Infoseite // [DVR] Straßenverkauf mit Drohung - strafbar?



Frage von Rudolf Polzer:


Neulich auf dem Weg von der Hauptwache zur Konstablerwache vorm Saturn,
ein DVR-Vertreter.

V: "Sie hören da doch gerade Musik... wir sind"

Weiter kam er nicht, denn ich habe ein bekanntes Logo auf dem Zettel
gesehen, den er in der Hand hielt.

R: "vom Deutschen Videoring, ich weiß, ich kenne ihr
39-Euro-pro-Quartal-Angebot schon von einem anderen Vertreter hier
an der Konstabler und bin nicht interessiert"

V: "Moment, Ihr Player da kann MP3s abspielen, dann ist die CD da drin
dann ja wohl gebrannt. Wir gehören auch zur CopyPolice, haben Sie
davon schon was gehört? Seit 1.1. diesen Jahres ist der Besitz von
Raubkopien verboten... (;blabla)"

R: "Nein, es handelt sich hierbei um vom deutschen Urheberrecht gedeckte
Privatkopien, die von Original-CD aus angelegt sind."

V: "Haben Sie die alle selbst gekauft?"

R: "Nein, auch teilweise von Freunden ausgeliehen."

V: "Und genau das sind dann Raubkopien, deren Besitz seit dem 1.1.
strafbar geworden ist."

(;weiteres blabla, von wegen Personalausweis raus, ich habe mich
geweigert, Hausdurchsuchung, ich hole Polizei - er wählt eine Nummer auf
dem Handy, macht aber den Fehler, es mir zu zeigen - denn als ePlus-Kunde weiß
ich, dass die Nummer 1155 den Kontoserver anruft und nicht die Polizei, aber
einen Kommentar wie "Ich nutze übrigens auch ePlus" habe ich mir verkniffen)

Soweit machte er ja fast einen glaubwürdigen Eindruck. Na gut, dachte
ich mir, fordern wir ihn doch mal heraus und fragen nach der
Gesetzesstelle...

V: "Da brauchen Sie kein Gesetz, denn ICH bzw. die CopyPolice ist da das
Gesetz."

Aber man kann ja alles noch toppen...

V: "Und wissen Sie, wie sie all dem entgehen können? Sie müssen nur den
Katalog vom DVR anfordern, wenn die Beamten dann bei Ihnen sind,
sehen sie, dass Sie daran interessiert sind, billiger
einzukaufen..."

R: "Nein, die von mir konsumierte Menge ist deutlich unter 39 Euro pro
Quartal, Filme schau ich lieber vor der großen Leinwand im Kino und
die aktuell herauskommende Musik interessiert mich keinen Meter, ich
kann daher die Verpflichtung, einmal pro Quartal zu einer
Mindestabnahmemenge von 39 Euro einzukaufen, nicht erfüllen."

V: "Das ist vollkommen unverbindlich, wenn Sie nichts bestellen, müssen Sie
auch nichts zahlen."

R: "Das hat mir aber Ihr Kollege von vor zwei Wochen anders erzählt.
Holen Sie am besten mal den Zettel raus, wo die Bedingungen
draufstehen, dann kann ich ja sehen, ob sich das geändert hat."

(;er holt ihn raus)

Ich lese: "ich verpflichte mich, ... einmal pro Quartal zu einer
Mindestabnahmemenge von 39 Euro..." und frage nach...

V: "Es ist trotzdem so, wenn Sie nichts bestellen, müssen Sie auch
nichts zahlen, denn sonst stünde da ja Mindestbestellwert und nicht
Mindestabnahmewert."

R: "Das hat mir aber Ihr Kollege anders erklärt."

V: "Wer war das denn?"

R: "Weiß nicht, er sah aber etwas jünger aus als Sie"

V: "Dann war der vielleicht noch nicht lange dabei, ich bin schon 5
Jahre... (;blabla)"

R: "Wenn das so ist, könnten Sie mir diese Erklärung mit aufs Formular
draufschreiben und mit unterschreiben?"

V: "Nein, das ist ein festes Formular, da kann man nicht einfach was
dazuschreiben."

R: "Oder mit Unterschrift auf einem extra Zettel?"

V: "Habe gerade keinen dabei."

(;ich leider auch nicht, sonst hätte ich jetzt einen herausgeholt)

R: "Dann kann ich nicht auf das Angebot eingehen, habe jetzt auch keine
Zeit."

V: "Dann muss ich jetzt Ihre Personalien aufnehmen für die Polizei."

R: "Ich bin Rudolf Polzer, den Rest bekommen Sie eindeutig aus dem
Telefonbuch, ich muss weg."

V: "Ich folge Ihnen jetzt so lange, bis Sie mir Ihren Ausweis zeigen."

R: "Ich muss zum Zug, habe wegen Ihnen schon einen verpasst, wenn Sie
wollen, können Sie mir ja in den Zug folgen, da habe ich dann eine
halbe Stunde Zeit."

V lief noch einige Zeit neben mir her, sagte noch was von "freuen Sie
sich schon einmal auf die Hausdurchsuchung" und ging (;soviel zur
angeblich vorher gerufenen Polizei).

Nun einige Fragen:

War das Verhalten von V strafbar (;Erpressung, Betrugsversuch)?

Nun kann jeder hergehen und mit einem entsprechend starken Vorwurf ein
Verfahren lostreten, was zur HD führt (;man müsste ja bloß behaupten,
jemand hätte im ICQ oder so mit Kinderpornos geprahlt). Der Besitz der
"Raubkopien" alleine reicht bekanntlich nicht aus, aber da nichts
Schriftliches zu diesem Gespräch existiert, kann er natürlich alles
behaupten, um aus "Rache" eine HD zu verursachen. Welche Handhabe habe
ich im Falle, das das passiert? Leider kenne ich den Namen des
Vertreters nicht, macht es Sinn, eine Anzeige gegen "einen angeblichen
Mitarbeiter des DVR" zu erstatten (;der DVR kann natürlich immer
behaupten, der Täter wäre kein Mitarbeiter, und da ich seinen Namen
nicht habe, kann ich das auch nicht beweisen)?

Hätte ich für den Fall einer daraus resultierenden HD Regressansprüche
gegen den DVR oder andere durchsetzbaren Ansprüche?

Auf jeden Fall ist eins passiert: die DVR-Videothek, bei der ich bisher
ab und zu mal ausgeliehen habe, sieht mich nie wieder. Die Unterstützung
solcher Methoden - warum muss ich da nur an den Begriff "Schutzgeld"
denken - kann ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren. Schade
eigentlich, manche Filme wären wirklich interessant gewesen. Aber es
gibt ja noch andere Videotheken.

Sollte hier ein DVR-Mitarbeiter mitlesen, wäre ich an einem Kommentar
zur Sache brennend interessiert. Gegen den anderen Vertreter hatte ich
nicht sonderlich viel, davon abgesehen, dass er sehr monoton und schnell
geredet hat, so dass ich nochmal nachhaken musste, um zu erfahren, worin
jetzt der Haken eigentlich besteht (;nämlich 39 Euro pro Quartal).

XP, Fup2 gesetzt. Nicht strafrechtlich bezogene Antworten können aber
gerne in einer der anderen Newsgroups beantwortet werden, die lese ich
auch.


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Antwort von Daniel Rehbein:

Rudolf Polzer wrote:

> Weiter kam er nicht, denn ich habe ein bekanntes Logo auf dem Zettel
> gesehen, den er in der Hand hielt.
>
> R: "vom Deutschen Videoring, ich weiß, ich kenne ihr
> 39-Euro-pro-Quartal-Angebot schon von einem anderen Vertreter hier
> an der Konstabler und bin nicht interessiert"

Die vom Deutschen Videoring kenne ich schon seit etlichen Jahren. Schon
1988, als ich meinen Grundwehrdienst in Neumünster (;in
Schleswig-Holstein) geleistet habe, bin ich denen abends in der
Fußgängerzone in die Arme gelaufen.

Bei denen muß man tierisch aufpassen. Erst ködern Sie einem mit einem=

Gewinnspiel, danach soll man die Gewinnkarte unterschreiben (;mit dem
Argument, daß man den "Vertretern" sonst unterstellen würde, sie hä=
tten
einfach Adressen aus dem Telephonbuch abgeschrieben, und sie deshalb
ihren Job los wären), wenn man dann genau hinguckt, steht kleingedruckt=

auf der Karte, daß ein Abonement über Videofilme abgeschlossen wird. =

Wenn aber dann nachfragt, erhält man zur Antwort, daß das keine Rolle=

spielt, was auf der Karte steht., das wäre halt nur so ein Vordruck.
Wenn man sich dann weigert, eine Unterschrift zu geben, wird die Karte
demonstrativ zerrissen "Ja, wenn Sie so ängstlich sind und mir nicht
glauben, dann wollen Sie wohl auch nichts gewinnen".

Mitter der 90er standen die häufiger in der Dortmunder Innenstadt,
teilweise auch in den Verteilerebenen der U-Bahnen, wo man kaum dran an
den Leuten vorbeikommt. Danach habe ich die einige Jahre nicht mehr
gesehen, bis sie vor einigen Wochen plötzlich hier in Dortmund-Hörde =
in
der Fußgängerzone standen. Und dann gleich wieder mit mehreren Leuten=
,
die wirklich jeden abfangen, der vorbeikommt.

Da hilft nur noch Weglaufen! Bloß nicht stehenbleiben und womöglich a=
uch
noch ein Gespräch anfangen!

> V: "Das ist vollkommen unverbindlich, wenn Sie nichts bestellen, müss=
en Sie
> auch nichts zahlen."
>
> R: "Das hat mir aber Ihr Kollege von vor zwei Wochen anders erzählt.
> Holen Sie am besten mal den Zettel raus, wo die Bedingungen
> draufstehen, dann kann ich ja sehen, ob sich das geändert hat."
>
> (;er holt ihn raus)
>
> Ich lese: "ich verpflichte mich, ... einmal pro Quartal zu einer
> Mindestabnahmemenge von 39 Euro..." und frage nach...
>
> V: "Es ist trotzdem so, wenn Sie nichts bestellen, müssen Sie auch
> nichts zahlen, denn sonst stünde da ja Mindestbestellwert und nic=
ht
> Mindestabnahmewert."
>
> R: "Das hat mir aber Ihr Kollege anders erklärt."
>
> V: "Wer war das denn?"
>
> R: "Weiß nicht, er sah aber etwas jünger aus als Sie"
>
> V: "Dann war der vielleicht noch nicht lange dabei, ich bin schon 5
> Jahre... (;blabla)"
>
> R: "Wenn das so ist, könnten Sie mir diese Erklärung mit aufs Formu=
lar
> draufschreiben und mit unterschreiben?"
>
> V: "Nein, das ist ein festes Formular, da kann man nicht einfach was
> dazuschreiben."

Ich sach ja: Die lügen, daß sich die Balken biegen! Wenn man sich von=

denen einmal in ein Gespräch hat verwickeln lassen, braucht man wirklic=
h
harte Nerven (;bzw. einen klaren Verstand), um nicht vor Wut auszurasten.

> R: "Dann kann ich nicht auf das Angebot eingehen, habe jetzt auch keine=

> Zeit."
>
> V: "Dann muss ich jetzt Ihre Personalien aufnehmen für die Polizei."
>
> R: "Ich bin Rudolf Polzer, den Rest bekommen Sie eindeutig aus dem
> Telefonbuch, ich muss weg."

Nenn denen doch keine Namen, vor allem keine echten! Ich traue denen
inzwischen alles illegale und (;im Nachhinein) schwer beweisbare zu.

> V: "Ich folge Ihnen jetzt so lange, bis Sie mir Ihren Ausweis zeigen."
>
> R: "Ich muss zum Zug, habe wegen Ihnen schon einen verpasst, wenn Sie
> wollen, können Sie mir ja in den Zug folgen, da habe ich dann ein=
e
> halbe Stunde Zeit."
>
> V lief noch einige Zeit neben mir her, sagte noch was von "freuen Sie
> sich schon einmal auf die Hausdurchsuchung" und ging (;soviel zur
> angeblich vorher gerufenen Polizei).

Da das ganze im öffentlichen Raum stattfand und die umstehenden
Passanten sicherlich etwas von den Worten mitbekommen haben, schätze ic=
h
dieses Vorgehen als Üble Nachrede oder Verleumdung (;§186, 187 StGB) e=
in.

Da aufgrund des beschriebenen Gesprächsverlaufs klar ist, daß der Tä=
ter
dadurch bewirken wollte, daß Du ein Abonement unterschreibst, und er im=

Falle der Unterschrift seine Tat sofort eingestellt hätte, handelt es
sich meiner Ansicht nach klar um eine versuchte Erpressung gemäß §2=
53 StGB.

Schade nur, daß Du keine Zeugen benennen kannst und wahrscheinlich auch=

keinen Videomitschnitt von der Szene hast.

> Auf jeden Fall ist eins passiert: die DVR-Videothek, bei der ich bisher=

> ab und zu mal ausgeliehen habe, sieht mich nie wieder. Die Unterstütz=
ung
> solcher Methoden - warum muss ich da nur an den Begriff "Schutzgeld"
> denken - kann ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren. Schade
> eigentlich, manche Filme wären wirklich interessant gewesen. Aber es
> gibt ja noch andere Videotheken.

Und es sind eben keine Einzelfälle. Meiner Erfahrung nach sind die
Werber vom Videoring generell so drauf. Es ist eher die Ausnahme, wenn
man mal auf einen umgänglichen Vertreter triffst.

Daniel Rehbein
www.mein-dortmund.de



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Antwort von Rudolf Polzer:

»Daniel Rehbein« wrote:
> Rudolf Polzer wrote:
> > Weiter kam er nicht, denn ich habe ein bekanntes Logo auf dem Zettel
> > gesehen, den er in der Hand hielt.
> >
> > R: "vom Deutschen Videoring, ich weiß, ich kenne ihr
> > 39-Euro-pro-Quartal-Angebot schon von einem anderen Vertreter hier
> > an der Konstabler und bin nicht interessiert"
>
> Die vom Deutschen Videoring kenne ich schon seit etlichen Jahren. Schon
> 1988, als ich meinen Grundwehrdienst in Neumünster (;in
> Schleswig-Holstein) geleistet habe, bin ich denen abends in der
> Fußgängerzone in die Arme gelaufen.
>
> Bei denen muß man tierisch aufpassen. Erst ködern Sie einem mit einem
> Gewinnspiel, danach soll man die Gewinnkarte unterschreiben (;mit dem
> Argument, daß man den "Vertretern" sonst unterstellen würde, sie hätten
> einfach Adressen aus dem Telephonbuch abgeschrieben, und sie deshalb
> ihren Job los wären),

DAS hat der erste mir auch gesagt, aber es war kein Gewinnspiel, sondern
ein "sensationelles Angebot", das man "nur persönlich" machen kann und
daher sichergehen muss, dass man auch wirklich der ist, der man vorgibt
zu sein.

> wenn man dann genau hinguckt, steht kleingedruckt

6 oder 7 Punkt, schätze ich mal. Vielleicht auch 8.

Habe aber schon kleinere Schrift gesehen.

> auf der Karte, daß ein Abonement über Videofilme abgeschlossen wird.
> Wenn aber dann nachfragt, erhält man zur Antwort, daß das keine Rolle
> spielt, was auf der Karte steht., das wäre halt nur so ein Vordruck.

Das wäre noch ein erhebliches Stück dreister gewesen.

> Wenn man sich dann weigert, eine Unterschrift zu geben, wird die Karte
> demonstrativ zerrissen "Ja, wenn Sie so ängstlich sind und mir nicht
> glauben, dann wollen Sie wohl auch nichts gewinnen".

Mit dem Satz wäre man bei mir falsch... und, dann gewinn ich halt nix.

> Mitter der 90er standen die häufiger in der Dortmunder Innenstadt,
> teilweise auch in den Verteilerebenen der U-Bahnen, wo man kaum dran an
> den Leuten vorbeikommt. Danach habe ich die einige Jahre nicht mehr
> gesehen, bis sie vor einigen Wochen plötzlich hier in Dortmund-Hörde in
> der Fußgängerzone standen. Und dann gleich wieder mit mehreren Leuten,
> die wirklich jeden abfangen, der vorbeikommt.

Das weiß ich nicht - in der Umgebung habe ich jedenfalls nicht den
ersten Vertreter erkannt.

> Da hilft nur noch Weglaufen! Bloß nicht stehenbleiben und womöglich auch
> noch ein Gespräch anfangen!

Wäre am besten gewesen.

> Ich sach ja: Die lügen, daß sich die Balken biegen!

Genau da bin ich mir nicht sicher - lügen sie oder glauben sie den Müll
wirklich, weil man es ihnen eingetrichtert hat?

> Nenn denen doch keine Namen, vor allem keine echten! Ich traue denen
> inzwischen alles illegale und (;im Nachhinein) schwer beweisbare zu.

Genau das ist mein Problem, und daher auch mein Posting als öffentliche
Dokumentation des Falles.

War übrigens heute, aber das kann man sich ja denken, wenn ich so
plötzlich damit komme.

> Da das ganze im öffentlichen Raum stattfand und die umstehenden
> Passanten sicherlich etwas von den Worten mitbekommen haben, schätze ich
> dieses Vorgehen als Üble Nachrede oder Verleumdung (;§186, 187 StGB) ein.

Wieso? Er hat mir ja keinen existenten Straftatbestand unterstellt. Nur
nicht existente, die ich dafür aber durchaus begangen habe...

> Da aufgrund des beschriebenen Gesprächsverlaufs klar ist, daß der Täter
> dadurch bewirken wollte, daß Du ein Abonement unterschreibst, und er im
> Falle der Unterschrift seine Tat sofort eingestellt hätte, handelt es
> sich meiner Ansicht nach klar um eine versuchte Erpressung gemäß §253 StGB.

Das denke ich auch...

aber wieso "versuchte" Erpressung? Heißt das, der Kidnapper aus dem
Film, der eine Million Dollar für die Freigabe von $PERSON will, begeht
erst dann eine Erpressung, wenn auch gezahlt wird - ansonsten war es
"lediglich" ein Versuch?

> Schade nur, daß Du keine Zeugen benennen kannst und wahrscheinlich auch
> keinen Videomitschnitt von der Szene hast.

Letzteres dürfte ich auch wohl nicht.

> > Auf jeden Fall ist eins passiert: die DVR-Videothek, bei der ich bisher
> > ab und zu mal ausgeliehen habe, sieht mich nie wieder. Die Unterstützung
> > solcher Methoden - warum muss ich da nur an den Begriff "Schutzgeld"
> > denken - kann ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren. Schade
> > eigentlich, manche Filme wären wirklich interessant gewesen. Aber es
> > gibt ja noch andere Videotheken.
>
> Und es sind eben keine Einzelfälle. Meiner Erfahrung nach sind die
> Werber vom Videoring generell so drauf. Es ist eher die Ausnahme, wenn
> man mal auf einen umgänglichen Vertreter triffst.

Du meinst, der andere, den ich mal abgekriegt hatte, war noch nicht
lange genug dabei? ;)

--
>CSSDer vorhergehende Satz ist kopiergeschützt.

Best viewed with Mozilla Firefox 0.8 at 320x240 on FreeBSD 4.10.


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Antwort von Daniel Rehbein:

Rudolf Polzer wrote:

>>Da das ganze im öffentlichen Raum stattfand und die umstehenden
>>Passanten sicherlich etwas von den Worten mitbekommen haben, schätze =
ich
>>dieses Vorgehen als Üble Nachrede oder Verleumdung (;§186, 187 StGB)=
ein.
>
> Wieso? Er hat mir ja keinen existenten Straftatbestand unterstellt. Nur=

> nicht existente, die ich dafür aber durchaus begangen habe...

Er hat aber Deiner Schilderung zufolge im Laufen zu Dir gerufen "freuen
Sie sich schon einmal auf die Hausdurchsuchung". Das reicht doch, um
Dich gegenüber den umstehenden Passanten als Traftäter dastehen zu la=
ssen.

In den §186 und 187 StGB steht nicht, daß eine Straftat unterstellt
werden muß. Sondern es muß eine unwahre Tatsache behauptet werden
(;nämlich, daß Dir eine Hausdurchsuchung bevorstünde), die geeignet =
ist,
Dich in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

>>Da aufgrund des beschriebenen Gesprächsverlaufs klar ist, daß der T=
äter
>>dadurch bewirken wollte, daß Du ein Abonement unterschreibst, und er =
im
>>Falle der Unterschrift seine Tat sofort eingestellt hätte, handelt es=

>>sich meiner Ansicht nach klar um eine versuchte Erpressung gemäß §=
253 StGB.
>
> Das denke ich auch...
>
> aber wieso "versuchte" Erpressung? Heißt das, der Kidnapper aus dem
> Film, der eine Million Dollar für die Freigabe von $PERSON will, bege=
ht
> erst dann eine Erpressung, wenn auch gezahlt wird - ansonsten war es
> "lediglich" ein Versuch?

Ohne Zahlung ist die Tat IMHO nicht vollendet. Aber bereits der Versuch
ist strafbar.

>>Schade nur, daß Du keine Zeugen benennen kannst und wahrscheinlich au=
ch
>>keinen Videomitschnitt von der Szene hast.
>
> Letzteres dürfte ich auch wohl nicht.

Warum sollst Du das nicht dürfen? Im öffentlichen Raum darfst Du
photographieren und filmen soviel Du willst. Du darfst nicht einfach so
eine Überwachungskamera aufstellen, die auch dann filmt, wenn Du nicht =

dabei bist. Und Du darfst mit einer Kamera nicht in die Intimsphäre
anderer Personen eindringen.

Im öffentlichen Straßenraum mit der Kamera in der Hand darfst Du knip=
sen
und filmen bis zum Sankt Nimmerleinstag. Meine Webseiten sind voll mit
Photos aus der schönen Stadt Dortmund ;-)

>>Und es sind eben keine Einzelfälle. Meiner Erfahrung nach sind die
>>Werber vom Videoring generell so drauf. Es ist eher die Ausnahme, wenn =

>>man mal auf einen umgänglichen Vertreter triffst.
>
> Du meinst, der andere, den ich mal abgekriegt hatte, war noch nicht
> lange genug dabei? ;)

Wenn Du einen Freund hast mit Videokamera und die Leute vom Video-Ring
da noch häufiger stehen, könntest Du mal darüber nachdenken, dort e=
rneut
aufzutauchen und Dich bei dem Gespräch von Deinem Freund unauffällig =
(;Du
musst ja nicht immer scharf zu sehen sein, aber der Ton sollte natürlic=
h
verständlich sein) dabei filmen zu lassen.

Daniel Rehbein
www.mein-dortmund.de



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Antwort von Daniel Rehbein:

Daniel Rehbein wrote:

> Im öffentlichen Straßenraum mit der Kamera in der Hand darfst Du kn=
ipsen
> und filmen bis zum Sankt Nimmerleinstag. Meine Webseiten sind voll mit =

> Photos aus der schönen Stadt Dortmund ;-)

Noch eine Ergänzung: Man darf allerdings nicht alle Photo- und
Filmaufnahmen frei veröffentlichen. Hier setzt das "Recht am eigenen
Bild" Schranken, die aber ihrerseits wieder Schranken haben, sobald es
um die Berichterstattung über aktuelle Vorgänge oder Veranstaltungen =
geht.

Daniel Rehbein
www.daniel-rehbein.de



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Antwort von Anja Länge:

Daniel Rehbein schrieb:

> Wenn Du einen Freund hast mit Videokamera und die Leute vom Video-Ring
> da noch häufiger stehen, könntest Du mal darüber nachdenken, dort erneut
> aufzutauchen und Dich bei dem Gespräch von Deinem Freund unauffällig (;Du
> musst ja nicht immer scharf zu sehen sein, aber der Ton sollte natürlich
> verständlich sein) dabei filmen zu lassen.

Dürften Fernsehsender da nicht technisch besser ausgestattet sein? Da ja
noch das Sommerloch bevorsteht, haben die vielleicht Interesse daran.

Anja


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Antwort von Daniel Rehbein:

Anja Länge wrote:

>>Wenn Du einen Freund hast mit Videokamera und die Leute vom Video-Ring
>>da noch häufiger stehen, könntest Du mal darüber nachdenken, dort=
erneut
>>aufzutauchen und Dich bei dem Gespräch von Deinem Freund unauffälli=
g (;Du
>>musst ja nicht immer scharf zu sehen sein, aber der Ton sollte natürl=
ich
>>verständlich sein) dabei filmen zu lassen.
>
> Dürften Fernsehsender da nicht technisch besser ausgestattet sein? Da=
ja
> noch das Sommerloch bevorsteht, haben die vielleicht Interesse daran.

Mit einer professionellen Apparatur, womöglich noch mit separaten
Toningenieur dabei, fällt man aber sofort auf.

Mein Vorstellung ist eher: Der Freund trägt einfach eine laufende Kamer=
a
in der Hand - einfach so, wie man einen Gegenstand trägt, also nicht zu=
m
Gesicht führen oder sonstwie anmerken lassen, daß man filmt. Vielleic=
ht
in einem Aktenordner verstecken?

Vorher natürlich mal in der Fußgängerzone ausprobieren, wie man das=
Ding
tragen muß, um unauffällig eine Szene und Ton mitzubekommen. Vielleic=
ht
einfach mal am Imbißstand eine Currywurst kaufen und nachher gucken, ob=

es gelungen ist, unbemerkt die Szene so mitzuschneiden, daß die
gesprochenen Worte zu hören sind.

Ich selbst habe allerdings keine Erfahrungen mit dem Filmen. Insofern
sind das natürlich alles nur Mutmaßungen.

Wenn es kein Fernsehsender filmt, sondern Rudolf oder ein Freund, hat
das für uns natürlich den Vorteil, daß Rudolf den Film (;ggf. mit
verfremdeten Gesichtern) ins Internet stellen darf. Beim Fernsehsender
dagegen wird in irgendeiner Sendung die zusammengeschnittene Fassung
gezeigt, den Originalfilm kriegt nur der Redakteuer zu sehen, und weil
der Fernsehsender die Verwertungsrechte am Film hat, darf selbst der
zusammengeschnittene Beitrag nicht im Internet veröffentlicht werden.

Daniel Rehbein
www.rehbein-dortmund.de


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Antwort von Anja Länge:

Daniel Rehbein schrieb:

> > Dürften Fernsehsender da nicht technisch besser ausgestattet sein? Da ja
> > noch das Sommerloch bevorsteht, haben die vielleicht Interesse daran.
>
> Mit einer professionellen Apparatur, womöglich noch mit separaten
> Toningenieur dabei, fällt man aber sofort auf.

Nein... ich meinte diese kleinen versteckten Kameras. Gibt es nicht
solche Sendungen, wo nur unseriöse Machenschaften festgehalten und der
"Täter" dann konfrontiert wird? Und der DVR ist ja nun doch weiter
verbreitet. So ein Beitrag in einer Sendung eines der großen
Privatsender ist zwar nicht dasselbe wie eine gerichtliche Verurteilung,
aber es spart Anwaltskosten, macht darauf aufmerksam und vielleicht
springen noch andere dort ab, wo man solche Praktiken für angemessen
hält.

Anja


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Antwort von Rudolf Polzer:

»Daniel Rehbein« wrote:
> Anja Länge wrote:
> >>Wenn Du einen Freund hast mit Videokamera und die Leute vom Video-Ring
> >>da noch häufiger stehen, könntest Du mal darüber nachdenken, dort erneut
> >>aufzutauchen und Dich bei dem Gespräch von Deinem Freund unauffällig (;Du
> >>musst ja nicht immer scharf zu sehen sein, aber der Ton sollte natürlich
> >>verständlich sein) dabei filmen zu lassen.
> >
> > Dürften Fernsehsender da nicht technisch besser ausgestattet sein? Da ja
> > noch das Sommerloch bevorsteht, haben die vielleicht Interesse daran.
>
> Mit einer professionellen Apparatur, womöglich noch mit separaten
> Toningenieur dabei, fällt man aber sofort auf.
>
> Mein Vorstellung ist eher: Der Freund trägt einfach eine laufende Kamera
> in der Hand - einfach so, wie man einen Gegenstand trägt, also nicht zum
> Gesicht führen oder sonstwie anmerken lassen, daß man filmt. Vielleicht
> in einem Aktenordner verstecken?

Wozu dann noch filmen, wenn man eh nichts sieht? Eine reine Tonaufnahme
kriege ich unauffällig hin, mit dem USB-Stick-MP3-Player, der im
Aufnahmemodus an der Gürtelschnalle hängt. Kopfhörer kann man ja
trotzdem anschließen, dann fällt das Ding nicht auf.

Leider habe ich aber kein Programm, um die komischen Dateien, die dieser
Player erzeugt, abzuspielen, müsste den Ton daher analog auf den
Computer überspielen. Aber das sollte nicht wirklich stören.

Könnte ich ja mal machen, wenn ich das nächste Mal da vorbei komme.
Mit Pseudonym und falscher Stadt, vorher überprüft, dass dort wirklich
niemand mit dem Namen wohnt. Dürfte ich überhaupt einen falschen Namen
angeben, unter der Bedingung, dass ich am Ende nichts unterschreibe
(;wonach der Zettel eh zerrissen würde)?

> Wenn es kein Fernsehsender filmt, sondern Rudolf oder ein Freund, hat
> das für uns natürlich den Vorteil, daß Rudolf den Film (;ggf. mit
> verfremdeten Gesichtern) ins Internet stellen darf.

(;wogegen ich nichts hätte und es auch selbst tun würde, allerdings
besitze ich keine Kamera, geschweige denn eine unauffällige kleine)

--
>CSSDer vorhergehende Satz ist kopiergeschützt.

Best viewed with Mozilla Firefox 0.8 at 320x240 on FreeBSD 4.10.


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Antwort von Joerg-Olaf Schaefers:

Rudolf Polzer wrote:
...
> Wozu dann noch filmen, wenn man eh nichts sieht? Eine reine Tonaufnahme
> kriege ich unauffällig hin,

Bitte vorher http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/ 201.html
lesen. Danke.

ciao
Olaf

f'up: de.soc.recht.strafrecht


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Antwort von Axel Farr:

Hallo Rudolf,

"Rudolf Polzer" schrieb im Newsbeitrag
[DVR] =?iso-8859-15?Q?Stra=DFenverkauf?= mit Drohung - strafbar?###
> Neulich auf dem Weg von der Hauptwache zur Konstablerwache vorm Saturn,
> ein DVR-Vertreter.
>
> V: "Sie hören da doch gerade Musik... wir sind"
>
> Weiter kam er nicht, denn ich habe ein bekanntes Logo auf dem Zettel
> gesehen, den er in der Hand hielt.
>
> R: "vom Deutschen Videoring, ich weiß, ich kenne ihr
> 39-Euro-pro-Quartal-Angebot schon von einem anderen Vertreter hier
> an der Konstabler und bin nicht interessiert"
>
> V: "Moment, Ihr Player da kann MP3s abspielen, dann ist die CD da drin
> dann ja wohl gebrannt. Wir gehören auch zur CopyPolice, haben Sie
> davon schon was gehört? Seit 1.1. diesen Jahres ist der Besitz von
> Raubkopien verboten... (;blabla)"

Daß ich nicht lache, CopyPolice, was ist denn das für ein Verein? Und
1.1.2005? Was hat denn dieses Datum mit Privatkopien zu tun?

Ach ja, jetzt weiß ich es: Es muß was mit der Heizung zu tun haben. Da
verstoßen auch immer ab 1.1. des nächsten Jahres alle alten Heizungen gegen
die neuen Emmisionsvorschriften, ist das nicht so?

> R: "Nein, es handelt sich hierbei um vom deutschen Urheberrecht gedeckte
> Privatkopien, die von Original-CD aus angelegt sind."
>
> V: "Haben Sie die alle selbst gekauft?"
>
> R: "Nein, auch teilweise von Freunden ausgeliehen."
>
> V: "Und genau das sind dann Raubkopien, deren Besitz seit dem 1.1.
> strafbar geworden ist."

Ist ja lustig.

[schnippel]

> Nun einige Fragen:
>
> War das Verhalten von V strafbar (;Erpressung, Betrugsversuch)?

Ja! Allerdings: Es war versuchte Erpressung. Du hättest aber nur
unterschreiben brauchen, dann wäre es u.U. auch Erpressung geworden. Wegen
des Ausdrucks "Copy Police" käme u.U. auch Amtsanmaßung hinzu (;denn das hört
sich ja verdammt nach "Polizei" an).
Besser wäre es aber, wenn Du ein Diktiergerät dabei gehabt hättest, um den
Wortwechsel aufzuzeichnen. Sich hinterher an die Wortwahl zu erinnern kann
schwierig sein, und oft hängt es dann an irgendwelchen Spitzfindigkeiten, ob
jetzt ein Betrugs- oder Erpressungsvorwurf vorliegt.

> Nun kann jeder hergehen und mit einem entsprechend starken Vorwurf ein
> Verfahren lostreten, was zur HD führt (;man müsste ja bloß behaupten,
> jemand hätte im ICQ oder so mit Kinderpornos geprahlt). Der Besitz der
> "Raubkopien" alleine reicht bekanntlich nicht aus, aber da nichts
> Schriftliches zu diesem Gespräch existiert, kann er natürlich alles
> behaupten, um aus "Rache" eine HD zu verursachen. Welche Handhabe habe
> ich im Falle, das das passiert? Leider kenne ich den Namen des
> Vertreters nicht, macht es Sinn, eine Anzeige gegen "einen angeblichen
> Mitarbeiter des DVR" zu erstatten (;der DVR kann natürlich immer
> behaupten, der Täter wäre kein Mitarbeiter, und da ich seinen Namen
> nicht habe, kann ich das auch nicht beweisen)?

Also: Damit eine Hausdurchsuchung zustande kommt, braucht es schon mal ein
Ermittlungsverfahren. Und das strengt kein Staatsanwalt alleine aufgrund
eines Gesprächs auf der Straße an. Da braucht es schon wirklich handfestere
Sachen. Selbst eine illegale Privatkopie, die in einem Gespräch erwähnt
wird, reicht da nicht aus. Eine legale schon gar nicht.

> Hätte ich für den Fall einer daraus resultierenden HD Regressansprüche
> gegen den DVR oder andere durchsetzbaren Ansprüche?

Sogar wenn Dir aufgrund von untergeschobenen Beweisen ein Verfahren
auferlegt wird, das mit Freispruch endet und Du auf Rufschädigung klagst
hast Du gute Chancen, daß Du Schadenersatz zugesprochen bekommst. Nur leider
dauert erstens das primäre Verfahren, zweitens der Schadensersatzprozeß. So
in ~10 Jahren kannst Du dann evtl. mit Regreß rechnen. Vorausgesetzt, daß Du
schlüssig belegen kannst, daß z.B. die Kopie des Films "Der letzte
Raubkopierer", den Du nicht besitzt, vor Start des Kinoverleihs von einem
Vertreter des DVR untergejubelt wurde.

Gruß, Axel
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