Frage von GGast:hallo,
1.ich habe in den Sommerferien mit 7 anderen Freunden einen Urlaub am Bodensee gemacht und dabei gefilmt. Jetzt schneide ich den Film gerade und überlege ob ich Musik von ?? benutzen soll, was ja eigentlich gemmapflichtig ist. Aber es ist ja privat und keine öffentlich vorstellung da ja die dartseller sleber ihren film sehen.
2.Alle meine Freunde die dabei waren wollen den Film auf DVD, aber ich muss ja die Material-kosten wieder reinbekommen... eigentlich verkauf ich den film doch dann nicht?!
Antwort von GAST:
du brauchst keine GEMA-Rechte und deine Freunde dürfen die DVD auch haben!
Antwort von GAST0111:
und was wäre, wenn er (oder ein freund von ihm) den kurzfilm dann z.B. in einem Forum ins internet hochläd. (frei downloadbar - öffentlich zugänglich)
???
nehm wir mal an, er verwendet in dem video 2 bekannte musikstücke von z.B micheal jackson und 2 von unbekannteren interpreten.
was passiert dann? wird man dann sofort angeklagt? wer klagt ein an? wie hoch ist die strafe?
wieviel kosten denn so gemarechte? man kann doch net nur für ein 10 minuten funvideo etliche Euros nur wegen der musik bezahlen.
im internet sind doch millionen solcher kleinen fun/urlaubsvideos frei zugänglich... in denen auch meistens kommerzielle musik als untermalung dient.
das ist doch eigentlich ein kavaliersdelikt und macht doch jeder ;)
was sagt ihr dazu???
Antwort von steve:
Schon erledigt...Tschüss
Antwort von Blackeagle123:
...Ich würde dir nicht empfehlen so öffentlich den Film hochzuladen, aus den von steve genannten Gründen.
Klar kann man sich darüber streiten, ob bei so kleinen Urlaubsvideos das schon zu tragen kommt, aber nicht rechtens wäre es so oder so!
Das man sich bei der Gema nicht anmeldet, wegen so einem Film, ist auch klar.
Ich empfehle Selected Sound, die Musiken für Filme extra komponieren. Diese kannst du Gema-frei verwenden, die CDs sind aber sehr teuer. (Aber wirklich gut! Für jede Gelgenheit was dabei, probehören kann man mein ich auch im Internet oder unter einer Demo-CD)
Bei vielen Schnittprogrammen sind außerdem oftmals Gema-freie Titel dabei. Diese sind oftmals auch schon ganz nett.
Aber wenn du deinem Freund eine DVD brennst mit dem Titel drauf oder sie privat vorführst, dürfte das kein Problem sein. (Sagen wir mal, dein Freund hat dir halt einfach ein bisschen Geld geschenk, was nichts mit der DVD zu tun hatte ;)
Liebe Grüße
Constantin
Antwort von GGast:
Kool danke für eure Antworten ihr habt mir geholfen...
Antwort von Gast0111:
1. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
2. Wenns jeder macht, ist es trotzdem nicht erlaubt.
3. Die Kosten kann jeder auf
www.GEMA.de nachvollziehen, wenn man nicht anmeldet und erwischt wird, kostet es das Doppelte. :-((
4. Leider ist die Gema nicht der Ausschlag gebende Punkt. Ohne die Erlaubnis des Künstlers (M.Jackson) bzw. seines Vertreters(Musikverlag) kannst Du bei der GEMA nicht anmelden. Un diese Erlaubnis erhäst Du für dein Urlaubsvideo nicht...
Also...entweder das Risiko eingehen, im Falle des Falles zahlen oder GEMA-freie Musik nehmen.
Gruß Steve
ok das doppelte kostet es dann...
man wird doch angezeigt von der gema, oder? ist der doppelte preis die strafe (also bußgeld) oder kommt da noch mehr auf einen zu?
und man muss also vom eigentlichen künstler die erlaubnis haben... dann ist es ja praktisch unmöglich ein bekanntes musikstück zu verwenden... schreibt man tausend Künstler an, und bekommt wahrscheinlich von 99% nichtmal eine antwort.
hab ich das richtig verstanden: wenn man die erlaubnis eingeholt hat (was ja unmöglich ist ^^) dann muss man noch gebühren an seine produktionsfirma zahlen (wieviel ca) + an alle bisher beteiligten Komponisten/interpreten und dann noch die gema gebühren...
was is das denn bitte für ne scheisse...
müsste es nicht eigentlich ok sein, wenn einen die gema verklagt, und der interpret sagt "ich hät nix dagegen" (weils ein cooles video ist, und er im abspann genannt wird)...
Antwort von Blackeagle123:
Hallo,
jaja, das Problem mit der Gema! Das ist ja genau der Grund, weshalb so viele Videos kursieren, bei denen die Interpreten des Videos nicht bei der Gema angemeldet sind. Ich glaube die Gema denkt sich dann auch nix dabei und sagt sich mal: Jo, was solls *g*
Also ich würde mir, auch wenn es eigentlich nicht rechtens ist, da mal nicht soo viele Gedanken drum machen.
Andererseits, wenn ihr eine öffentliche Party habt und dort Musiktitel spielt, müsst ihr immer Gema bezahlen. (Bei uns die Abipartys, wo immer viel Gemakosten bezahlt werden)
Wenn ihr dort ein Video spielt, müsst ihr natürlich auch Gema auf die Musik im Video bezahlen. Aber wer führt schon so groß mit 300 Leuten oder so ein Video öffentlich auf? Und wenn doch, dann bekommt ihr die Erlaubnis meistens. Bei so vielen Zuschauern könnt ihr auch Eintritt nehmen (bietet Popcorn und Getränke dazu *g*) und habt es dann schon raus.
Aber: ich halte es ebenfalls für vollkommen unrealistisch, für ein Video, das im Internet steht und was 20 Leute sehen, so viel Gema zu bezahlen.
Liebe Grüße
Constantin
Antwort von hannes:
ich weiß nicht, obs hilft....
hier mal eine "offizielle Stellungnahme:
1. Als öffentlich gilt eine Veranstaltung nach dem Urhebergesetz dann, wenn die Mehrzahl der beteiligten Personen nicht verwandt und verschwägert ist und in einem gemeinsamen Interesse zusammenkommt. Dies ist beim Videoclub der Fall.
Der Viceoclub ist daher eine öffentliche Veranstaltung. Vorführungen von Videos fallen daher unter das Urherbergesetz. Dies bezieht sich vor allem auf die darin vorkommende Musik.
2.Jede Sekunde gemageschützter Musik, die in einem Video verwendet wird, muß daher angemeldet werden. Wer das nicht tut, macht sich strafbar. Vorlagen für diese Anmeldungen finden sie unter www.gema.de . Dabei ist zu unterscheiden zwischen
a)den Gemagebühren,
b) den Gebühren bei den Verlagen und
c) den Verbreitungs/Vorführgebühren.
Je nach Musikstück kann das teuer werden. Allerdings können bei Unterlassung die Strafen noch teurer werden.
Komentare dazu möchte ich mir lieber verkneifen (;-))
Glückauf aus Essen
hannes