In diesem Sommer berichtete Heise online, dass das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nachträglich zweifelhafte Kostenbescheide an Bürger verschickt hatte, die im Jahr 2021 den "kleinen Drohnenführerschein" erworben beziehungsweise sich (zugleich) als Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeugs registriert hatten. Das Amt hatte Gebühren in Höhe von 25 bis 45 Euro für den Erwerb des Kompetenznachweises A1/A3 und die Registrierung über 4 Jahre rückwirkend erhoben.

Nun hat das Luftfahrt-Bundesamt offenbar seine Haltung zu umstrittenen Gebührenbescheiden für Drohnenpiloten geändert. Besonders kritisch war, dass dies auch Nutzer betraf, die diese Nachweise in einem bestimmten Zeitraum nach Einführung der Gebühr erworben hatten. Denn in diesem Zeitraum waren die Informationen zur Kostenpflicht auf den offiziellen Seiten der Behörde nach deren eigenen Angaben nicht ausreichend veröffentlicht worden.
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Diese Entscheidung wirft nun Fragen zum weiteren Umgang mit den bereits abgeschlossenen Fällen auf. Viele Betroffene hatten ihre Widersprüche zuvor erfolglos eingereicht und die Gebühren aus Sorge vor einem kostspieligen Mahnverfahren letztlich bezahlt. Andere verzichteten von vornherein auf einen Einspruch, da sie aufgrund der bisherigen Praxis keine Aussicht auf Erfolg sahen. Ob und unter welchen Bedingungen diese Personen nun ebenfalls eine Rückerstattung erhalten, ist derzeit noch unklar. Das Luftfahrt-Bundesamt hat zu diesen konkreten Folgefragen eine Stellungnahme noch nicht abgegeben. Heise verspricht weiter über die Entwicklung zu berichten.



















