) Ok, ich hätte sagen sollen: Wirds im allgemeinen überleben :-)

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