Im Zusammenhang mit der geplanten Kooperation der Mediatheken von ARD und ZDF mahnt der Regieverband BVR angemessene Vegütungen für die Urheber der medialen Inhalte im Bereich der Online-Nutzungen an. Leider hat der deutsche Gesetzgeber bei der beschlossenen Reform des Urheberrechtsgesetzes keinen gesetzlichen Vergütungsanspruch für Online-Nutzungen eingeführt, auch wenn er in vielen Ländern Europas längst Wirklichkeit ist.
Die offentlich-rechtlichen Sender in Deutschland müssen sich endlich dazu bereitfinden, faire und angemessene Regelungen mit den repräsentativen Urheberverbänden zu vereinbaren.
.. und gleichzeitig - aber am jeweils anderen Ort - fordern sie, dass die GEZ-Gebühren
nicht erhöht werden sollen, weil die Qualität von ARD und ZDF ja so schwach sei... ?