Frage von christian e.:Wo liegen bei diesen beiden kameras die wesentlichen unterschiede? und was ist eigentlich von diesem hdv- format zu halten?
Antwort von Markus:
Wo liegen bei diesen beiden kameras die wesentlichen unterschiede?
Spontan fallen mit drei Dinge ein: Panasonic/Sony, DV/HDV und XLR/kein XLR.
Über HDV findest Du allein in diesem Forum unzählige Beiträge; ich mag mir gar nicht ausmalen, was man in Google erst alles finden würde... ;-)
Antwort von Anonymous:
Ich habe HDV Camcorder verschiedener fabrikate monatelang getestet,
alle zeichnen im mpeg format auf, und was dabei herauskommt ist ernüchternd. unschärfe vor allem bei bewegung, da das mpg ja nur jedes 12. bild voll aufzeichnet. die angegebenen 1900 x 1000 pixel stimmen bei keiner Camera. alles wird mit 1400 x1000 pixel (sogenannten 1080i /50) aufgezeichnet und die guten programme wie canopus pinnacle oder adobe entzerren das schon schlechte mpeg signal hoch auf 1900 x
1000. wobei sich das bild natürlich verschlechtert, beim nochmaligen eventuellen herunterrechnen auf 720 x 576 (entspricht DVD standart) sind die filme blass unscharf einfach fürchterlich. als film vortragender (auf großen Leinwänden ca. 5x3m) habe ich die fertigen gerenderten mpgs verglichen mit meiner panasonic DVX 100A die zwar nur mit 720 x 576 aufzeichnet aber das im avi format und mit 25 vollbilder. mit dem stumpfl programm hochrechgerechnet auf 1400 x1000 pixel. mit meinen canon biemer der 1400 x 1000 pixel kann verglichen ist es erschreckend wie die sogenannten HDV cameras abfallen gegen normale gute alte alte 3 chip cameras im avi format.
den camera anwendern empfehle ich abzuwarten, bis eine echte HDV camera herauskommt, die nicht auf 1900 pixel entzerrt werden muss, und die mit avi oder ähnlichen vollformat aufzeichnet.
werner sternath
Antwort von Anonymous:
Und ein 7. Mal der gleiche Unfug...
Antwort von bawibabwa:
wenn du alles so sehr testest, warum hast du dann keinen benutzernamen? oder bist hier angemeldet?
ich habe andere tests gelesen und auch gesehen!
Antwort von Andreas_Kiel:
... manche nennen es "viele Kameras testen", ich nenne es schamloses Ausnutzen des Fernabsatzgesetzes, speziell §§ 312d, 355, 356 BGB ... :-)
Andreas
Antwort von Anonymous:
Und was besagen diese Paragraphen? Ein Satz reicht schon...