Frage von Huitzilopochtli:Hallo zusammen,
ich würde gerne in einen Film über ein Projekt ein Foto einer Veranstaltung einbauen, das im Rahmen des Projekts öffentlich stattfand. Im Prinzip war es eine erweiterte Gemeinderatsitzung. Nachdem die Veranstaltung schon mehrere Jahre her ist und ich nicht anfangen möchte, jeden ausfindig zu machen, damit er mir eine Freigabe unterschreiben kann, wollte ich fragen wie das rechtlich aussieht. Eigentlich war es ja eine öffentliche Veranstaltung, und das Foto (die Freigabe des Autors habe ich) kursierte zu der Zeit auch in den Zeitungen.
Vielleicht kann mir hier jemand Rat geben, oder mir einen Link schicken, wo ich derartiges nachlesen kann. Ansonsten lasse ich das Foto einfach weg, was schade wäre, da es irgendwie zu der Geschichte gehört.
Viele Grüße!
Antwort von dosaris:
Huitzilopochtli hat geschrieben:
ich würde gerne in einen Film über ein Projekt ein Foto einer Veranstaltung einbauen, das im Rahmen des Projekts öffentlich stattfand. ... Eigentlich war es ja eine öffentliche Veranstaltung, und das Foto (die Freigabe des Autors habe ich) kursierte zu der Zeit auch in den Zeitungen.
... Ansonsten lasse ich das Foto einfach weg, was schade wäre, da es irgendwie zu der Geschichte gehört.
es geht ja wohl um die Veröffentlichung des Films?!?
Im privaten Kreis wäre es ohnehin belanglos.
ohne Anspruch auf verbindliche Rechtsberatung würde ich so vorgehen:
- wenn das Foto-Motiv eine Totale darstellt gilt mE die Panoramafreiheit
solange niemand einzeln herausgestellt wird .
- Wenn's grenzwertig ist würde ich das Foto als solches darstellen:
das Foto hält irgendwer in Händen/hängt an der Wand, wobei das Motiv klar erkennbar bleibt.
Damit sollte es eindeutig ein Zitat sein und nicht Bestandteil eines eigenen Werkanspruches.
Hat hier bisher immer problemlos bei TV-Reportagen funktioniert, was aber leider trotzdem keine ultimative rechtliche Sicherheit darstellt.
Antwort von Huitzilopochtli:
Vielen Dank für die Antwort!