Frage von Frankenheim:Hallo,
wir haben für eine Agentur, die wiederum im Auftrag eines Endkunden, einen Produktfilm produziert. Die Nutzung ist schriftlich auf das Internet vereinbart. Jetzt ist durch Zufall herausgekommen, dass die Agentur 4 Produkt-Einzelbilder aus dem Film genommen und diese für Flyer und Theken-Aufsteller benutzt hat. Das ohne Rücksprache mit uns. Der nicht optimale Stil der Agentur ist für mich geschenkt. Die probierens halt. Aber ich möchte jetzt natürlich auf die Agentur zugehen und denen eine Rechnung für die ausgeweitete Nutzung stellen. Hatte so einen Fall noch nie. In welcher Größenordnung spielt sich sowas ab? Aus dem Bauch für angemessen halte ich ca. 10 % der ursprünglichen Gesamtsumme. Was meint ihr?
Vielen Dank für Antworten,
Frank
Antwort von tommyb:
Ihr habt für eure Arbeit Geld bekommen, nachdem ihr es dort abgeliefert habt?
Dann ist das Material Eigentum der Agentur und sie darf damit machen was sie will. Nur die Urheberrechte dürfen nicht übertragen werden - die Nutzungsrechte hat die Agentur jedoch erhalten, weil sie euch dafür Kohle gezahlt hat.
Antwort von mann:
... die Nutzungsrechte hat die Agentur jedoch erhalten, weil sie euch dafür Kohle gezahlt hat.
Hat die Agentur
ALLE Nutzungsrechte erhalten?
Was genau ist vereinbart worden?
Antwort von joey23:
Dann ist das Material Eigentum der Agentur und sie darf damit machen was sie will. Nur die Urheberrechte dürfen nicht übertragen werden - die Nutzungsrechte hat die Agentur jedoch erhalten, weil sie euch dafür Kohle gezahlt hat.
Unsinn. Das kommt ganz drauf an, was mit der Agentur vereinbart war. So pauschal lässt sich nicht sagen, ob die Agentur das durfte oder nicht. Aber das ist hier auch gar nicht die Frage.
10% scheint mir ebenfalls Angemessen.
Antwort von Bernd E.:
Frank hat geschrieben, dass schriftlich die Nutzung der Bilder als Internetfilm vereinbart worden ist: Da kann die Agentur hinter mitnichten Flyer und Aufsteller drucken lassen, da sie die Nutzungsrechte dafür offenbar nicht einkauft hat. Einen Pauschalbetrag wie hier die zehn Prozent halte ich allerdings für wenig sinnvoll, sondern ich würde es davon abhängig machen, wieviel die Agentur für die zusätzlichen Rechte hätte ausgeben müssen. Wären das mehr als die zehn Prozent gewesen, käme die Agentur ja billig davon, wenn sie das Material erst unberechtigterweise verwendet und - nachdem sie damit aufgeflogen ist - immer noch weniger zahlen soll, als wenn sie ehrlich vorher gefragt hätte. Eine unberechtigte Nutzung muss schlussendlich immer teurer werden als eine berechtigte, denn sonst macht demnächst jeder Auftraggeber mit dem Material was er will und spart noch dabei.
Antwort von philbird:
Ich würde genau den Betrag verlangen, der ihr entweder für die Photos genommen hättet, falls sie diese miteingekauft HÄTTEN oder den Betrag der ein erweitertes Nutzungsrecht gekostet hätte.
Im Recht seit ihr 100% falls der Vertrag wasserdicht ist.
Antwort von motor-tv:
Im Recht ist man zwar schon, wenn man im Vertrag NUR die Internetnutzung des ungekürzten, unveränderten Filmes vereinbart hat, aber es sollte dann doch auch drinstehen, dass ALLE weiteren Nutzungen - in welcher Form auch immer - kostenpflichtig sind. Ich bezweifle dass das passiert ist. Nicht alle Agenturen interpretieren das richtig. Die Frage ist auch, ob man mit dieser Agentur eventuell noch Folgeaufträge plant.
Nicht falsch verstehen, aber ich arbeite fast 20 Jahre in dieser Branche, und musste noch NIEMALS über irgendwelche Fehltritte prozessieren. In dieser harten Branche sollte man in jedem Fall Fingerspitzengefühl walten lassen. Will man nichts mehr mit diesem Auftraggeber und dieser Agentur zu tun haben, sind in jedem Fall mehr als 10% (von welchem Betrag reden wir da?) gerechtfertigt, möchte man Folgeaufträge, dann sollte es mit einem freundlichen Hinweis auf die Situation genug sein.
Man kann nicht - das ist meine Auffassung von Kundenservice - so kleinlich sein und für jede Szene die irgendwo weiterverwendet wird, mit dem Rechtsbüro drohen. Auch wenn es gerechtfertigt ist. Geldgier kann sich auch ins Gegenteil wandeln. Es spricht sich auch rum, keine Sorge ...
Antwort von Frankenheim:
Hallo,
danke für eure Antworten. Wie schon geschrieben war die erlaubte Nutzung vorher eindeutig geklärt. Insofern ist der Fall m.E. rechtlich gesehen wenig diskutabel. Das ist schon mal gut. Allerdings gibt es da ja immer noch die Tatsache, dass einige Agenturen wenig Einsehen haben wenn es um die (faire) Vergütung von kreativen Leistungen geht. Das Thema Einräumung von Nutzungsrechten und deren Kalkulation ist m.W. nirgendwo verbindlich geklärt und sowieso durch Anbieter, die ihre kreativen Leistungen zu einer Stundenpauschale abrechnen, verwässert. Im schlechtesten Fall zieht sich der Auftraggeber sich auf den Standpunkt zurück, 'Dann nehm ich nächstes Mal einfach einen anderen Anbieter, der das "nicht so kompliziert handhabt." Erst letztens erlebt.
Das soll nicht passieren. Insoferen ist eine juristische Auseinandersetzung keine Option. Allerdings hab ich auch keinen Bock, mich übervorteilen zu lassen. Die haben die Flyer ja schließlich auch nicht umsonst entworfen, auch wenn die Texte schon für den Film bereits geschrieben waren.
Die 10% kämen in etwa auf ein Tageshonorar eines Fotografen raus.
Bin für weitere Äußerungen dankbar.
Frank
Antwort von B.DeKid:
Auflage und Quali der Flyer / Aufsteller nach normalen Tarifen berechnen ( siehe Getty Images zB ) + (plus) ... Aufwand / Straf Geld was so ca 10% des vorher Ermittelten Schaden / Preis mindestens entsprechen sollte.
Beispiel
Lohn für die Fotos = 100
Aufwand und Strafe = 10
Rechnung ohne maerchensteuer also Betrag 110,-
.................
Das ganze als freundlichen Brief inkl neuem Vertragsvorschlag und mit entsprechender Rechnung zu senden. Zahlungsziel zB 4 Wochen ... bei nicht Zahlung 1 Mahnung mit Option / Verweiss das bei nicht einhaltung der MahnungsZeit Folge Kosten entstehen werden ....
2 Mahnung > dann Anwalt oder Inkaso weiterleiten .... gut solls sein.
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Wer mal bei zB GettysImages kuckt wie teuer ein Bild ist welches man zB Internet oder in Druckform / Auflage nutzt wird schnell sehen was was wert ist. Da nur nen "StundenLohn" des Fotografen zu berechnen ist quasi dumm bzw verschenktes Geld.
MfG
B.DeKid
Antwort von gunman:
Eine etwas "ungewöhnliche "Argumentation meinerseits, die mir gerade einfällt:
Wenn ich einen Film gekauft habe, dann gehört er ja mir. Ein Film wie in diesem Fall besteht aus mehreren tausend Einzelbildern (ihr versteht was ich meine) die erst durch das Abspielen zu einem Film werden, folglich gehören die Bilder zum Film und sind auch mein Eigentum und wenn ich sie extrahiere und separat verwende ist es dasselbe als ob ich meinen gekauften Film verwende...?
Es handelt sich meiner Meinung nach folglich rechtlich gesehen nur um die Frage WO ich das gekaufte Material verwenden darf (falls eine schriftliche Vereinbarung besteht) und nicht WAS ich mit dem Material gemacht habe.
Vielleicht eine etwas abenteuerliche Argumentation, aber ist sie so falsch ?
Antwort von domain:
Sehe ich genauso. Mit dem Film hat er meiner Meinung nach auch das Recht an jedem einzelnen Einzelbild. Bei der heutigen Bildqualität verwundert mich z.B. auch, warum bei Hochzeiten meist zusätzlich zum Filmer auch noch ein eigener Fotograf engagiert wird, außer es sollen 30*40 Abzüge erstellt werden.
Antwort von thos-berlin:
Nun ja, diese Argumentation könnte man heranziehen, wenn die Einzelbilder im Internet veröffentlicht worden wären (Snaphots). Schließlich bestand laut TO die Vereinbarung ausschließlich für eine Produktion für das Internet.
Druckmedien sind aber doch etwas deutlich anderes ....
Antwort von srkn:
Wieso immer mit der Keule?
Gehe auf die Agentur zu, Ihr kennt Euch ja, mache sie auf den Misstand aufmerksam und sage denen was der Spass kostet und frage ob das ok für sie ist. Hebe hervor das Dir an einer Regelung was liegt und Du nicht gleich mittels Anwalt die Kosten hochtreiben willst.
Das alles setzt Vorraus das Du ein schriftliche Vereinbarung über die Nutzung (nur für Web) hast.
Antwort von Frankenheim:
Hallo nochmal,
also, dass der Film der Agentur gehört ist m.E. nicht so. Sie bekommen lediglich das Recht eingeräumt ihn entsprechend der Vereinbarung zu nutzen. Ich denke für die Zukunft werde ich, wie motor-tv sagte, auch schriftlich festhalten, welche Nutzung NICHT erlaubt ist, bzw. extra kostet.
Da es sich um sehr konkrete Produkt-Bilder handelt, passt eine Orientierung an Getty-Images nicht ganz. Habe aber gerade mal ein Getty-Images Beispiel durchgerechnet. Auf soviel läßt sich die Agentur im Leben nicht ohne Streit ein. Und der ist (leider) zu vermeiden. Muss mal sehen, wie ich das verhandelt kriege und werde für das nächste Mal vorbauen.
Danke an alle. Falls jemand noch was hat, gerne.
Frank
Antwort von klusterdegenerierung:
Ich finde das ist wieder eine typische 50/50 Nummer, auf der einen Seine gebührt es der Respekt der Agentur dies vorher zu kommunizieren und auf der anderen Seite ist es Blöd das in der heutigen DSLR Zeit es so easy ist mal eben mit drauf zudrücken, und was will man dann schon großartig extra nehmen. Hab es die Tage noch gehabt! Ich hab aber das Glück das der Kunde mich fragt ob ich davon ein Foto machen kann und dann habe ich die Möglichkeit ihm zu sagen das es für eine Drucksache nicht unbedingt ausreichend ist nur MALEBEN drauf zu drücken, vielleicht hat man ja tatsächlich Mehraufwand, dieser kann dann auch ganz normal berechnet werden.
Ich habe es mir abgewöhnt die Lizenznummer durchzuziehen. Selbst als Foto & -Videograf vertrete ich selber die Einstellung, das wenn ich mir bei MediaMarkt ein Bügeleisen kaufe muß ich die ja auch nicht immer anrufen wenn ich es mal zum Basteln nehme oder gar an jemand anders ausleihe.
Wenn es eine solide Agentur ist wird sie sich aber bei einer Drucksache (es sei denn es wird in Briefmarkengröße gedruckt) auch nicht mit einem Screenshot begnügen. Meine Kunden fragen mich zb. immer ob ich denen ein Bild extrahieren kann, die wissen aber auch das die nicht eine komplette Werbekampange aus frames machen können ohne sich meinen Unmut zu ziehen.
Ich würde mir erstmal ansehen was sie aus diesen "Bildchen" überhaupt machen, wenn es auf Deutsch gesagt Kacke aussieht reicht ja schon die Schmach dessen Kunden, machen die allerdings ne richtig große Nummer draus solltest Du sagen das daß Filmen nicht einen Fotografen ersetzt und Du einen Verdienstausfall hattest der natürlich beglichen werden muß. Denn was ja wohl klar ist, ist das die dem Kunden für die Drucksache nicht weniger berechnen bloß weil die Druckvolage mal ein Videoframe war!!
Gruß