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Infoseite // Öffentliche Veranstaltung mit Musik



Frage von Anonymous:


Hallo!

Ich habe ein kurze Frage, hier ein Beispiel: Ich filme bei einem Marathon, stehe in der Nähe der Lautsprecherboxen und habe somit natürlich Teile der gespielten Musik des DJ's im Video. Müsste ich dafür Lizenzgebühren bezahlen, wenn ich das in einem Video Portal hochlade? Die Musik ist nun einmal dort gespielt worden und ist auch mehrere 100 Meter hörbar, deshalb kann ich aber nicht auf den gesamten Ton verzichten. Wie sieht es da rechtlich aus? Es geht übrigens um Österreich.

Danke schon einmal!

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Antwort von knoxi:

wenn die "zufällig" aufgenommene Musik nicht zwingender Bestandteil deines video"s ist, solltest du keine Probleme damit bekommen. Wenn jedoch ohne die Musik etwas fehlt (wenn du z.b. eine Musikkapelle beim Platzkonzert filmst, auch nur während eines Schwenks), dann ist die Musik schon zwingend nötig und du brauchtst die Rechte usw.. (so wurde es zumindest bei der digitalschnittmesse in münchen erklärt)

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Antwort von Anonymous:

Das klingt logisch. Vorallem ist zu 60% der Zeit eh der Moderator zu hören und nicht die Musik. Danke einmal!

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Antwort von Bernd E.:

Hier ist die Rechtslage zum Thema "Wann ist Musik unwesentliches, lizenzfreies Beiwerk?" im Detail nachzulesen:
www.fvdh-law.com/199901.htm

Gruß Bernd E.

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Antwort von Markus:

Hier ist die Rechtslage zum Thema "Wann ist Musik unwesentliches, lizenzfreies Beiwerk?" im Detail nachzulesen: ... Interessant, aber insgesamt etwas (zu) schwammig (warum sonst steht die Info auf einer Website für eine Anwaltskanzlei?!). Könnte auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, wenn es einer drauf anlegen würde.

Meine Info sah bislang so aus: Siehe Irrtum 1 und 4 - inwieweit das auch für Österreich zutrifft, weiß ich aber nicht.

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Antwort von Anonymous:

@Markus: Der Uterschied ist aber, dass ich bei so einer Veranstaltung absolut keine Möglichkeit habe mir den Zeitpunkt und die Musik im Hintergrund auszusuchen bzw. abstellen zu lassen. Da laufen die besten gerade vorbei, alle klatschen und schreien laut, diese Geräusche gehören doch dann einfach dazu, und die Musik würde ich da ohne Spezialsoftware und viel Zeit auch nicht rausfiltern können. Ein wenig Verunsichert bin ich jetzt trotzdem noch. Aber natürlich denke ich mir auch: Es existieren zig Tausende solcher Videos im Netz, nicht dass das jetzt ein Grund wäre, dass es erlaubt ist...

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Antwort von Markus:

Ich bin kein Jurist. Wenn Du mehr Sicherheit brauchst, wäre vielleicht der Rat eines österreichischen Anwalts nicht verkehrt.

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