Frage von n00b32:Hallo,
warum gibt es bei den meisten Video-tauglichen FA die Cliplängenbeschränkung auf meist 29 Minuten? Weil dann das File 4 Gbyte bei Fat32 erreicht?
Das Problem ist ja meist, dass die Cams danach kein neues File anfangen, sondern abrupt die Aufnahme beenden...
Antwort von konzi247:
wenn die file dann 4gb hat,
wird es dann der fall sein ..
musst mal nach der größe der file schauen..
Antwort von Bernd E.:
Die Begrenzung auf maximal 29 Minuten und 59 Sekunden bei vielen Kameras hat zolltechnische Gründe: Die EU stuft Geräte mit einer Aufnahmezeit ab 30 Minuten als Videokameras ein, auf die 4,9% Einfuhrzoll fällig werden. Kameras mit kürzerer Aufnahmezeit gelten dagegen in erster Linie als Fotokameras, die zollfrei sind. Mit der Limitierung auf unter 30 Minuten können die Hersteller ihre Kameras in der EU also etwas billiger anbieten.
Antwort von n00b32:
Die Begrenzung auf maximal 29 Minuten und 59 Sekunden bei vielen Kameras hat zolltechnische Gründe: Die EU stuft Geräte mit einer Aufnahmezeit ab 30 Minuten als Videokameras ein, auf die 4,9% Einfuhrzoll fällig werden. Kameras mit kürzerer Aufnahmezeit gelten dagegen in erster Linie als Fotokameras, die zollfrei sind. Mit der Limitierung auf unter 30 Minuten können die Hersteller ihre Kameras in der EU also etwas billiger anbieten.
Hm, das wußte ich nicht.
Aber hier:
http://www.olympus.de/digitalkamera/dig ... _13591.htm
Videoqualität 720P Aufnahmedauer: 29 Min.
VGA Aufnahmedauer: ohne Grenzen
QVGA Aufnahmedauer: ohne Grenzen
Achtung: Maximale Dateigröße 4 GB
Da gilt die Beschränkung ja nur für den HD Modus
Antwort von Bernd E.:
...720P Aufnahmedauer: 29 Min...VGA Aufnahmedauer: ohne Grenzen...Da gilt die Beschränkung ja nur für den HD Modus...
Vielleicht betrachtet die EU erst Geräte mit mindestens PAL-Auflösung offiziell als Videokamera im zollrechtlichen Sinn? Dann müsste es bei VGA keine Begrenzung geben. Ist aber reine Spekulation.
Antwort von Kevinovicz:
Die Begrenzung auf maximal 29 Minuten und 59 Sekunden bei vielen Kameras hat zolltechnische Gründe: Die EU stuft Geräte mit einer Aufnahmezeit ab 30 Minuten als Videokameras ein, auf die 4,9% Einfuhrzoll fällig werden. Kameras mit kürzerer Aufnahmezeit gelten dagegen in erster Linie als Fotokameras, die zollfrei sind. Mit der Limitierung auf unter 30 Minuten können die Hersteller ihre Kameras in der EU also etwas billiger anbieten.
Das müsste wohl eher könn
ten heißen... ;-)
Antwort von maurice100:
Habe seit kurzem die TZ7 und stelle leider fest, dass die HD Aufnahme nach 15 Minuten abbricht. Gibt es da einen Trick, wie man das ändern kann?
Die Kürzung hat ja zolltechische Gründe, es müßte also techinsch möglich sein, über software.... längere Aufnahmedauer hin zu bekommen.Hat dazu jemand eine zündende Idee??
Antwort von hannes:
> Habe seit kurzem die TZ7 und stelle leider fest....
bitte keine Doppelpostings
Antwort von iMac27_edmedia:
Auch bei den HM100 und HM700 von JVC ist die Dateigröße 4 GB, dann speichert die Kamera die weitere Aufnahme in die nächste Datei. Folglich wäre es sinnvoll zwar weiter aufnehmen zu können, nur landen die Daten halt in der nächsten Datei die 4 GB gross werden darf. Die Daten lassen sich auch so leichter auf Daten-DVD zur Weitergabe brennen, als dass man eine Datei von 20 GB oder mehr hat und die wieder aufteilen müsste, außer dann externe Festplatten etc.