Bundesagentur für Arbeit
Wer aufgrund der neuen Situation jetzt Arbeitslosengeld beantragen muss, kann das weiterhin, zwar haben die Arbeitsämter haben aufgrund des Coronavirus ihre Türen geschlossen, doch sie arbeiten online weiter. Anträge auf Arbeitslosengeld I oder Neuanträge für Arbeitslosengeld II finden sich online und können also auch jetzt weiterhin eingereicht werden.
Außerdem gilt: vereinbarte Termine müssen nicht extra abgesagt werden, es gibt keine Nachteile, weder Rechtsfolgen noch Sanktionen; gesetzte Fristen werden vorerst ausgesetzt; Gelder werden weiterhin ausgezahlt.

Für Firmen, die Mitarbeiter beschäftigen, gibt es die Möglichkeit bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit zu beantragen, wenn 10 Prozent der Angestellten von Arbeitsausfällen betroffen sind (vorher war es ein Drittel). So kann bei den Lohnkosten gespart werden ohne Mitarbeiter zu verlieren, denn für den Verdienstausfall bei reduzierter Arbeitszeit springt der Staat ein.
Für die Arbeitszeit werden die Mitarbeiter vom Staat mit 60 Prozent des pauschalierten Nettolohns entschädigt – 67 Prozent, wenn er ein oder mehrere Kinder hat. Die Arbeitszeit kann bis auf null Stunden heruntergefahren werden.
Hier die aktuellen Informationen des Arbeitsamtes.
KfW
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Konzerne, Unternehmen ebenso wie Selbstständige und Freiberufler, kleine und mittelständische Firmenbei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden sollen. Hierbei kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung mit Liquidität mit Hilfe sehr günstiger Kredite zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern.
Hier mehr Informationen dazu.

FFA
UPDATE 24.03.2020: Die deutsche FFA (Filmförderanstalt) hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket und die Bildung eines von der FFA, der BKM und den Länderförderern gemeinsam getragenen Hilfsfonds beschlossen.
Zur Abschwächung der akuten Notlage der Filmwirtschaft hat das FFA-Präsidium für die Kinos unter anderem die Stundungen der Darlehensforderungen und offenen Abgabezahlungen ab Stichtag 1. März 2020 beschlossen, Mahnverfahren werden vorläufig nicht weiterverfolgt.
Für die Produktionen soll unter anderem bei durch die Pandemie abgebrochenen Projekten auf die eigentlich durch das FFG geforderte Rückzahlung von Fördermitteln verzichtet werden, fällige Tilgungen sollen gestundet werden. Auch in den Bereichen Verleih und physischer Videovertrieb soll unter anderem auf die Rückzahlung von Fördermitteln verzichtet werden.