Ich gehe mal davon aus, daß Du in der Filiale eingekauft hast. Sonst überspringe die folgenden Absätze und lese ab
"Hast Du online gekauft?"
Rücktritt ist grundsätzlich erst einmal nicht möglich ("pacta sund servanda" = "Verträge sind einzuhalten"). Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus bestimmten Gründen möglich, z.B. bei einer Pflichtverletzung der anderen Partei. Einfach so geht das nicht. Der Verkäufer kann auf Erfüllung oder auf Schadensersatz klagen.
Es sieht aber anders aus, wenn die Einhaltung eines Vertrages der einen Seite nicht mehr zuzumuten ist. Das könnte bei Dir der Fall sein, wenn Du einen genügend schwerwiegenden Grund hast, die Bestellung zu widerrufen = den Vertrag zu stornieren.
Wenn andere deutschlandweit problemlos die Kameras auf Lager haben und sofort nach Bestellung ausliefern, stellt man sich natürlich die Frage, was bei der Firma los ist.
Szenario 1 wäre jetzt ein Anruf bei der Geschäftsleitung. Cool bleiben, denen sagen, daß Du nicht länger warten kannst. Du solltest eine einsichtige Begründung dafür haben (siehe Szenario 2). Wenn die kulant sind, stornieren sie Deine Bestellung (schriftlich bestätigen lassen), wenn nicht ...
Szenario 2:
Eine angemessene Frist wären in diesem Stadium ungefähr zehn Werktage. Gleich den Rücktritt vom Kauf in der Fristsetzung androhen für den Fall, daß innerhalb der Frist nicht geliefert wird. Die Frist wird mit Datum angegeben ("wenn Sie nicht bis xx.xx.xxxx liefern, erkläre ich schon jetzt für diesen Fall den Rücktritt vom Kaufvertrag"). Eine Begründung sollte nicht fehlen, denkbar wäre: "ich hatte vier bis sechs Wochen einkalkuliert ... nun möchte ich in drei Wochen in Urlaub fahren und meine neue Kamera dafür nutzen" und dann der Vollständigkeit halber "bei folgenden Firmen (nenne drei, vier davon) ist die Kamera sofort lieferbar ... "
Halte Dein Schreiben knapp und höflich, muß auf eine Seite passen. Entweder faxen oder Einschreiben mit Rückschein.
Eine Garantie für den Erfolg ist dieses Vorgehen nicht! Die Firma kann sich natürlich auch bockig stellen. Dann blieben Dir entweder der Gang zum Anwalt oder zähneknirschend eine weitere Wartezeit.
Hast Du online gekauft?
Dann könnte für Dich folgendes gelten:
BGB hat geschrieben:§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz (gemeint ist hier § 312b, "Fernabsatzverträge") ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an [an den Vertrag] nicht mehr gebunden, wenn er [ihn] fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (schriftlich!) oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen (nach Erhalt der Sache) gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. (Einschreiben wg. Beweis).
(2) (...)
(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag (...) des Wareneingangs beim Empfänger. (...)
Das ist ein unbestreitbarer Vorteil, wenn man nicht im Laden kauft ...
BG, Andreas
P.S.: Das soll keine Rechtsberatung sein, nur eine persönliche Meinung ...