Schon länger soll das deutsche Filmförderungsgesetz (FFG) überarbeitet werden, doch die verschiedenen beteiligten Parteien (Kinoketten, Fernsehsender, Kultusministerium ua.) werden sich nicht einig. In Kürze: Es geht einerseits natürlich darum, wer wieviel in den Fördertopf zu zahlen hat, andererseits generell um die Gleichbehandlung. Während Kinobetreiber und die Videowirtschaft zu ihren Abgaben verpflichtet sind, zahlen die Fernsehsender freiwillige Beiträge. Dagegen hatten einige Kinoketten/-betreiber erfolgreich geklagt und auch ihre Beiträge seit Jahren nur unter Vorbehalt eingezahlt. Da diese Mittel von der Filmförderanstalt FFA nicht ausbezahlt werden können, kam es bereits zu Engpässen im Förderbetrieb. (Mehr dazu in diesem FAZ-Artikel.)
Ruinieren schlechte Projektionen das Kino?
Kinovorführungen mit einem viel zu dunklen, verfärbtem oder verrutschten Projektionsbild verderben zu oft den Spaß an einem Kinobesuch - das ist die Erkenntnis, die ein Autor des ....