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Infoseite // Videograf als Nebenjob - die einwachste Möglichkeit selständichkeit zu anmelden



Frage von Jerry:


Hallo,

ich möchte bitte nach etwas fragen. Ich habe ein Job (Hauptjob 5Tage/Woche) und dazu möchte ich mich selbständig als Videograf/Videoeditor (Nebenjob) anmelden.

Was ist bitte die einfachste Möglichkeit für mich. Ich möchte kein grosses Business machen und deswegen möchte ich nicht so viel Büroarbeit (Bürokratie) machen.

Ich nehme manchmal Konzerte von Kumpel auf und deswegen habe ich die Idee bekommen, dass ich die Leistung auch fremde Bands anbiete etc.

Freiberufler geht nicht. Dann habe ich noch folgende Möglichkeiten gefunden:

Kleingewerbe X Kleinunternehmer

Ich habe es gegooglet, aber ich habe festgesstelt, dass man beide Termine sehr oft vermischt und viele Sachen im Internet nicht stimmen.

Ist kleingewerbe das richtige für mich?
- Ist Kleinunternehmerregelung hier auch möglich?
- Statt der doppelten Buchführung reicht beispielsweise eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Wohin muss ich mich noch ausser Gewerbeamt und Finanzamt anmelden?

Vielen Dank.

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Antwort von macaw:

Jerry hat geschrieben:
Ist kleingewerbe das richtige für mich?
- Ist Kleinunternehmerregelung hier auch möglich?
- Statt der doppelten Buchführung reicht beispielsweise eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Wohin muss ich mich noch ausser Gewerbeamt und Finanzamt anmelden?

Vielen Dank.
Ich will kein Pessimist sein und auch nicht zu irgendwelchen dummen Aktionen raten die das Zahlen der Steuer betreffen o.ä. - aber um welche Summen ging es bzw. wird es am Ende hier gehen (das ist eine rhetorische Frage). Denn es sollte Dir bewusst sein, daß wenn am Ende so wenig Umsatz gemacht wird, daß durch die Ausgaben nix oder so gut wie nix übrig bleibt, Dir das Finanzamt bald den Laden wegen fehlender Gewinnerzielungsabsichten und daher "Liebhaberei" wieder abmeldet...

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Antwort von pillepalle:

Jerry hat geschrieben:
Ich habe es gegooglet, aber ich habe festgesstelt, dass man beide Termine sehr oft vermischt und viele Sachen im Internet nicht stimmen.
Das Internet ist auch keine besonders zuverlässige Quelle. Informiere Dich lieber bei den Ämtern selber, oder suche Dir jemanden der Ahnung davon hat. Normalerweise brauchst Du als Kleinunternehmer keine Gewerbeanmeldung, solange Dein Gewinn unter 24.500,-€ pro Jahr liegt. Beim Finanzamt musst Du Dich natürlich schon Anmelden und im ersten Jahr eine Schätzung Deines Einkommens angeben. Und ja, für eine EÜR reicht eine einfache Buchführung.

VG

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Antwort von dienstag_01:

Man kann das doch einfach als Nebenjob machen, ganz ohne Anmeldung. Erst wenn man mehr als 520 Euro pro Monat damit verdient, muss man Sozialversicherung bezahlen.

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Antwort von DAF:

pillepalle hat geschrieben:
... brauchst Du als Kleinunternehmer keine Gewerbeanmeldung
Wo steht das?

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Antwort von Cinemator:

Falls du mehr umsetzen willst: Beim Finanzamt anmelden, Steuernummer geben lassen mit dem Hinweis, dass du wegen Abschreibungen und anderer Kosten im ersten Jahr noch keinen Gewinn erwartest. So vermeidest du Steuervorauszahlungen. Umsatz-/Vorsteuerfrage wäre auch zu klären für eigene Rechnungen und Anschaffungen. Bei Gewerbeanmeldung bekommst du zudem nette Post von der Handels-/Handwerkskammer mit beiliegendem Zahlschein. Im Folgejahr EÜR erstellen, alles elektronisch bei ELSTER. Bürokratie fällt immer an.

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Antwort von pillepalle:

DAF hat geschrieben:
pillepalle hat geschrieben:
... brauchst Du als Kleinunternehmer keine Gewerbeanmeldung
Wo steht das?
Musst Du schon selber herausfinden 😅Nicht jeder Kleinunternehmen ist auch ein Gewerbetreibender. Unter einem gewissen Einkommen besteht keine Meldepflicht.

VG

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Antwort von soulbrother:

Oh, wie ich sehe, Ist es hier nicht besser als im übrigen Internet, mit den korrekten Tipps.
Als ich meine Selbstständigkeit als Werbefotograf gestartet hatte , hab ich aber auch genug seriöse Infos bei den seriösen sites gefunden.
Das waren aber niemals Foren, wo eben jede/r sie eigene Meinung schreiben kann.
Und wenn Du es nicht schaffen solltest, diese Infos zu finden und das "Foren-Geplapper" davon zu separieren, dann könnte das selbstständige Unternehmertun noch viele Stolperfallen bereithalten.
Wenn Du es wirklich richtig machen willst, dann plane erstmal eine Lernphase.
Wenn ich später am PC bin, such ich ein paar hilfreiche Links raus.

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Antwort von DAF:

pillepalle hat geschrieben:
...
Musst Du schon selber herausfinden 😅Nicht jeder Kleinunternehmen ist auch ein Gewerbetreibender. Unter einem gewissen Einkommen besteht keine Meldepflicht.

VG
Brauch ich nicht. Denn ich behaupte:
Alle selbständigen u/o freiberuflichen Einkünfte müssen angemeldet werden.

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Antwort von Jott:

Steuerberater?

Ein Forum ist für solche Themen nicht soooo geeignet - wie man sieht, weiß jeder was anderes.

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Antwort von Bluboy:

Das Gewerbeamt, meldet jede Gewerbeanmeldung/abmeldung ans Finanzamt, die schicken dann einen halben Zentner Formulare zum ausfüllen.
da muß man also nicht tätig werden.

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Antwort von dienstag_01:

Kleinunternehmerregelung heißt, daß man über einen gewissen Zeitraum (3Jahre?) bis zu einem bestimmten Umsatz (17.000 Euro?) und einen bestimmten Gewinn (?) die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann (nicht muß). Damit ist man von der Mehrwertsteuer befreit. D.h. alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer stellen, keine Umsatzsteuerabrechnung beim Finanzamt machen - Vorteil (und damit keine Umsatzsteuervorauszahlungen geltend machen können - das ist der Nachteil).
Auch die Kleinunternehmerregelung wird also nicht angemeldet.
(Man muß auch kein Gewerbe anmelden.)

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Antwort von rainermann:

Wenn man es ernst mein, Steuerberater. Alles andere ist ins Blaue geschossen. Und manchmal trifft's dann das Finanzamt, das da keinen Spaß versteht. Reicht ja erst einmal eine Beratung.

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Antwort von Pianist:

Es gibt außerdem pfundweise Info im Internet für angehende Solo-Selbständige, sogar bei Ver.di gibt es Leute, die sich um diese Zielgruppe kümmern. Die Basics sind ja immer gleich, hat also nicht mal was mit Filmerei zu tun...

Unter http://www.selbststaendigen.info gibt es eine FAQ, die mal aus dem "Ratgeber e-Lancer" von Goetz Buchholz entstand.

Matthias

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Antwort von soulbrother:

Ich hätte da noch ein paar Fragen:
1. Warum denkst Du Freiberufler ist keine Option?
2. Hast Du grundsätzlich irgendwie "Bock" auf Buchhaltung, EÜR, Abschreibungen, Steuermeldungen, Elster und alles was zu einem Unternehmertun dazugehört?
3. Mit wieviel Umsatz/Gewinn rechnest Du grob pro Jahr?
4. Hast Du bereits über eine Art "kleiner Businessplan" nachgedacht?

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Antwort von klusterdegenerierung:

DAF hat geschrieben:
pillepalle hat geschrieben:
... brauchst Du als Kleinunternehmer keine Gewerbeanmeldung
Wo steht das?
Als gewöhnlicher Selbstständiger mit einer Dienstleistung x, braucht man nicht zwingend ein Gewerbe, man reicht seine Rechnungen ein, oder gibt sie beim Steuerberater ab und ab der ersten Einreichung bekommt man eine Steuernummer. fettich.

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Antwort von Jerry:

soulbrother hat geschrieben:
Ich hätte da noch ein paar Fragen:
1. Warum denkst Du Freiberufler ist keine Option?
2. Hast Du grundsätzlich irgendwie "Bock" auf Buchhaltung, EÜR, Abschreibungen, Steuermeldungen, Elster und alles was zu einem Unternehmertun dazugehört?
3. Mit wieviel Umsatz/Gewinn rechnest Du grob pro Jahr?
4. Hast Du bereits über eine Art "kleiner Businessplan" nachgedacht?
Vielen Dank für die Interesse:

1 - Ich mache kein Kunst, nur Dienstleistung ...
2 - Natürlich habe ich kein Bock, aber was soll man machen - Ich fange mit Kleinuntermehmerregelung an ...
3 - Ich kann jetzt nicht sagen, wieviel Glück-Kunden ich habe ...
4 - Ja, aber heute ändert sich alles schnell. Deswegen manche Sachen dort sind schnell veraltet ...

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Antwort von Jerry:

klusterdegenerierung hat geschrieben:
DAF hat geschrieben:


Wo steht das?
Als gewöhnlicher Selbstständiger mit einer Dienstleistung x, braucht man nicht zwingend ein Gewerbe, man reicht seine Rechnungen ein, oder gibt sie beim Steuerberater ab und ab der ersten Einreichung bekommt man eine Steuernummer. fettich.
Das kann ich leider nicht bestätigen. Bei mir ist es so, dass Freiberufler bei mir nicht geht und deswegen muss ich mich als Kleingewerbe anmelden ... Anmelden OHNE Gewerbe geht nur bei Freiberufler. ...

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Antwort von macaw:

Ich verstehe gar nicht, wo der große Vorteil als Kleinunternehmer sein soll nur wegen dem Wegfall der Umsatzsteuer. Ich empfinde es eher als Nachteil seine gezahlte Mwst. nicht abziehen zu können.

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Antwort von soulbrother:

macaw hat geschrieben:
Ich empfinde es eher als Nachteil seine gezahlte Mwst. nicht abziehen zu können.
und der nächste "Denkfehler":
Ja, man kann die bezahlte MwSt. (natürlich) nicht von der vereinnahmen MwSt. abziehen - weil man ja keine MwSt. eingenommen hat.
Ist aber gar nicht schlimm, weil man dann eben den Bruttobetrag der Einkaufsrechnung als Kosten absetzt.

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Antwort von klusterdegenerierung:

Jerry hat geschrieben:
klusterdegenerierung hat geschrieben:


Als gewöhnlicher Selbstständiger mit einer Dienstleistung x, braucht man nicht zwingend ein Gewerbe, man reicht seine Rechnungen ein, oder gibt sie beim Steuerberater ab und ab der ersten Einreichung bekommt man eine Steuernummer. fettich.
Das kann ich leider nicht bestätigen. Bei mir ist es so, dass Freiberufler bei mir nicht geht und deswegen muss ich mich als Kleingewerbe anmelden ... Anmelden OHNE Gewerbe geht nur bei Freiberufler. ...
Ein Freiberufler ist selbstständig.

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Antwort von dienstag_01:

Jerry hat geschrieben:
klusterdegenerierung hat geschrieben:


Als gewöhnlicher Selbstständiger mit einer Dienstleistung x, braucht man nicht zwingend ein Gewerbe, man reicht seine Rechnungen ein, oder gibt sie beim Steuerberater ab und ab der ersten Einreichung bekommt man eine Steuernummer. fettich.
Das kann ich leider nicht bestätigen. Bei mir ist es so, dass Freiberufler bei mir nicht geht und deswegen muss ich mich als Kleingewerbe anmelden ... Anmelden OHNE Gewerbe geht nur bei Freiberufler. ...
Dann machs halt, wenn du denkst.
Man könnte aber auch einfach seine Dienstleistung als Nebenjob, Selbständiger, Privatmann, Hobbyist... anbieten. Muss man aber nicht.

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Antwort von soulbrother:

Jerry hat geschrieben:

1 - Ich mache kein Kunst, nur Dienstleistung ...
2 - Natürlich habe ich kein Bock, aber was soll man machen - Ich fange mit Kleinuntermehmerregelung an ...
3 - Ich kann jetzt nicht sagen, wieviel Glück-Kunden ich habe ...
4 - Ja, aber heute ändert sich alles schnell. Deswegen manche Sachen dort sind schnell veraltet ...
Das sieht mir dann eher wie ein Hobby aus.
Wenn es ersthaft und mit Gewinnabsicht sein soll, dann sind die Pnkte 2 bis 4 wichtig.
Und zum Freiberufler kann ich nur sagen: ICH würde es beim Finanzamt als nebenberuflichen "Videoproduzent" als Freiberufler anmelden.
Ob Du dann die Voll- oder Kleinunternehmerregelung nimmst, ist völlig unabhängig davon.
Solange Du zum größten Teil an Nichtunternehmer fakturierst, ist die Kleinunternehmerregelung kaum nachteilig.
Sobald Du aber öfter an Unternehmen berechnest... ist es wahrscheinlich, dass diese dann Rechnungen mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit lieber sehen.
(war bei mir im 2. Jahr schon der Fall. Hab dann mit Rücksprache mit dem FA umgestellt).
Viele unterschätzen den bürokratischen Aufwand beim Unternehmertun, egal ob neben- oder hauptberuflich....

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Antwort von Alex:

Jerry hat geschrieben:
1 - Ich mache kein Kunst, nur Dienstleistung ...
Meines Wissens ist "Kunst machen" kein zwingendes Kriterium, bzw. ein weites Thema. ChatGTP sagt folgendes dazu:
Was sind die Kriterien für einen Freiberufler? In Deutschland gibt es bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, um als Freiberufler tätig zu sein. Freiberufler üben in der Regel eine freie Berufstätigkeit aus und sind nicht an Gewerbesteuerpflicht gebunden. Die genauen Kriterien für die Einstufung als Freiberufler sind im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt. Zu den typischen freien Berufen gehören unter anderem:

Katalogberufe: Der Gesetzgeber nennt in § 18 EStG bestimmte Berufe, die als freiberuflich gelten. Dazu gehören unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Dolmetscher, Übersetzer und Künstler.

Selbstständigkeit und Eigenverantwortung: Freiberufler müssen ihre Tätigkeit selbstständig und eigenverantwortlich ausüben. Das bedeutet, dass sie nicht in die Weisungen eines Arbeitgebers eingebunden sind.

Persönliche Arbeitsleistung: Oft ist die persönliche Arbeitsleistung des Freiberuflers entscheidend. Das heißt, dass die Dienstleistung auf den individuellen Fähigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen des Freiberuflers basiert.

Dienstleistung für Dritte: Die Tätigkeit eines Freiberuflers richtet sich typischerweise an einen oder mehrere Auftraggeber, die seine Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Keine Gewerblichkeit: Freiberufler dürfen keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben. Gewerbliche Tätigkeiten sind in der Regel auf die Herstellung, Veränderung oder Veräußerung von Waren gerichtet.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Kriterien und Regelungen im Detail komplex sein können. Daher ist es ratsam, sich bei Unsicherheiten an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu wenden, um die individuelle Situation zu klären. Die Finanzämter prüfen in der Regel im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für die Einstufung als Freiberufler erfüllt sind.
Katalog der Freiberufler: Ärzte
Zahnärzte
Tierärzte
Rechtsanwälte
Notare
Patentanwälte
Vermessungsingenieure
Ingenieure
Architekten
Handelschemiker
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
beratende Volks- und Betriebswirte
vereidigte Buchprüfer
Steuerbevollmächtigte
Heilpraktiker
Dentisten
Krankengymnasten
Journalisten
Bildberichterstatter
Dolmetscher
Übersetzer
Lotsen und ähnliche Berufe.
https://erfolgreich-wirtschaften.de/kat ... iberufler/

Aber ich gebe zu, das ist nicht immer ganz einfach zu definieren und es gibt viele uneindeutige Informationen im Netz. Deshalb würde ich dir auch vorschlagen, lass dich von einem Steuerberater beraten, der kann dir dann auch eine Empfehlung zu deiner individuellen Situation geben.

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Antwort von Pianist:

soulbrother hat geschrieben:
Und zum Freiberufler kann ich nur sagen: ICH würde es beim Finanzamt als nebenberuflichen "Videoproduzent" als Freiberufler anmelden.
Wir müssen uns echt mal Klarheit über die Begriffe verschaffen. Was ist denn ein "Videoproduzent"? Ist das jemand, der am Schreibtisch sitzt, alles organisiert, und die Kreativleistungen an andere vergibt? Dann ist das ein Gewerbebetrieb, braucht also eine Gewerbeanmeldung, wird IHK-Mitglied, zahlt Gewerbesteuer und wird bei Überschreiten gewisser Grenzwerte bilanzierungspflichtig. Oder macht derjenige (so wie ich) alles alleine? Dann könnte es sich um einen freiberuflichen Filmemacher handeln, der zu den selbständigen Künstlern bzw. Publizisten gehört. Voraussetzung: Die Filme richten sich an die allgemeine Öffentlichkeit. Folge: Kein Gewerbe, keine IHK-Mitgliedschaft, keine Gewerbesteuer, nie Bilanzierungspflicht, aber möglicherweise Sozialversicherungspflicht.

Also wenn jemand ausschließlich Hochzeitsfilme dreht, oder die Spiele des örtlichen Fußballvereins zur Selbstkontrolle der Mannschaft aufnimmt, dann fällt der da nicht drunter.

Was nun in diesem konkreten Fall vorliegt, kann ich bisher nicht beurteilen. Stellt er hinten eine Kamera hin und lässt sie laufen, könnte es sich eher um eine technische Dienstleistung handeln. Dreht er aber Reportagen über die Konzerte, wo er den Musikern oder Gästen auch Fragen stellt, und wo er vielleicht was textet und spricht, und das im Wesentlichen alles selbst gestaltet, dann spricht das eher für eine freiberufliche Tätigkeit.

Matthias

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Antwort von Alex:

Pianist hat geschrieben:
Dann könnte es sich um einen freiberuflichen Filmemacher handeln, der zu den selbständigen Künstlern bzw. Publizisten gehört. Voraussetzung: Die Filme richten sich an die allgemeine Öffentlichkeit. Folge: Kein Gewerbe, keine IHK-Mitgliedschaft, keine Gewerbesteuer, nie Bilanzierungspflicht, aber möglicherweise Sozialversicherungspflicht.
Ist das so?
Wie verträgt sich die Bilanzierungspflicht hiermit? Bzw. welcher Umstand hebelt das hier aus? Als Einzelunternehmer gelten voll haftende Kaufleute und Kleingewerbetreibende. Sie sind bilanzierungspflichtig, wenn der Grenzwert für den jährlichen Umsatz mehr als 600.000 Euro oder den Jahresgewinn mehr als 60.000 Euro beträgt.

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Antwort von Pianist:

Genau. Und Freiberufler können bei EÜR bleiben, egal wie hoch Umsatz und Gewinn sind. Wobei ich persönlich finde, dass eine Bilanz übersichtlicher als eine EÜR ist, und man jeden Fehler sofort bemerkt, weil irgendwas nicht aufgeht. Aber das ist für unseren Fragesteller jetzt natürlich erst mal alles irrelevant.

Matthias

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Antwort von dienstag_01:

Der absolute Vorteil ist doch, dass es hier um einen Nebenjob geht. Da muß man sich gar nicht festlegen. Man macht eine Steuererklärung und gut ist (Nachteil: wenn man einmal eine Steuererklärung gemacht hat, muss man immer eine machen). Und man hat keinen Streß mit der Sozialversicherung. Die Entscheidungen, ob man sich als Selbständiger oder als Gewerbe sieht, kann man also vertagen.
Wenn man von der Kleinunternehmerregelung profitieren will, stelllt man einfach Rechnungen ohne Mehrwertsteuer aus, Rechnungen mit MwSt. gehen mit dieser Konstruktion nicht. Vorteil: für andere "Kleinunternehmer"(Bands, die noch keine Steuererklärung machen) ist mit oder ohne MwSt schon ein wesentlicher Unterschied.

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Antwort von Jerry:

klusterdegenerierung hat geschrieben:
DAF hat geschrieben:


Wo steht das?
Als gewöhnlicher Selbstständiger mit einer Dienstleistung x, braucht man nicht zwingend ein Gewerbe, man reicht seine Rechnungen ein, oder gibt sie beim Steuerberater ab und ab der ersten Einreichung bekommt man eine Steuernummer. fettich.
Kannst du mir bitte sagen, wie du es machst? - Freiberufler oder etwas anderes?

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Antwort von dienstag_01:

Jerry hat geschrieben:
klusterdegenerierung hat geschrieben:


Als gewöhnlicher Selbstständiger mit einer Dienstleistung x, braucht man nicht zwingend ein Gewerbe, man reicht seine Rechnungen ein, oder gibt sie beim Steuerberater ab und ab der ersten Einreichung bekommt man eine Steuernummer. fettich.
Kannst du mir bitte sagen, wie du es machst? - Freiberufler oder etwas anderes?
Wer bitte soll dir diese Frage stellen? Was ändert sich?

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Antwort von Jerry:

Warum kann man sich nicht immer als Freiberufler anmelden?

Es ist so. Ich filme Musik Videos. Ich bin der Kunstler, weil ich sage, was und wie ich aufnehme. Dann schneide ich es und das END-Produkt ist Musik Video (KUNST). Bei diesem Fall kann ich mich als Freiberufler anmelden, weil ich Kunstler bin ...

Das Problem ist, dass ich auch manchmal Hochzeiten aufnehmen möchte. Dort sagen die Kunden, was ich aufnehmen soll - ich soll/muss Ehepaar aufnehmen und nicht etwas anderes, was mir besser als eine schreckliche Braut gefällt. Hier ist es eine Dienstleistung und aus diesem Grund ist Freiberufler nicht möglich.

Auch wenn ich 10 Musik Videos und nur 1 Hochzeit pro Jahr mache, kann ich mich nicht als Freiberufler anmelden. Diese 1 Hochzeit pro Jahr nennt sich Gewerbliche Infizierung.

Es gibt viele Leute die sich als Freiberufler anmelden, weil das das einfachste ist. Es funktioniert so lange bis eine Kontrolle kommt. Es passiert wirklich selten, aber diese Möglichkeit existiert. Deswegen möchte ich es von Anfang richtig machen ...

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Antwort von Jerry:

dienstag_01 hat geschrieben:
Jerry hat geschrieben:


Kannst du mir bitte sagen, wie du es machst? - Freiberufler oder etwas anderes?
Wer bitte soll dir diese Frage stellen? Was ändert sich?
Vielleicht gibt es noch etwas andere Möglichkeit, die ich nicht kenne / nicht entdeckt habe ...

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Antwort von dienstag_01:

Jerry hat geschrieben:
dienstag_01 hat geschrieben:

Wer bitte soll dir diese Frage stellen? Was ändert sich?
Vielleicht gibt es noch etwas andere Möglichkeit, die ich nicht kenne / nicht entdeckt habe ...
Klar, man kann auch ein Unternehmen auf den Cayman Inseln gründen ;)

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Antwort von Alex:

Jerry hat geschrieben:
Das Problem ist, dass ich auch manchmal Hochzeiten aufnehmen möchte. Dort sagen die Kunden, was ich aufnehmen soll - ich soll/muss Ehepaar aufnehmen und nicht etwas anderes, was mir besser als eine schreckliche Braut gefällt. Hier ist es eine Dienstleistung und aus diesem Grund ist Freiberufler nicht möglich.
Wer bitte zerrt denn das Brautpaar im Zweifelsfall zur Befragung? Darüber hinaus entscheidest du dich ja immer noch für Bildsprache, Perspektive etc., im Nachgang Schnitt und Post generell. Das ist nicht weisungsgebunden, denn sonst kommt nur Schrott dabei rum. Wenn man deine Person austauschen würde, käme ein komplett anderer Film raus.

Anders als z.B. ein Pumpen-Schwenker beim Fußball, da kannst du den Operator austauschen und das Ergebnis ist (nahezu) das gleiche.

"Kunst" ist in dem Kontext ein dehnbarer Begriff und ich (persönlich) finde ein Hochzeitsfilm hat viel mit Kunst zu tun.
Ich denke man sollte hier die Kirche im Dorf lassen.

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Antwort von dienstag_01:

Jerry hat geschrieben:
Warum kann man sich nicht immer als Freiberufler anmelden?

Es ist so. Ich filme Musik Videos. Ich bin der Kunstler, weil ich sage, was und wie ich aufnehme. Dann schneide ich es und das END-Produkt ist Musik Video (KUNST). Bei diesem Fall kann ich mich als Freiberufler anmelden, weil ich Kunstler bin ...

Das Problem ist, dass ich auch manchmal Hochzeiten aufnehmen möchte. Dort sagen die Kunden, was ich aufnehmen soll - ich soll/muss Ehepaar aufnehmen und nicht etwas anderes, was mir besser als eine schreckliche Braut gefällt. Hier ist es eine Dienstleistung und aus diesem Grund ist Freiberufler nicht möglich.

Auch wenn ich 10 Musik Videos und nur 1 Hochzeit pro Jahr mache, kann ich mich nicht als Freiberufler anmelden. Diese 1 Hochzeit pro Jahr nennt sich Gewerbliche Infizierung.

Es gibt viele Leute die sich als Freiberufler anmelden, weil das das einfachste ist. Es funktioniert so lange bis eine Kontrolle kommt. Es passiert wirklich selten, aber diese Möglichkeit existiert. Deswegen möchte ich es von Anfang richtig machen ...
Wo bitte kann man sich als Freiberufler anmelden?

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Antwort von klusterdegenerierung:

Jerry hat geschrieben:
klusterdegenerierung hat geschrieben:


Als gewöhnlicher Selbstständiger mit einer Dienstleistung x, braucht man nicht zwingend ein Gewerbe, man reicht seine Rechnungen ein, oder gibt sie beim Steuerberater ab und ab der ersten Einreichung bekommt man eine Steuernummer. fettich.
Kannst du mir bitte sagen, wie du es machst? - Freiberufler oder etwas anderes?
Ich habe früher als freier Assi angefangen und habe einfach Rechnungen geschrieben, als es mehr wurde und ich als freier Fotograf gearbeitet habe bekam ich eine Steuernummer.
Versichert habe ich mich wie so viele via KSK. Später habe ich ein Gewerbe angemeldet, wegen dem ganzen Steuerkram.

Auf der anderen Seite kenne ich eher Leute die es genau andersrum machen, da es in dem Gewerbe nicht mehr so rosig ist, es sei denn man arbeitet unter Preis, was der Markt aber nicht gut gebrauchen kann. ;-)

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Antwort von soulbrother:

Jerry hat geschrieben:
Warum kann man sich nicht immer als Freiberufler anmelden?
...
Es gibt viele Leute die sich als Freiberufler anmelden, weil das das einfachste ist. Es funktioniert so lange bis eine Kontrolle kommt. Es passiert wirklich selten, aber diese Möglichkeit existiert. Deswegen möchte ich es von Anfang richtig machen ...
Es ist ja sehr lobenswert, dass Du es richtig machen willst.

Nur mal erwähnt: Hochzeitsfilme können auch eine große künstlerische Leistung enthalten, alleine der Schnitt bietet schon genug Möglichkeiten.

Ich kenne einige Freiberufler. Die nebenberuflichen haben alle einen Umsatz von deutlich kleiner 20k€/Jahr.
Bei keinem war bisher ein Steuerprüfer, denn da ist kaum "was zu holen".
Alle machen natürlich Ihre Steuermeldungen sauber und korrekt und führen eine entspechende EÜR.

Aber ja, es könnte schon passieren, dass der Freiberuflerstatus aberkannt wird, und dann?
Was wird dann wohl Schlimmes passieren?
Ich schätze:
Nix Schlimmes wird passieren, zumindest solange Deine Buchhaltung korrekt und nachvollziehbar ist.

Du bist jetzt der Meinung, dass Deine Tätigkeiten (hauptsächlich) denen eines Freiberuflers entsprechen, also meldest Du es als Freiberufler beim FA an.
Die werden sich schon melden, falls es nicht passt.

Nebenbei: Die Tätigkeits-Tabellen** der KSK sind dem FA egal, die entscheiden völlig unabhängig.
(Kommt hier ehh nicht ins Spiel, da Du ja kein KSK Mitglied werden kannst, soll also nur als Hinweis dienen)

Ja, das ist alles nur meine Meinung...bin seit über 20 Jahren gut vernetzt und seit 13 Jahren selbstständig, allerdings hauptberuflich...

** Link:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/fil ... E_2024.pdf

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Antwort von klusterdegenerierung:

Mal ganz abgesehen davon, das es noch garnicht lange her ist als man sowas ohne Meisterbrief und Member of the Handwerkskammer garnicht durfte und richtig Ärger bekam.

Meine Frau ist seit Jahren Friseur Gesellin mit Top Abschluß, darf aber nicht selbstständig sein, aber die ganzen Ausländischen Friseure für 7€ machen einen Laden nach dem anderen auf, tolles Land dieses Deutschland.

Sorry offtopic.

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Antwort von dienstag_01:

Das Finanzamt wir die Art der Tätigkeit nicht überprüfen. Es sei denn, man nennt sich Präsident of Videodepartment oder so. Dann kommen die vielleicht mal auf einen Schampus vorbei ;)

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Antwort von soulbrother:

dienstag_01 hat geschrieben:
Das Finanzamt wir die Art der Tätigkeit nicht überprüfen. Es sei denn, man nennt sich Präsident of Videodepartment oder so. Dann kommen die vielleicht mal auf einen Schampus vorbei ;)
Ahh, DAS heisst also PoV 😁

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Antwort von dienstag_01:

soulbrother hat geschrieben:
dienstag_01 hat geschrieben:
Das Finanzamt wir die Art der Tätigkeit nicht überprüfen. Es sei denn, man nennt sich Präsident of Videodepartment oder so. Dann kommen die vielleicht mal auf einen Schampus vorbei ;)
Ahh, DAS heisst also PoV 😁
Nichts anderes ;)

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Antwort von klusterdegenerierung:

dienstag_01 hat geschrieben:
Das Finanzamt wir die Art der Tätigkeit nicht überprüfen. Es sei denn, man nennt sich Präsident of Videodepartment oder so. Dann kommen die vielleicht mal auf einen Schampus vorbei ;)
Ich meinte ja auch damals, falls Du mich meinst, aber bei Friseuren ist es tatsächlich immernoch so, Du darfst keinen Laden aufmachen wenn du selbst nicht Meister bist, oder einen Meister beschäftigst! Ganz bitter!

Will man als Friseurgesellin selbstständig arbeiten, muß man ein Reisegewerbe anmelden und muß nachweißen können das man keine Stammkunden hat.

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Antwort von dienstag_01:

klusterdegenerierung hat geschrieben:
dienstag_01 hat geschrieben:
Das Finanzamt wir die Art der Tätigkeit nicht überprüfen. Es sei denn, man nennt sich Präsident of Videodepartment oder so. Dann kommen die vielleicht mal auf einen Schampus vorbei ;)
Ich meinte ja auch damals, falls Du mich meinst, aber bei Friseuren ist es tatsächlich immernoch so, Du darfst keinen Laden aufmachen wenn du selbst nicht Meister bist, oder einen Meister beschäftigst! Ganz bitter!

Will man als Friseurgesellin selbstständig arbeiten, muß man ein Reisegewerbe anmelden und muß nachweißen können das man keine Stammkunden hat.
Nein, ich meinte die freiberufliche Tätigkeit im Videobereich.
Dein Beispiel ist aber trotzdem hilfreich, weil man da verstehen kann, wo das ganze her kommt. Traditionell war das Handwerk in Zünften organisiert, was zum einen ein bestimmtes Qualitätslevel sicherte, zum anderen aber auch vor unliebsamer Konkurenz schütze. Diese Tradition findet ihre Fortsetzung in den Verbänden und Kammern unserer Zeit. Allerdings immer weniger. Die Meisterpflicht ist aber definitiv noch so ein Überbleibsel.

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Antwort von Jerry:

Alex hat geschrieben:
Jerry hat geschrieben:
Das Problem ist, dass ich auch manchmal Hochzeiten aufnehmen möchte. Dort sagen die Kunden, was ich aufnehmen soll - ich soll/muss Ehepaar aufnehmen und nicht etwas anderes, was mir besser als eine schreckliche Braut gefällt. Hier ist es eine Dienstleistung und aus diesem Grund ist Freiberufler nicht möglich.
Wer bitte zerrt denn das Brautpaar im Zweifelsfall zur Befragung? Darüber hinaus entscheidest du dich ja immer noch für Bildsprache, Perspektive etc., im Nachgang Schnitt und Post generell. Das ist nicht weisungsgebunden, denn sonst kommt nur Schrott dabei rum. Wenn man deine Person austauschen würde, käme ein komplett anderer Film raus.

Anders als z.B. ein Pumpen-Schwenker beim Fußball, da kannst du den Operator austauschen und das Ergebnis ist (nahezu) das gleiche.

"Kunst" ist in dem Kontext ein dehnbarer Begriff und ich (persönlich) finde ein Hochzeitsfilm hat viel mit Kunst zu tun.
Ich denke man sollte hier die Kirche im Dorf lassen.
Niemand fragt die Braut, wie man sie aufnehmen soll. Es war so gemeint, dass dort dein Kunst begrenzt ist, weil du die Kunden filmen musst und nicht etwas besseres. Wie du es machst und dass es vielleicht Kunst ist, interessiert niemanden. Wichtig ist, dass der Kunde entscheidet - Wenn du alle schöne Frauen ausser der schrecklichen Braut auf der Hochzeit films, dann ist es Kunst. Aber wir beide wissen, dass das nicht geht!

https://guhr-steuerberatung.de/blog/fot ... ewerblich/

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Antwort von Jerry:

https://www.youtube.com/watch?v=rt2iJjQIED8

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Antwort von dienstag_01:

Jerry hat geschrieben:
Alex hat geschrieben:

Wer bitte zerrt denn das Brautpaar im Zweifelsfall zur Befragung? Darüber hinaus entscheidest du dich ja immer noch für Bildsprache, Perspektive etc., im Nachgang Schnitt und Post generell. Das ist nicht weisungsgebunden, denn sonst kommt nur Schrott dabei rum. Wenn man deine Person austauschen würde, käme ein komplett anderer Film raus.

Anders als z.B. ein Pumpen-Schwenker beim Fußball, da kannst du den Operator austauschen und das Ergebnis ist (nahezu) das gleiche.

"Kunst" ist in dem Kontext ein dehnbarer Begriff und ich (persönlich) finde ein Hochzeitsfilm hat viel mit Kunst zu tun.
Ich denke man sollte hier die Kirche im Dorf lassen.
Niemand fragt die Braut, wie man sie aufnehmen soll. Es war so gemeint, dass dort dein Kunst begrenzt ist, weil du die Kunden filmen musst und nicht etwas besseres. Wie du es machst und dass es vielleicht Kunst ist, interessiert niemanden. Wichtig ist, dass der Kunde entscheidet - Wenn du alle schöne Frauen ausser der schrecklichen Braut auf der Hochzeit films, dann ist es Kunst. Aber wir beide wissen, dass das nicht geht!

https://guhr-steuerberatung.de/blog/fot ... ewerblich/
Wenn das auf dich so eindeutig zutrifft, dann mach das doch.

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Antwort von Jerry:

Der Plan ist, dass ich mich als Kleingewerbe(Nebengewerbe) mit der Kleinunternehmerregelung anmelde.

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Antwort von dienstag_01:

Jerry hat geschrieben:
Der Plan ist, dass ich mich als Kleingewerbe(Nebengewerbe) mit der Kleinunternehmerregelung anmelde.
Wie ich schon weiter oben geschrieben hatte, Kleinunternehmerregelung kann jeder einfach so (ohne Antrag) in Anspruch nehmen, gilt maximal 3 Jahre und verlangt neben dem Einhalten der Bemessungsgrenzen das Ausstellen von Rechnungen ohne MwSt. Wenn du schon Rechnungen mit MwSt. gestellt hast, dann geht das nicht mehr.
Wenn du sowieso als erstes das Gewerbe anmelden willst, kannst du ja dort nochmal nachfragen, ob das so richtig ist.

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Antwort von Pianist:

Jerry hat geschrieben:
https://www.youtube.com/watch?v=rt2iJjQIED8
Mit dem Typen streite ich mich seit Ewigkeiten auf Facebook, weil er Dinge behauptet, die er nicht belegen kann. Außerdem schmeißt er ständig Fotografen und Filmleute in einen Topf. Leute wie Dich macht er damit vollkommen verrückt.

Wenn Dein Hochzeitsfilm so aussieht, dass Du hinten eine Kamera in die Kirche stellst und laufen lässt, dann bist Du tatsächlich nur ein technischer Dienstleister. Wenn Du aber eine Hochzeitsreportage drehst, wo Du weitgehende Gestaltungsfreiheit hast, dann sehe ich da weit und breit keinen Grund, warum man das nicht als freiberufliche Leistung einschätzen sollte. Natürlich steht fest, dass Du dieses konkrete Brautpaar aufnehmen sollst, aber nun vergleiche doch mal bitte: ein Architekt bekommt auch den Auftrag, ein konkretes Haus für eine konkrete Familie auf einem konkreten Grundstück zu entwerfen. Und niemand käme auf die Idee, dass es sich nicht um einen Freiberufler handelt.

Matthias

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Antwort von DKPost:

dienstag_01 hat geschrieben:
Jerry hat geschrieben:
Warum kann man sich nicht immer als Freiberufler anmelden?

Es ist so. Ich filme Musik Videos. Ich bin der Kunstler, weil ich sage, was und wie ich aufnehme. Dann schneide ich es und das END-Produkt ist Musik Video (KUNST). Bei diesem Fall kann ich mich als Freiberufler anmelden, weil ich Kunstler bin ...

Das Problem ist, dass ich auch manchmal Hochzeiten aufnehmen möchte. Dort sagen die Kunden, was ich aufnehmen soll - ich soll/muss Ehepaar aufnehmen und nicht etwas anderes, was mir besser als eine schreckliche Braut gefällt. Hier ist es eine Dienstleistung und aus diesem Grund ist Freiberufler nicht möglich.

Auch wenn ich 10 Musik Videos und nur 1 Hochzeit pro Jahr mache, kann ich mich nicht als Freiberufler anmelden. Diese 1 Hochzeit pro Jahr nennt sich Gewerbliche Infizierung.

Es gibt viele Leute die sich als Freiberufler anmelden, weil das das einfachste ist. Es funktioniert so lange bis eine Kontrolle kommt. Es passiert wirklich selten, aber diese Möglichkeit existiert. Deswegen möchte ich es von Anfang richtig machen ...
Wo bitte kann man sich als Freiberufler anmelden?
In Bayern zumindest beim Finanzamt:
https://www.bayernportal.de/dokumente/l ... lize=false

Das ist aber meine ich bundesweit so. Daher bekommt man ja auch die Steuernummer um Rechnungen schreiben zu können.

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Antwort von dienstag_01:

DKPost hat geschrieben:
dienstag_01 hat geschrieben:

Wo bitte kann man sich als Freiberufler anmelden?
In Bayern zumindest beim Finanzamt:
https://www.bayernportal.de/dokumente/l ... lize=false

Das ist aber meine ich bundesweit so. Daher bekommt man ja auch die Steuernummer um Rechnungen schreiben zu können.
Hab ich nicht gewusst. Hab ich nicht gemacht. Und da der Fragesteller den Job schon nebenberuflich ausübt, wird das wohl auch nicht mehr klappen ;)

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Antwort von DKPost:

dienstag_01 hat geschrieben:
DKPost hat geschrieben:


In Bayern zumindest beim Finanzamt:
https://www.bayernportal.de/dokumente/l ... lize=false

Das ist aber meine ich bundesweit so. Daher bekommt man ja auch die Steuernummer um Rechnungen schreiben zu können.
Hab ich nicht gewusst. Hab ich nicht gemacht. Und da der Fragesteller den Job schon nebenberuflich ausübt, wird das wohl auch nicht mehr klappen ;)
Aber unabhängig davon ob man nun MwSt ausweist oder nicht, man braucht doch eine Steuernummer für die Tätigkeit die man ausübt?!

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Antwort von Jerry:

Pianist hat geschrieben:
Jerry hat geschrieben:
https://www.youtube.com/watch?v=rt2iJjQIED8
Mit dem Typen streite ich mich seit Ewigkeiten auf Facebook, weil er Dinge behauptet, die er nicht belegen kann. Außerdem schmeißt er ständig Fotografen und Filmleute in einen Topf. Leute wie Dich macht er damit vollkommen verrückt.

Wenn Dein Hochzeitsfilm so aussieht, dass Du hinten eine Kamera in die Kirche stellst und laufen lässt, dann bist Du tatsächlich nur ein technischer Dienstleister. Wenn Du aber eine Hochzeitsreportage drehst, wo Du weitgehende Gestaltungsfreiheit hast, dann sehe ich da weit und breit keinen Grund, warum man das nicht als freiberufliche Leistung einschätzen sollte. Natürlich steht fest, dass Du dieses konkrete Brautpaar aufnehmen sollst, aber nun vergleiche doch mal bitte: ein Architekt bekommt auch den Auftrag, ein konkretes Haus für eine konkrete Familie auf einem konkreten Grundstück zu entwerfen. Und niemand käme auf die Idee, dass es sich nicht um einen Freiberufler handelt.

Matthias
Vielen Dank Matthias. Dann muss ich weiter Info suchen, ob Freiberufler geht ...

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Antwort von dienstag_01:

DKPost hat geschrieben:
dienstag_01 hat geschrieben:

Hab ich nicht gewusst. Hab ich nicht gemacht. Und da der Fragesteller den Job schon nebenberuflich ausübt, wird das wohl auch nicht mehr klappen ;)
Aber unabhängig davon ob man nun MwSt ausweist oder nicht, man braucht doch eine Steuernummer für die Tätigkeit die man ausübt?!
Ich denke, dass ich das erstmal ohne Steuernummer gemacht habe. Könnte ja maximal dem Auftraggeber auffallen/stören. Hab ich auch damals alles gar nicht gekannt.

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Antwort von DKPost:

dienstag_01 hat geschrieben:
DKPost hat geschrieben:


Aber unabhängig davon ob man nun MwSt ausweist oder nicht, man braucht doch eine Steuernummer für die Tätigkeit die man ausübt?!
Ich denke, dass ich das erstmal ohne Steuernummer gemacht habe. Könnte ja maximal dem Auftraggeber auffallen/stören. Hab ich auch damals alles gar nicht gekannt.
Vielleicht war es bei dir ja auch noch anders, je nachdem wie lange das her ist.

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Antwort von dienstag_01:

DKPost hat geschrieben:
dienstag_01 hat geschrieben:

Ich denke, dass ich das erstmal ohne Steuernummer gemacht habe. Könnte ja maximal dem Auftraggeber auffallen/stören. Hab ich auch damals alles gar nicht gekannt.
Vielleicht war es bei dir ja auch noch anders, je nachdem wie lange das her ist.
Kann sein, aber ne Steuernummer hätte ich wahrscheinlich schon drauf schreiben müssen ;)

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Antwort von Jott:

Am einfachsten, da es ja wohl nicht um mehr als ein paar Hunderter geht: Cash in die Hand und gut ist.

Psst!

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Antwort von Jerry:

Hallo Jott,

es geht wenn du viele Freunde hast, die zu dir Kunden schicken... Aber ich muss die Kunden suchen und Kunden wollen auch sehen, dass du es richtig machst ...

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Antwort von soulbrother:

1. Wie man Rechnungen korrekt ausstellt (laufende Nummer, Datum, Leistungsbeschreibung, Steuernummer oder Ums.St.IDNr. - etc, etc...) sollte sehr einfach zu finden sein.

2. Bei Barzahlungen muss noch eine Art Kassenbuch geführt werden. Macht wieder Arbeit, also gibt es bei mir nur Überweisung - ist wesentlich einfacher für die Buchführung.

3. Elster Anlage S:


4. Elster EÜR:


5. Die Einkommenssteuererlärung sollte man ja wohl schon seit Jahren mit Elster machen, oder?

Good Luck!

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Antwort von dienstag_01:

Jerry hat geschrieben:
Hallo Jott,

es geht wenn du viele Freunde hast, die zu dir Kunden schicken... Aber ich muss die Kunden suchen und Kunden wollen auch sehen, dass du es richtig machst ...
Du möchtest alles richtig machen, ok. Dann halten wir mal fest: Du würdest gerne als Freiberufler arbeiten, denkst aber, dass das für dich nicht geht. Und du musst eine Steuernummer beantragen.
Dann beantrage sie mit einer Beschreibung deiner Tätigkeit beim Finanzamt. Als selbständiger/Freiberufler. Wenn du sie so bekommst, alles gut. Wenn nicht, meldest du ein Gewerbe an.

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Antwort von iasi:

rainermann hat geschrieben:
Wenn man es ernst mein, Steuerberater. Alles andere ist ins Blaue geschossen. Und manchmal trifft's dann das Finanzamt, das da keinen Spaß versteht. Reicht ja erst einmal eine Beratung.
Steuerberater sind auch nicht schlauer als Finanzbeamte - die haben jedoch eine Auskunftspflicht.
Also einfach mal beim Finanzamt anfragen.

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Antwort von klusterdegenerierung:

Ein Punkt der mich immer etwas genervt hat ist, als ich Geschäftsführer & Gesellschafter in meinem GmbH geführten Studio war, gehörte ich noch der IHK an, was defenitiv der sympathischere und hilfsbereitere Verein ist und voralem keine Ausbidlungsbeihilfe einkassiert die man auch zahlen muß selbst wenn man nicht ausbildet und keine Mitarbeiter hat.

Als ich nach der Abwicklung des Studios wieder in die Selbstständigkeit wechselte, war ich quasi Handwerker und nix mehr IHK und darf seitdem die Handwerkskammer, einen Verein mitfinanzieren, die einen gerne im Regen stehen lassen wenn man Hilfe braucht, das nervt mich richtig, ich kann den Verein garnicht leiden.

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Antwort von Jerry:

Pianist hat geschrieben:
Jerry hat geschrieben:
https://www.youtube.com/watch?v=rt2iJjQIED8
Mit dem Typen streite ich mich seit Ewigkeiten auf Facebook, weil er Dinge behauptet, die er nicht belegen kann. Außerdem schmeißt er ständig Fotografen und Filmleute in einen Topf. Leute wie Dich macht er damit vollkommen verrückt.

Wenn Dein Hochzeitsfilm so aussieht, dass Du hinten eine Kamera in die Kirche stellst und laufen lässt, dann bist Du tatsächlich nur ein technischer Dienstleister. Wenn Du aber eine Hochzeitsreportage drehst, wo Du weitgehende Gestaltungsfreiheit hast, dann sehe ich da weit und breit keinen Grund, warum man das nicht als freiberufliche Leistung einschätzen sollte. Natürlich steht fest, dass Du dieses konkrete Brautpaar aufnehmen sollst, aber nun vergleiche doch mal bitte: ein Architekt bekommt auch den Auftrag, ein konkretes Haus für eine konkrete Familie auf einem konkreten Grundstück zu entwerfen. Und niemand käme auf die Idee, dass es sich nicht um einen Freiberufler handelt.

Matthias
https://www.youtube.com/watch?v=OdxHTeQ0T3U

Das ist das beste Video zu dem Thema.

Am Ende gibt es Beispiele:
Der Hersteller eines Films ist nur dann Künstler i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3 EStG, wenn er an allen Tätigkeiten, die für den künstlerischen Wert des einzelnen Films bestimmend sind, selbst mitwirkt und dabei den entscheidenden Einfluß auf die Gestaltung des Films ausübt.

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Antwort von Jerry:

Das letzte Video:
Filmhersteller 06:57
Kameramann 07:30
Werbefotograf 13:08
Muziker 11:56

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Antwort von DKPost:

Du solltest weniger auf irgendwelche Youtube Videos hören und vielleicht einfach die Anmeldung beim Finanzamt machen. Mehr als Ablehnen können sie nicht.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, lass dir für die Anmeldung von einer Steuerberatung helfen, die kriegen dich zu 100% als Freiberufler durch.

Diese ganzen Kriterien die da in de Videos verbreitet werden kann ich als Freiberufler seit 15 Jahren nicht bestätigen.

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Antwort von klusterdegenerierung:

Ich verstehe das ganze hier eh nicht, ein Anruf bzw Beratung beim Finanzamt oder Steuerberater und gut ist.

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Antwort von Pianist:

So isses. Wobei ich es ja grundsätzlich super finde, dass jemand sich vor allem am Anfang erst mal informiert, und ein Interesse daran hat, alles richtig zu machen. Das ist ja erst mal eine gute Grundhaltung. Aber gerade am Anfang weiß man ja manchmal gar nicht so genau, wie es sich entwickeln wird, beziehungsweise, wie die eigene Tätigkeit genau aussieht und welche Rechtsfolgen das hat.

Im Prinzip war das ja damals bei mir genauso. Aus heutiger Sicht weiß ich, dass ich nie etwas anderes gemacht habe als freiberuflich Reporter, Moderator und Filmemacher zu sein. Aus irgendwelchen Gründen meinte ich, dass ich dafür ein Gewerbe anmelden muss, habe also jahrelang Gewerbesteuer und IHK-Beitrag gezahlt. Und ich ging immer davon aus, dass die KSK nichts für mich ist, und ich ausschließlich selbst privat vorsorgen muss. Erst als ich durch einen meiner Auftraggeber darauf kam, dass das möglicherweise alles ganz anders ist, habe ich mich noch mal grundsätzlich damit beschäfigt. Ursprünglich habe ich ja zum Teil auch Fan-Filme gedreht und selbst als Cassetten (später als DVDs) verkauft. Selbst das wäre unschädlich gewesen, weil es sich in keiner Weise davon unterscheidet, wenn eine Band ihre eigenen Stücke aufnimmt und davon CDs verkauft. Aber auf diese Idee bin ich einfach nicht gekommen.

Von daher ist es schon gut, wenn sich jemand erst mal mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigt.

Matthias

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Antwort von dienstag_01:

Ich denke, fragt man zu so einem Thema einen Steuerberater, alles gut. Fragt man zwei, wirds kompliziert.
Wie hier im Forum ;)

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