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Infoseite // Wusstet ihr schon?? Gema und Youtube etc....



Frage von frm:


Habe hier was Interessantes gefunden! Auch ein Kunde (Selbst Komponinst) hat mit der Gema gesprochen und diese teilte Ihm mit das man selbst keine rechtlichen konsequenzen fürchten muss wenn man Gemamusik auf Youtube verbreitet. Allerdings wird man eventuell von Youtube gesperrt. Diese sind für die Abgaben der Musik verpflichtet!

Anbei hier ein Auszug den ich auch darüber gefunden habe:

Social Media Portale, Service- & Content-Provider wie bspw. Youtube, Facebook, Vimeo, Clipfish::
Bei einer Nutzung von GEMA-pflichtiger Musik auf solchen Webseiten, fallen für Sie seitens der Verwertungsgesellschaft (GEMA, SUISA; AKM, etc.) keine Gebühren an - sofern Sie nicht selbst Betreiber der Webseite sind. Für die Abführung der GEMA-Gebühren ist der Webseitenbetreiber verantwortlich. Das bedeutet aber auch, dass für Sie GEMA-Gebühren anfallen, sobald Sie die Musik auf Ihrer eigenen Webseite - auch über den Youtube oder Vimeo Player - einbinden und nutzen!


Quelle: http://www.soundtaxi.net/de/Gemafreie-Musik:_:19

Was wist ihr genaues darüber?

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Antwort von beiti:

Die Gema kassiert immer bei dem, der die Musik unmittelbar aufführt (dem Videoportal, dem Fernsehsender, dem Kneipenwirt usw.).

Rechtliche Probleme kann man aber dennoch mit den Rechteinhabern der Musik bekommen, wenn man sie ohne Erlaubnis in eigenen Videos verwendet. Das ist ja eine ganz andere Baustelle (und für die meisten Hobbyfilmer eine wesentlich größere Hürde als die vielgescholtene Gema-Abgabe).

Also auch wenn sich die Gema irgendwann mit YouTube einigt, heißt das keineswegs, dass man als Filmemacher einfach so jede Musik für YouTube-Videos verwenden darf.
Für eine neue "Werksverbindung", wie sie die Kombination einener Videos mit der Musik darstellt, muss man weiterhin die Erlaubnis des Musikers oder seiner Vertreter einholen. Die Vertretung erfolgt in manchen Fällen auch durch die Gema, in der Mehrzahl der Fälle jedoch nicht. Die Gema erteilt ggfs. Auskunft, wer zuständig ist.

Zum Beispiel auch Anbieter wie Soundtax haben Gema-pflichtige Musik im Angebot. Das heißt, man kann die Nutzung bei denen lizenzieren und sie dann in eigenen Videos verwenden, was aber in diesem Fall nicht von der Gema-Pflicht befreit, wenn man das Video z. B. auf die eigene Webseite stellt oder öffentlich aufführt.

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Antwort von frm:

Ok, ich habe nur öfters die Probleme das auch eigens gespielte Lieder von Orchester oder Komponisten das Problem bisher waren. ICh möchte da keine Probleme bekommen.
Deshalb finde ich diese Zeilen ganz Interessant!

NAtürlich kann ich nicht jede Musik einfach so verwenden, doch ist es aber schön zu wiessen keine Gema bezahlen zu müssen!

Hg
Florian

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Antwort von olja:

Das bedeutet aber auch, dass für Sie GEMA-Gebühren anfallen, sobald Sie die Musik auf Ihrer eigenen Webseite - auch über den Youtube oder Vimeo Player - einbinden und nutzen!

Ja was ist denn jetzt eigentlich so der "burner" an der Nachricht ?

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Antwort von beiti:

Einen Burner hat die Nachricht nicht. Die Gema kann ja nur gegen Leute vorgehen, die ihr Zahlungen vorenthalten - und das sind ggfs. die Betreiber der Videoplattform, nicht deren Nutzer. Aber im Fall einer Strafzahlung könnte ggfs. die Videoplattform anschließend gegen den Nutzer vorgehen und sich das Geld von ihm zurückholen; schließlich steht in den Nutzungsbedingungen aller Videoportale, dass der Nutzer nur etwas hochladen darf, woran er alle Rechte besitzt.

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Antwort von olja:

Eben, unterm Strich steht, Gema-Musik und zahlen, oder man ist illegal unterwegs. Oder habe ich was überlesen ?

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Antwort von Bruno Peter:

YT zahlt doch derzeit nichts für Clips mit Musik...
Als Quelle für die von uns im Amateurvideo verwendete Musik aus YT-Clips kann man doch den YT-Link angeben, auf die von YT nicht bezahlte Quelle, oder?

So langsam verstehe ich die Angelegenheit überhaupt nicht, es ist wohl Absicht durch Vernebelung uns Amateure in die Kostenfalle zu führen.

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Antwort von olja:

Wer nichts zahlen will, findet doch unter den CC-Lizenzen was (Jamando etc). Aber auch da drauf achten, das die nicht mit dem = Zeichen versehen ist.

Annsonsten findet man eigentlich für alles da was passendes, nur man muß manchmal Stunden suchen ;-)

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Antwort von Bruno Peter:

Das ist doch schon eine Ewigkeit bekannt, es geht hier aber um YT.

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Antwort von olja:

Als Ewigkeit ist bekannt, keine Musik irgendeiner Verwertungsgsellschaft zu verwenden, wenn man dafür nicht bezahlt. So schwer ist das eigentlich gar nicht. Wo wird denn was vernebelt ?

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Antwort von beiti:

Wo wird denn was vernebelt ? Wenn die Gema tatsächlich behauptet, die illegale Verwendung Gema-pflichtiger Musik auf YouTube habe für den, der sie hochlädt, keine rechtlichen Konsequenzen, dann ist das schon eine Vernebelung.

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Antwort von olja:

Wo hat die Gema jemals sowas geschrieben oder behauptet ?

Einfach mal auf der GEMA-Seite stöbern.
Ich brauch gar nicht viel lesen um den Eindruck zu bekommen das es da nichts umsonst gibt.
Die Vernebelung erfolgt von 3ten, die das aus Quellen von 2ten posten, kommentiert von 4ten hier.

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Antwort von beiti:

Wo hat die Gema jemals sowas geschrieben oder behauptet ? Auch ein Kunde (Selbst Komponinst) hat mit der Gema gesprochen und diese teilte Ihm mit das man selbst keine rechtlichen konsequenzen fürchten muss wenn man Gemamusik auf Youtube verbreitet. Ob das jetzt korrekt weitergegeben wurde, bzw. ob der betreffende Gema-Mitarbeiter zu solchen Äußerungen befugt war, weiß ich natürlich nicht.

Natürlich ist es in den meisten Fällen falsch. Zutreffend ist es allenfalls für Leute, die das Recht, die Musik in ihrem Film zu verwenden, schon erworben haben (z. B. bei Soundtaxi). Darauf bezieht sich denn auch das Zitat aus der Soundtaxi-Website: Bei einer Nutzung von GEMA-pflichtiger Musik auf solchen Webseiten, fallen für Sie seitens der Verwertungsgesellschaft (GEMA, SUISA; AKM, etc.) keine Gebühren an - sofern Sie nicht selbst Betreiber der Webseite sind. Für die Abführung der GEMA-Gebühren ist der Webseitenbetreiber verantwortlich.

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Antwort von olja:

Lies mal den ersten Post, da fängt der Nebel schon an....
Diese sind für die Abgaben der Musik verpflichtet! Das soll also der GEMA-Mitarbeiter gesagt haben...soso
(obwohl es mich nicht wurndern würde, wenn die selbst nicht durchblicken)

Youtube zahlt nicht an die GEMA..Die Gema hat einen Musterprozess mit 12 Titeln gewonnen, worauf Youtube jetzt sperrt.

Macht es doch nicht konpliziert, das Thema ist schon 1000 mal besprochen worden. Es gibt nichts ohne Kohle bei der Gema.

Aus Youtube:

Das neue Video ist zwar dein eigenes Werk, die von dir verwendeten Bilder und Töne gehören dennoch einer anderen Person. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine kostenlose Aufnahme vom Fernseher handelt oder ob du eine DVD oder ein Videospiel gekauft oder das Video selbst bei einem Ereignis gedreht hast &ndash in jedem Fall benötigst du möglicherweise die Genehmigung des Urheberrechtsinhabers des Materials, das du für dein neues Werk verwendet hast.

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Antwort von KSProduction:

Habe hier was Interessantes gefunden! Auch ein Kunde (Selbst Komponinst) hat mit der Gema gesprochen und diese teilte Ihm mit das man selbst keine rechtlichen konsequenzen fürchten muss wenn man Gemamusik auf Youtube verbreitet. Allerdings wird man eventuell von Youtube gesperrt. Diese sind für die Abgaben der Musik verpflichtet!

Anbei hier ein Auszug den ich auch darüber gefunden habe:

Social Media Portale, Service- & Content-Provider wie bspw. Youtube, Facebook, Vimeo, Clipfish::
Bei einer Nutzung von GEMA-pflichtiger Musik auf solchen Webseiten, fallen für Sie seitens der Verwertungsgesellschaft (GEMA, SUISA; AKM, etc.) keine Gebühren an - sofern Sie nicht selbst Betreiber der Webseite sind. Für die Abführung der GEMA-Gebühren ist der Webseitenbetreiber verantwortlich. Das bedeutet aber auch, dass für Sie GEMA-Gebühren anfallen, sobald Sie die Musik auf Ihrer eigenen Webseite - auch über den Youtube oder Vimeo Player - einbinden und nutzen!


Quelle: http://www.soundtaxi.net/de/Gemafreie-Musik:_:19

Was wist ihr genaues darüber?
Die GEMA hebt die Hand bei den Clip-Hochladern nicht auf .... okay.... Aber die Hochlader selber setzen bei den AGB's in YouTube die Häkchen. Nämlich dass sie nichts hochladen dürfen was gegen GEMA und co. verstößt.

Wenn die GEMA nun tatsächlich von youTube sich das Geld holen will und youTube holt es von Dir widerum - was macht das dann für nen Unterschied? Keinen!

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Antwort von frm:

An alle die ich verärgert habe, es tut mir leid wieder mal so einen thraed erstellt zu haben.

ICh weiß auch selber das man durch mündliche Aussagen diverser vieleicht unterbezahlten Mitarbeiter nicht viel glauben schenken kann. ICh wollte jedoch trotzdm meine Erfahrung und Informationen hier bekanntgeben und mich hätte eure Meinung diesbezüglich einfach Interessiert.

Mir ist schon klar das jeder sein geld für seine Leistung haben will. Dies ist ja auch völlig ok, ich mach ja auch nichts umsonst! Allerdings finde ich es shr dubios das Komponisten und Musiker ihre eigene Musik bezahlen müssen und davon nur einen winzigen bruchteil erhalten!

Hg
Florian

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Antwort von olja:

Zieh dir doch nicht den Schuh an ;-) Du wolltest wissen, was davon zu halten ist. Mehr nicht. Ist doch O.K.

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