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Frage von hubse:


Hi,

letztens hab ich ne Reportage von der ARD gesehen. Die haben Ausschnitte und ganze "Filmchen" aus youtube benutzt/gezeigt/in ihre Reportage mir reingeschnitten. Mir ist schon öfters aufgefallen, dass TV-Sender gerne YouTube-Clips nutzen (z.B. beim Erdbeben in Japan, bei den Aufständen in Arabien). Als Quelle wird immer "YouTube" angegeben (mal wirds vom Off-Sprecher gesagt, mal wirds als Untertitel eingeblendet).

Darf man eigentlich einfach youtube-Filme anderer Leute nutzen und in eigene Reportagen/Dokus mit "reinschneiden"?

Viele Grüße,

hubse

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Antwort von der_kleine_techniker:

Nein.

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Antwort von KSProduction:

Hi,

letztens hab ich ne Reportage von der ARD gesehen. Die haben Ausschnitte und ganze "Filmchen" aus youtube benutzt/gezeigt/in ihre Reportage mir reingeschnitten. Mir ist schon öfters aufgefallen, dass TV-Sender gerne YouTube-Clips nutzen (z.B. beim Erdbeben in Japan, bei den Aufständen in Arabien). Als Quelle wird immer "YouTube" angegeben (mal wirds vom Off-Sprecher gesagt, mal wirds als Untertitel eingeblendet).

Darf man eigentlich einfach youtube-Filme anderer Leute nutzen und in eigene Reportagen/Dokus mit "reinschneiden"?

Viele Grüße,

hubse
nein natürlich nicht. das hat den grund weil jeder user der videos auf youTube hochlädt seine urheberrechte an youTube abtritt bzw youTube befähigt die videos weiterzureichen. damit sowas rechtens ist muß jeder der youTube nutzt das berühmte "häkchen" dafür setzten :-/

ich kann mir gut vorstellen, dass diese Fernsehsender youTube fragen und dass dort dann geld fließt. ist wahrscheinlich so. der macher/hochlader des videos kriegt dabei keinen cent

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Antwort von Steffen 2.0:

Aber tritt man tatsächlich alle Rechte ab? Bei einem Freud wurde das Video für eine Raserreportage genommen, aus offensichtlichen Gründen wollte er sich da nicht beschweren, fand ich aber trozdem dreißt.

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Antwort von xinon:

ein urheberrecht kann man nicht abtreten.

meistens verstehen die TV-Sender ein ausschnitt aus Youtube als "Zitat", da empfehle ich die Rechtslage vn Zitat genauer zu betrachten.

und zum recht auf youtube: man gibt nur (!) youtube eine lizenz, das material auf youtube (und deren plattformen) zu streuen.
siehe auch: "For clarity, you retain all of your ownership rights in your Content. However, by submitting Content to YouTube, you hereby grant YouTube a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the Content in connection with the Service and YouTube's (...) business, ... "

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Antwort von der_kleine_techniker:

Man muß das folgendermassen betrachten:

Es gibt eine Beziehung zwischen TV und Youtube, und eine Beziehung zwischen Youtube und den Uploader, und eine Beziehung zwischen TV und den Uploader

Eine Dreiecksbeziehung sozusagen:

Zwischen Youtube und dem Uploader sind die Beziehungen vorerst geklärt, vorausgesetzt, der Uploader ist der tatsächliche Urheber.

(Copyright gibt es im Deutschen nicht, da nennt man das Urheberrecht)

Ob die Beziehungen zwischen Youtube und TV geklärt sind, wissen wir nicht. Vielleicht zahlt der TV Sender eine Pauschale an Youtube, vielleicht zahlen die auch nichts, und reden sich mit Zitatfreiheit raus, oder die Gesetze in dem Land, wo der Sender sitzt, hat Bestimmungen, die es dem TV Sender ermöglichen, frei andere Beiträge zu senden.

D.h. es muß die Beziehung zwischen TV Sender und Urheber (Uploader) geklärt werden. Und da kann man davon ausgehen, das das im seltensten Fall geklärt ist. Zu einem, weil es schwer ist, immer den echten Urheber ausfindig zu machen. Zum anderen, weil man davon ausgehen kann, das der Urheber keine Ansprüche gelten machen wird, besonders dann, wenn es ein Auslandssender ist.

Und damit kommen wir zum eigentlichen Problem. Wer versucht, seine Ansprüche durchzusetzen, muß sich im klaren sein, das das Geld und Zeit kostet, und die Erfolgsaussichten, besonders bei Klagen im Ausland, risikobehaftet sind.

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Antwort von KSProduction:

ein urheberrecht kann man nicht abtreten.


ja sorry urheberrecht war das falsche wort von mir. klar behält jeder user seine urheberrechte aber gibt sich nach dem hochladen auf youTube damit einverstanden dass youTube das teil verwertet ohne beim user zu fragen oder ihm etwas zu zahlen. ich glaub so ists jetzt korrekt :-)

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Antwort von Pianist:

ja sorry urheberrecht war das falsche wort von mir. klar behält jeder user seine urheberrechte aber gibt sich nach dem hochladen auf youTube damit einverstanden dass youTube das teil verwertet ohne beim user zu fragen oder ihm etwas zu zahlen. ich glaub so ists jetzt korrekt :-) Ja, und die Juristen sagen dazu, dass der Urheber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht abtritt.

Matthias

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Antwort von dirkus:

Kommt drauf an, um was für eine Art von Verwendung es sich handelt.


Die Nutzung von YT Inhalten zur Verwendung in Reportagen, Nachrichten und anderen Sendungen mit reinem Informationscharakter dürfte durch das bereits o.g. zitieren gedeckt sein. Nachrichten geniessen hier sozusagen besondere Rechte, weil sie über das aktuelle Zeitgeschehen berichten. Aber auch nur dann, wenn der Bildinhalt dem Zweck der Untermauerung dieser Nachricht dient.

In jedem Fall sollte aber zumindest der Versuch unternommen worden sein, mit dem eigentlichen Urheber - also zunächst dem Nutzer auf dessen Kanal das Video eingestellt wurde - kontakt aufzunehmen, soweit das in angemessener Zeit möglich ist. Eine tagesaktuelle Nachricht - siehe Bilder aus Krisenregionen - hat da natürlich weniger Spielraum als eine länger recherchierte Reportage.

Aber auch hier kann der Urheber natürlich alle seine Rechte wahren und die Nutzung nachträglich untersagen bzw sich versilbern lassen. Erstrecht, wenn er sich dadurch in seinen Interessen (Persönlichkeitsreche) beeinträchtigt sieht. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass der Urheber das Video über YT ja sowieso öffentlich gestellt hat - er tat dies lediglich im Rahmen der Nutzungsbedingungen von YT!

Und YT hat hier eigentlich garkeine weitergehenden Verwertungsrechte drauf, ausgenommen, das Recht es (so wie es ist) öffentlich zu stellen. Nicht umsonst fragt YT bei jedem Video-Upload nochmal explizit an, ob es auch für Werbung (Einnahmen gehen dabei auf das eigene Google Konto) freigeschaltet werden soll und ob andere Nutzer es unter Namensnennung weiterverarbeiten dürfen.

Also ist Fragen immer sinnvoll!

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Antwort von roccos:

Hey,
ich kann dazu nur beitragen, daß ich das übliche Insert „Quelle: Youtube“ für absolut unzureichend halte. Viele Redaktionen denken, glaube ich, sich damit wunderbar abgesichert zu haben. Is aber nicht so.

Ich kann ja auch kein Fernseher mit urheberrechtlich geschützen Material filmen und dann „Quelle: Fernseher“ draufschreiben. Oder eine Zeitung mit teuren Paparazzifotos abfilmen und „Quelle: Zeitung“ dazuschreiben.

Youtube ist nicht die Quelle. Die Quelle ist der User, ders hochgeladen hat. YouTube ist nur die Plattform.

„Quelle: Internet“ reicht ja auch nicht.

Das Zitieren von YouTube ist meiner Ansicht nach automatisch nur ok, wenn es eine relevanz hat, daß dieses Video hochgeladen wurde. Wenn ich also eine Reportage habe über den Aufstand in der arabischen Welt und die These bebildern will, daß ohne das Internet/Youtube die ganze Revolution nicht möglich gewesen wäre, DANN darf ich Youtube (nicht bildfüllend!) abfilmen und das als Zitat verwenden.

der bildinhalt des youtube-videos alleine reicht nicht, um fürs zitieren safe zu sein. Ich darf also bspw bei einem Portrait von Madonna nicht einfach FanVideos aus Youtube nehmen, blos, weil darauf Madonna zu sehen ist.

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Antwort von Alf_300:

Wenn ich mich recht erinnere hat YouTube TV-Sender schon mal verklagt und seither gibts eine Einigung (gegen Pauschale versteht sich)

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