Frage von Huitzilopochtli:Hallo zusammen, ich habe eine Allgemeinverfügung, um in Baden-Württemberg meine Drohne zu starten. Ich bin freier Journalist (kein Gewerbe) und muss einen kurzen Flug über einen Bauernhof in Bayern machen. Benötige ich denn grundsätzlich eine Allgemeinverfügung, selbst wenn ich auf einem privaten Grundstück eine Drohne steigen lasse? (Ach ja: Startgewicht unter 2 kg).
Antwort von -paleface-:
Wenn du auf dem Bauernhof startest und der Bauer weiß bescheid und du fliegst über den Hof...einfach machen.
Musst du aber über den Garten von Tante Erna um eine Totale von dem Hof zu bekommen, muss Tante Erna ihr Go geben.
Ist neben dem Bauernhof eine Autobahn oder ein Naturschutzgebiet gelten 100m Abstand.
Und wenn eine Fluglandezone beim Hof ist...muss mindestens 1,5km abstand gehalten werden.
Antwort von Huitzilopochtli:
Jo, die Regeln kenne ich wie gesagt aus Bawü. Die Frage ist nur, ob ich auch die aufstiegsgenehnigung vom Luftfahrtamt benötige, sobald ich das ganze freiberuflich bzw. Professionell mache.
Antwort von carstenkurz:
Bei diesem Gewicht, und wenn du dich an die allgemeinen Auflagen hältst (Höhe, Abstände, etc.) ist keine weitere Genehmigung nötig, allerdings eine Haftpflicht, die auch den Nicht-Hobby-Betrieb der Drohne abdeckt.
- Carsten
Antwort von Jott:
Es gibt schon längere Zeit keine Aufstiegsgenehmigungen mehr, die man pro Bundesland einholen musste. Es gelten die Drohnenflugregeln - oben für deinen Fall gut zusammen gefasst. Die App der DFS gibt Auskunft, ob an deinem Standpunkt irgend etwas gegen den Aufstieg spricht.
Versicherung ist halt Pflicht, egal ob Hobby oder Gewerbe.
Antwort von Huitzilopochtli:
Jott hat geschrieben:
Es gibt schon längere Zeit keine Aufstiegsgenehmigungen mehr, die man pro Bundesland einholen musste. Es gelten die Drohnenflugregeln - oben für deinen Fall gut zusammen gefasst. Die App der DFS gibt Auskunft, ob an deinem Standpunkt irgend etwas gegen den Aufstieg spricht.
Versicherung ist halt Pflicht, egal ob Hobby oder Gewerbe.
Ja eine Versicherung habe ich sowieso, und wie gesagt die Allgemeinverfügung für BaWü Ich weiß, dass manche Bundesländer zb. keine Allgemeinverfügungen mehr ausstellen, und man Einzelanträge stellen muss und den Flug bei der Polizei anmelden.
Mal angenommen, ich möchte über einem Naturschutzgebiet starten. In BaWü telefoniere ich vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde und stelle einen Antrag, weil ich beispielsweise eine Maßnahme porträtiere, die dort gemacht wird. Die geben mir dann das OK und ich kann starten. Bedeutet das ich benötige gar keine Aufstiegsgenehmigung vom Luftfahrtamt? Oder gilt das nur für das Starten über privatem Grund. Ich frage nur deshalb so explizit nach, da keine Versicherung im Schadensfall zahlt wenn der Flug illegal war.
Antwort von Jott:
Einzelanträge für Sondergenehmigungen musst du hast stellen, wenn der Flug aus oben genannten Gründen zunächst verboten ist: Flugplätze, Naturschutzgebiet, Krankenhäuser, Gefängnisse, Kraftwerke, Wasserstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen bla bla blubb - ist doch alles zur Genüge bekannt und auf einem kindgerechten pdf aufgemalt.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publi ... cationFile
Wird bald gegen neue teilweise strengere EU-Regeln ausgetauscht, aber wir haben gerade andere Probleme.