MLJ hat geschrieben:@All
Wie kann denn sowas passieren ? Seit wann dürfen echte Fahndungsfotos verwendet werden, obwohl es doch immer wieder geschrieben wurde (ettliche Bücher) das sowas strikt untersagt ist.
Na, ich würd mal sagen, dass auch hier das Recht am eigenen Bild greift. Eine Fahndung nach jemandem bedeutet nicht, dass man das Recht brechen darf. Vielleicht ist ja der Gesuchte sogar unschuldig. Und selbst, wenn jemand später rechtskräftig verurteilt werden sollte, hat er in diesem Land immer noch Rechte, die nicht beschnitten werden dürfen. Meist fahndet man auch vor dem Urteilsspruch nach jemandem. Für den Betroffenen gilt also zur Zeit der Fahndung noch die Unschuldsvermutung.carstenkurz hat geschrieben:MLJ hat geschrieben:@All
Wie kann denn sowas passieren ? Seit wann dürfen echte Fahndungsfotos verwendet werden, obwohl es doch immer wieder geschrieben wurde (ettliche Bücher) das sowas strikt untersagt ist.
Und was ist daran eigentlich so schlimm?
Stimmt. Anstatt uns immer wieder mit diesen Durchgeknallten (deren Persönlichkeitsrechten) oder den Versagern bei Schlapp und Hut zu beschäftigen, sollte man sich mal Gedanken über die Hinterbliebenen der Opfer machen.Frank B. hat geschrieben: Für den Betroffenen gilt also zur Zeit der Fahndung noch die Unschuldsvermutung.
Tut man nach bester Deutscher Manier.handiro hat geschrieben:Stimmt. Anstatt uns immer wieder mit diesen Durchgeknallten (deren Persönlichkeitsrechten) oder den Versagern bei Schlapp und Hut zu beschäftigen, sollte man sich mal Gedanken über die Hinterbliebenen der Opfer machen.Frank B. hat geschrieben: Für den Betroffenen gilt also zur Zeit der Fahndung noch die Unschuldsvermutung.
Das war jetzt aber böse ;)soan hat geschrieben:Na und? Herr Mundlos wirds überleben...
Tut mir Leid beim Innenminister merke ich nichts davon an.....der zieht für mich woanders am Strang.....Gabriel_Natas hat geschrieben: Und was wohl einmalig im Moment ist, ist, dass alle Parteien, von CSU bis Linkspartei hier wirklich an einem Strang ziehen und geschockt sind von der Unfähigkeit, der Vertuschung durch die Geheimdienste und dem Versagen oder Vorsatz, das dahintersteckt ... .
Bei denen, die im Untersuchungsausschuss sind und im Bundestag.handiro hat geschrieben:Tut mir Leid beim Innenminister merke ich nichts davon an.....der zieht für mich woanders am Strang.....Gabriel_Natas hat geschrieben: Und was wohl einmalig im Moment ist, ist, dass alle Parteien, von CSU bis Linkspartei hier wirklich an einem Strang ziehen und geschockt sind von der Unfähigkeit, der Vertuschung durch die Geheimdienste und dem Versagen oder Vorsatz, das dahintersteckt ... .
Vor allem sind die Konsequenzen die bisher gezogen wurden ähnlich glaubwürdig wie bei den Bankstern, die sich seit 2008 auch alle bessern wollen.
Frank B. hat geschrieben: Na, ich würd mal sagen, dass auch hier das Recht am eigenen Bild greift. Eine Fahndung nach jemandem bedeutet nicht, dass man das Recht brechen darf. Vielleicht ist ja der Gesuchte sogar unschuldig. Und selbst, wenn jemand später rechtskräftig verurteilt werden sollte, hat er in diesem Land immer noch Rechte, die nicht beschnitten werden dürfen. Meist fahndet man auch vor dem Urteilsspruch nach jemandem. Für den Betroffenen gilt also zur Zeit der Fahndung noch die Unschuldsvermutung.
Frank B. hat geschrieben:Ich bin ja kein Rechtsexperte, könnte mir aber vorstellen, dass es einen großen Unterschied macht, wer solches Bildmaterial veröffentlicht.
Ok, ich hätte sagen sollen: Wirds im allgemeinen überleben :-)Frank B. hat geschrieben:Das war jetzt aber böse ;)soan hat geschrieben:Na und? Herr Mundlos wirds überleben...