Frage von preisl:Hallo!
Ich reise nächste Woche nach Kanada. Dabei möchte ich für einen Film auch eine Band aufnehmen, die alte und traditionelle Lieder spielt. Ich habe eine schriftliche Einverständniserklärung geschrieben und werde sie auch von allen Bandmitgliedern unterzeichnen lassen.
Was gibt es sonst noch zu beachten (GEMA, kanadische Verwertungsgesellschaft)?
Lothar
Antwort von nicecam:
Weiß selber dazu nix. Aber vielleicht B.DeKid. Deshalb antworte ich, damit der Thread wieder nach oben kommt. :-)
Antwort von B.DeKid:
;-) Nicecam ;-)
Nee Ich weiss dazu nix meine Jungs waren glücklich das ich deren Gigs aufnahm und die endlich mal Videos ( & Fotos) hatten die was taugten ... Verträge gabs da keine " nur fürs Leibliche Wohl sorgten Sie " ;-))
MfG
B.DeKid
PS: Wüsste Ich was dazu hätte ich schon heut Mittag geantwortet!
Antwort von MLJ:
Ist für Amiland/Canada nicht die ASCAP zuständig ? Denke nicht das eine Einverständniserklärung reicht, weil das nur für den Film, aber nicht für die Musik ausreicht. Kenne das noch von meinen Tagen beim Offenen Kanal, musste beides getrennt Vereinbart werden.
Mein Tip: Stöbere mal auf den Seiten der TV Sender und suche nach, ob die irgendwas haben zum durchlesen, zur Not einfach mal anrufen und mit der Rechtsabteilung verbinden lassen, die sollten sowas wissen. (WDR ?)
Mehr kann ich dir im Moment auch nicht schreiben, aber ich stöbere mal. Mal sehen was rauskommt, ok ?
Ciao, Mickey Lee
P.S.: Wenn die nur traditionelle Musik machen, könnte das sogar unter "Volksgut" fallen, und ist somit GEMA Frei, da "Traditional".
Antwort von stefangs:
die kanadische verwertungsgesellschaft heisst SOCAN. das ist uebrigens ein sehr netter und hilfsbereiter haufen.
wenn du eine band filmst, interessiert die das wohl eher nicht. erst wenn du das material nutzt. dann interessiert es allerdings die verwertungsgesellschaft, in deren territorium du das material nutzt. wenn du deinen film also in deutschland zeigst, wird die gema das geld einsammeln und dann (sofern die band da irgendwelche rechte geltend gemacht hat) an die socan abfuehren.
das betrifft aber nur die musik. was es sonst noch an filmrechten etc. zu beachten gibt, hast du ja schon tipps bekommen.
stefan
Antwort von DV_Chris:
Ist die Frage vorab nicht die, ob die Musiker überhaupt Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind?
Antwort von Pianist:
P.S.: Wenn die nur traditionelle Musik machen, könnte das sogar unter "Volksgut" fallen, und ist somit GEMA Frei, da "Traditional".
Das war auch mein erster Gedanke. Dabei wäre dann nur noch zu prüfen, ob es sich nicht um eine Bearbeitung handelt, die dann wieder irgendwo angemeldet wurde. Aber wenn es sich wirklich um "Traditionals" handelt, dann sind die tatsächlich frei.
Es gibt aber auch Neukompositionen, die so ähnlich klingen, aber streng abgerechnet werden. Beispiel: Das Dudelsackstück "Highland Cathedral".
Matthias