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Infoseite // Wie lange habt ihr auf Eure PWM-EX1 gewartet?



Frage von Phil_C:


Wie lange habt ihr auf Eure PWM-EX1 gewartet? Bei mir dauerts schon fast 6 Wochen und eine Lieferung ist immer noch nicht in Sicht :-/
War das bei Euch auch so?

Phil_C

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Antwort von Anonymous:

Wir kaufen unsere in Kürze und verhandeln im Moment mit 3 Unternehmen bzgl. des Preises. Bei allen können wir die Cam sofort mitnehmen. Für welchen Preis hast Du Deine bestellt? Du hast aber nicht aus Versehen eine Anzahlung oder Vorkasse geleist?

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Antwort von Andreas_Kiel:

Klingt nach einem von zwei "Tricks":
1.) Ein neues, heißt begehrtes Gerät wird in betrügerischer Absicht offeriert, der Online-Shop wird nur mit den Marktrennern gefüllt. Vorkasse oder Anzahlung sind natürlich Pflicht; Vorkasse z.B. mit Kreditkarte. Solche Shops erkennt man in der Regel (nicht immer!) daran, daß sie auf einer Subdomain eingerichtet werden; daß sie nicht mal eine Domain, sondern nur eine IP-Adresse haben; daß die Domain frisch angemietet ist (und die Adreßdaten kann man teilweise verifizieren = gefälscht). Darüberhinaus gibt es im Impressum nur extrem lückenhafte Angaben. Festnetzrufnummern findet man bei Gaunern recht selten. Mit Google Maps kann man nachschauen, wo die angegebene Anschrift angeblich sein soll. Schließlich hilft Google vor dem Kauf: suche nach "<Firmenname> +betrug" (englischsprachiger Raum: "fraud"). Gegenmittel: Finger weg.
2.) Der Shop plant irgendwann tatsächlich zu liefern. Der muß aber Bestellungen sammeln, um bei seinem Zulieferer eine entsprechende Rabattstufe zu bekommen. Nur so kann er seinen Tiefpreis halten. Passiert vielen kleinen Hökern andauernd, die möchten preislich mit den Großen mithalten können und übernehmen sich dann schon mal. Die großen Ketten machen eh genug Umsatz und haben das i.d.R. nicht nötig.
Insbesondere die Tatsache, daß andere sofort liefern können und ausgerechnet der kleine Billigheimer nicht, gibt da zu denken. Gegenmittel: wenn versprochener fixer Liefertermin verstrichen oder angepriesene Lieferung "sofort", "5 Werktage" usw. verstrichen, schriftliche Fristsetzung und Androhung des Rücktritts vom Kauf für den Fall, daß diese Frist ergebnislos verstreicht.
Und dann natürlich beten, daß es in der Zwischenzeit nicht zur Insolvenz kommt. Das kann passieren, wenn der Firmeninhaber in der Zwischenzeit mit der Vorkasse schon auf dicke Hose macht und mit nem schnieken Benz durch die Gegend düst. Alles schon gesehen ...
Korrespondenz führt man in allen Fällen übrigens schriftlich (Einschreiben) oder per Telefax, nie per Mail. Telefonische Aus- und Zusagen kann man getrost als "nie getroffen" betrachten.
BG, Andreas

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Antwort von Andreas_Kiel:

Du hast aber nicht aus Versehen eine Anzahlung oder Vorkasse geleist? ... wäre in der Preisklasse ein schweerer Fehler und bei seriösen Händlern auch nicht Kaufbedingung. Bei ebay hat sich das aus guten Gründen natürlich so eingebürgert, aber man muß da ja auch nicht kaufen ;-)
BG, Andreas

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Antwort von Flati:

Keine Wartezeit, Cam ist tatsächlich sofort verfügbar bei mehreren Händlern!

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Antwort von Anonymous:

Ich habe meine EX1 gerade in Frankfurt persönlich abgeholt. Die Händler haben sicherlich einigen Spielraum und die Preise sind noch nicht am Boden, aber die zweite Speicherkarte war gratis. Ich konnte aber nicht länger warten.

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Antwort von Phil_C:

Tja, ich habe bei MPEC in HH geordert und laut deren Aussage, dauert die Lieferung noch bis unbekannt. Was soll ich tun? MPEC eine angemessene Frist setzen? Glaub, dass das Gesetzeskonform wäre.

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Antwort von Andreas_Kiel:

Ich gehe mal davon aus, daß Du in der Filiale eingekauft hast. Sonst überspringe die folgenden Absätze und lese ab "Hast Du online gekauft?"
Rücktritt ist grundsätzlich erst einmal nicht möglich ("pacta sund servanda" = "Verträge sind einzuhalten"). Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus bestimmten Gründen möglich, z.B. bei einer Pflichtverletzung der anderen Partei. Einfach so geht das nicht. Der Verkäufer kann auf Erfüllung oder auf Schadensersatz klagen.
Es sieht aber anders aus, wenn die Einhaltung eines Vertrages der einen Seite nicht mehr zuzumuten ist. Das könnte bei Dir der Fall sein, wenn Du einen genügend schwerwiegenden Grund hast, die Bestellung zu widerrufen = den Vertrag zu stornieren.
Wenn andere deutschlandweit problemlos die Kameras auf Lager haben und sofort nach Bestellung ausliefern, stellt man sich natürlich die Frage, was bei der Firma los ist.
Szenario 1 wäre jetzt ein Anruf bei der Geschäftsleitung. Cool bleiben, denen sagen, daß Du nicht länger warten kannst. Du solltest eine einsichtige Begründung dafür haben (siehe Szenario 2). Wenn die kulant sind, stornieren sie Deine Bestellung (schriftlich bestätigen lassen), wenn nicht ...
Szenario 2:
Eine angemessene Frist wären in diesem Stadium ungefähr zehn Werktage. Gleich den Rücktritt vom Kauf in der Fristsetzung androhen für den Fall, daß innerhalb der Frist nicht geliefert wird. Die Frist wird mit Datum angegeben ("wenn Sie nicht bis xx.xx.xxxx liefern, erkläre ich schon jetzt für diesen Fall den Rücktritt vom Kaufvertrag"). Eine Begründung sollte nicht fehlen, denkbar wäre: "ich hatte vier bis sechs Wochen einkalkuliert ... nun möchte ich in drei Wochen in Urlaub fahren und meine neue Kamera dafür nutzen" und dann der Vollständigkeit halber "bei folgenden Firmen (nenne drei, vier davon) ist die Kamera sofort lieferbar ... "
Halte Dein Schreiben knapp und höflich, muß auf eine Seite passen. Entweder faxen oder Einschreiben mit Rückschein.
Eine Garantie für den Erfolg ist dieses Vorgehen nicht! Die Firma kann sich natürlich auch bockig stellen. Dann blieben Dir entweder der Gang zum Anwalt oder zähneknirschend eine weitere Wartezeit.
Hast Du online gekauft?
Dann könnte für Dich folgendes gelten: § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz (gemeint ist hier § 312b, "Fernabsatzverträge") ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an nicht mehr gebunden, wenn er fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (schriftlich!) oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen (nach Erhalt der Sache) gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. (Einschreiben wg. Beweis).
(2) (...)
(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag (...) des Wareneingangs beim Empfänger. (...)
Das ist ein unbestreitbarer Vorteil, wenn man nicht im Laden kauft ...
BG, Andreas

P.S.: Das soll keine Rechtsberatung sein, nur eine persönliche Meinung ...

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Antwort von Phil_C:

Wow - vielen Dank Andreas. Ja, ich habe Online gekauft und dachte auch, so das Fernabsatzgesetz zu kennen. Bis zu einem bestimmten Punkt habe ich ja auch Verständnis für den Händler. Aber: wenn man mir keinen verbindlichen Termin nennen kann - von mir aus kann auch der um eine Woche abweichen- und die Camera aber z.B. in Berliner Ladengeschäften sofort erhältlich ist, habe ich irgendwie kein gutes Gefühl. Ausserdem, und das ist der Hauptgrund, habe ich ein paar Aufträge, wo ich die Cam echt brauche. Ist schon doof, sich dann ein Gerät ausleihen zu müssen. Aber gut, vielleicht kommt sie ja nächste Woche. Ich habe bereits ein freundliches Schreiben verfasst und werde es zeitnah versenden. Bitte drückt mir die Daumen.

:-)

Danke und Grüsse
Phil

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Antwort von Anonymous:

habe 8 Wochen gewartet und das über einen Sony-Dealer!

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