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Infoseite // GEMA zahlen - auch wenn der Veranstalter schon gezahlt hat?



Frage von Räuber:


Moin Forum, ich habe vor kurzem eine Doku während eines Dreitägigen Reitsportturniers gedreht. Das Publikum (ca. 6.000) wurde permant beschallt, mit Hits aller Art. Der Veranstalter hatte dies bei der Gema angemeldet und die entsprechenden Gebühren bezahlt. Die Musik wurde somit während der Aufnahme aufgezeichnet. Jetzt bin ich mir relativ sicher, dass ich diese aufgezeichnete Musik verwenden darf (natürlich nur im Zusammenhang mit dieser Doku), da sie ja einen O-Ton des Videomaterials darstellt.
Frage: Dürfte ich jetzt den gleichen Song als z.B. MP3 auf den Videoschnitt ziehen. da der O-Ton durch Windgeräusche nicht so schön ist. Letztlich wurde dieses Lied an dieser Stelle gegen bezahlte Gema-Gebühr bereits gespielt?
Bin mal auf eure Ratschläge gespannt.

Herzliche Grüße, Stefan

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Antwort von thos-berlin:

Es ist egal, ob Die Songs mit aufgenommen wurden oder ob Du die neu einspielst. Du zahlst Gema !

Die Gema, die der Veranstalter entrichtet hat, hat er (mit höchster Wahrscheinlichkeit) nur (!) für die Veranstaltung bezahlt.

Für die Verwendung in einem separaten Werk mußt Du auch separat zahlen !

Ob im Falle einer Dokumentation zusätzlich noch eine Genehmigung duch die jeweiligen Musikverlage hinzukommen muß, kann ich nicht beantworten. Im Falle eines Spielfilms ist es auf jeden Fall so !

Im Zweifelsfalle solltest Du vorsichtig bei der Gema nachfragen.

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Antwort von handiro:

korrekt! es handelt sich um völlig verschiedene Auswertungen:

1. Musik bei einer öffentl. Veranst.
2. Musik im Film !

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Antwort von Kar.El.Gott:

Jetzt bin ich mir relativ sicher, dass ich diese aufgezeichnete Musik verwenden darf (natürlich nur im Zusammenhang mit dieser Doku), da sie ja einen O-Ton des Videomaterials darstellt.
Herzliche Grüße, Stefan Grobe Fehleinschätzung, die teuer werden kann...leider!

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Antwort von hatzie99:

In Österreich gibt es eine Regelung mit der Austro mechana (vergleichbar mit Gema in Dtl.), wonach bei einem sogenannten "Fotografenvertrag" mit der Austro mechana bis zu 30 Kopien eines Videos erstellt und an die Beteiligten (z.B. Turnierteilnehmer, etc.) verkauft werden dürfen.
Damit sind alle Videos über Hochzeiten, Feuerwehrfeste, Turniere mit
Hintergrundmusik für Hobbyfilmer leistbar.
Erkundige dich mal bei der GEMA, ob auch in Dtl. so was möglich ist.

Aber auch bei uns ist es so, dass der Veranstalter seine AKM-Abgaben zu leisten hat und für die Videos die Austro mechana zustaendig ist.

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Antwort von mdb:

korrekt! es handelt sich um völlig verschiedene Auswertungen:

1. Musik bei einer öffentl. Veranst.
2. Musik im Film ! Ich habe im Rahmen meiner Arbeit beim ÖR noch nie erlebt, das für eine Originalaufnahme in einer Doku eine GEMA-Meldung geschrieben worden wäre. Bei im Schnitt unterlegter Musik dagegen immer (und heute nimmt man nur noch Sonoton oder Kapagama u.a. wg. Internetverwertung)

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Antwort von thos-berlin:

Ich habe im Rahmen meiner Arbeit beim ÖR noch nie erlebt, das für eine Originalaufnahme in einer Doku eine GEMA-Meldung geschrieben worden wäre. Bei im Schnitt unterlegter Musik dagegen immer Das muß nichts heißen. Es gibt auch Pauschalvereinbarungen mit der Gema, die durchaus individuell verhandelbar sind.

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Antwort von Räuber:

DAS IST JA EIN WAHNSINN MIT DER GEMA. Ich sehe ja ein, dass Leute für ihre Arbeit (geschriebene Lieder) auch Geld bekommen, aber so manchmal glaube ich, dass das alles doch ein wenig sehr kleinlich, also typisch Deutsch, ist.
Ich danke euch jedenfalls für die Hinweise und werde in zukünftigen Projekten wohl nur noch am Computer generierte Soundtracks verwenden.

Grüße von der Ostsee, Stefan

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Antwort von mdb:

Das muß nichts heißen. Es gibt auch Pauschalvereinbarungen mit der Gema, die durchaus individuell verhandelbar sind.Andererseits wäre es doch sehr befremdlich, wenn man durch entsprechend hörbare Musik journalistische Berichterstattung von öffentlichen Plätzen verhindern könnte

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Antwort von thos-berlin:

Die wird doch nicht verhindert. Entweder Du läßt den O-Ton weg oder Du zahlst Gema.

Ich kenne durchaus Fälle, in denen ein Pauschalabkommen mit der Gema existiert, sodaß keine Listen geführt werden müssen.

Warum sollten das die Fernsehsender für ihre aktuelle Berichterstattung nicht haben ?

Vieleicht gibt es sogar Sonderregelungen - keine Ahnung. Der beschriebene Fall ist aber keine aktuelle Berichterstattung, sondern eine Dokumentation. Warum sollte es Gema-technisch einen Unterschied geben, ob die Musik im O-Ton war oder später untergemischt wurde ?

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Antwort von carstenkurz:

Kommt letzten Endes auf die 'Gewichtung' dieses Tons in der Dokumentation an. Wenn klar ist, dass der im Hintergrund nunmal vorhanden war und nicht zu verhindern war, wird das kein Fall für die GEMA. Faktisch, Beweislage mal aussen vor, ist es aber ein Fall für die GEMA, wenn ein Stück neu im Schnitt unterlegt wird, selbst wenn es vorher schon da war.


Im Übrigen: Die GEMA ist die 'Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte'.

Damit ist auch eigentlich klar, dass es nicht reicht, wenn ein Stück irgendwann mal irgendwo von einem Veranstalter bezahlt wurde - es wird FÜR die jeweilige Aufführung bezahlt. Deswegen muss man auch nicht zahlen, wenn man ein Stück in seinem Videoprojekt verwendet, sondern wenn dieses AUFGEFÜHRT oder zum Zwecke des Verkaufes vervielfältigt wird.

Wenn die einmalige GEMA Zahlung reichen würde, könnte ich ja den ganzen Tag aus fremdem mitgeschnittenem Material legal meinen privaten Radio- und Fernsehsender versorgen ;-)

- Carsten

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Antwort von mdb:

Die wird doch nicht verhindert. Entweder Du läßt den O-Ton weg oder Du zahlst Gema. Bei den investigativen Dreharbeiten über die Verfilzung der XYZ-Partei mit der GEMA wurde die öffentliche Rede des Vorsitzenden mitgeschnitten, in der er übel über ausländische Arbeitnehmer etc. herzog. Leider spielte im Hintergrund ständig Musik (meinetwegen "The Final Countdown"). Die GEMA gibt die Rechte auf Anfrage nicht frei... Zugegeben, recht konstruiert, aber das Weglassen des O-Tones ist halt in den meisten nichtfiktionalen Berichten eher nicht möglich.
Warum sollte es Gema-technisch einen Unterschied geben, ob die Musik im O-Ton war oder später untergemischt wurde ?Nun, es macht auch einen Unterschied, ob ich auf öffentlichem Grund drehe oder auf Privatgrund. Mit der Beschallung würde man öffentlichen Grund quasi privatisieren. Das wäre so, als wenn jemand an seine Fassade ein urheberrechtlich geschütztes Bild hängt und schon darf ich diesen Teil der Stadt nicht mehr fotografieren (und veröffentlichen, natürlich). Wenn die Fassade dann groß und auffällig genug ist...

Ich werde mich aber mal bei unserem Justiziariat erkundigen.

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Antwort von carstenkurz:

Der GEMA steht keinerlei Recht zu, irgendetwas freizugeben oder nicht.
Die kassieren nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

- Carsten

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