Frage von pixelschubser2006:Hallo,
meine Situation wurde in diesem Forum bislang noch nicht aufgeführt, daher nun dieser Thread. Es geht um meine Event-Doku unseres Schützenfest. Ursprünglich geplant war, die einzelnen Veranstaltungspunkte auf Youtube zu veröffentlichen. Da mache ich mir auch nur geringe Sorgen drum. Allerdings waren die Mitglieder des Schützenvereins so begeistert von der Aktion, daß man unbedingt eine DVD-Produktion möchte. Spätestens jetzt wird die Sache kribbelig, da im Rahmen der Veranstaltung auch Tanzabende mit einigermaßen aktuellen und bekannten Schlagertiteln (durch Coverbands live gespielt) stattfanden. Die Musik möchte ich unbedingt drauf haben, u.a. weil ich sonst in der Postproduktion kein Land sehe.
Wenn ich nun so eine DVD in kleiner Auflage veröffentliche... was kann mir da Gema-mäßig blühen? Als rein journalistische Arbeit wird das nicht durchgehen. Zumal mitunter nicht nur die Pop-Schlager Streß machen, mitunter ist bei der Marschmusik auch Urheberecht im Spiel.
Wäre es mitunter eine Lösung wenn ich mit dem Verein einen Vertrag mache, der die Doku zur Auftragsarbeit macht und die Vervielfältigung lediglich eine technische Auftragsleistung wäre. Wenn die eine oder andere DVD außerhalb des Vereins verkauft würde, kann das eh keiner mehr nachvollziehen...
Wer hat Erfahrung damit?
Antwort von MrMoviefan17:
Also Grundsätzlich spielt es denk ich keine Rolle ob der Verein dies jetzt als "technische Auftragsleistung" angibt. Du bist derjenige der die DVDs vervielfältigt und du musst gegebenenfalls der Gema vorweisen dass du die Lizenzrechte besitzt.
Und mit dem Verkauf ist es natürlich auch wieder die Frage ob du die DVDs verkaufst oder der Verein. Das ist auch stark von den Lizenzkosten abhängig.
Aber mal ehrlich. Es kommt sicherlich nicht in Frage die Lizenzen dafür zu erwerben. Und man muss auch immer Abwegen wie groß die Auflage ist.
In Österreich ist es so geregelt dass die austro mechana grundsätzlich eine Auflage von > als 350 Stk. automatisch sperrt. Dann bekommst du nen Anruf vom Presswerk dass du zuerst der Austro Mechana nachweisen musst, dass du die Rechte besitzt und erst dann dürfen sie pressen. Dann schickst man die Kopien der Lizenzen. Das ganze dauert dann ca. 3-4 Tage bis sie die Pressung weiter freigeben und dann kommt noch eine Rechnung von € 25,- Bearbeitungsgebühr.
Also - immer von der Auflage abhängig. Wenn du 30 DVDs selbst brennst und die dem Verein überlässt gibts da denk ich kaum Probleme :)
LG Matthias
Antwort von einsiedler:
In Deutschland ist es mit der Gema etwas strenger. D.h. jede Vervielfältigung muss gemeldet werden. Du kannst den Tarif telefonisch erfragen und weißt dann, was es kostet.
Allerdings ist das sowas von völlig egal, weil die Gema gar nicht das Problem ist. Der Film als solcher darf mit der Musik nicht produziert werden. Ich habe dieses Thema nun schon so oft erklärt, dass ich Dir einfach empfehlen möchte, einmal in Google "Clearing Musikrechte" einzugeben.
Das erste PDF das da kommt, das liest Du Dir aufmerksam durch, dann weißt Du, dass Du keine wirkliche Möglichkeit hast, diese Aktion rechtlich einwandfrei über die Bühne zu bekommen. Ob Du das Risiko auch ohne die nötigen Lizenzen eingehst, musst Du dann selbst entscheiden.
Antwort von pixelschubser2006:
Vielen Dank für die Antworten. Derzeit kursieren auch noch andere Threads zum Thema Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte, aus denen ich viele wertvolle Infos entnommen habe.
Jetzt stellen sich mir nur noch zwei Fragen.
1. Wie sieht das mit Beiträgen im journalistischen Stil (Veranstaltungsbericht von 60 Sekunden als Beispiel). Soweit ich weiß gibt es da Sonderregelungen, sofern die Musik nur ein ganz offensichtlicher O-Ton ist. Nun kann man sich viel einbilden, irgendwas mal zum Thema gehört zu haben. Doch davon halte ich nix, ich suche da eine qualifizierte Antwort zu.
Jedenfalls kenne ich den Grundsatz "Journalistischer Bericht mit Musik im O-Ton" = Nix Gema, nix Plattenfirma. Könnt Ihr mir dazu was sagen? Die Gema braucht man nicht zu fragen, die drehen sich das auch so zurecht wie sie wollen...
2. Inwieweit hält Youtube noch den Kopf hin wenn "belastetes Material" veröffentlicht wird. Im Normalfall gilt ja nun Youtube als veröffentlichende Instanz. Ich vermute aber mal daß so ein Unternehmen den Wanderpokal im Streitfall dem in die Hand drückt, der das Video hochgeladen hat. Kann mir nicht vorstellen, daß sich Youtube da nicht maximal möglich rechtlich absichert...
Ad absurdum wird die ganze Sache eh geführt, weil man bei Berichten von Musikveranstaltungen überhaupt nicht ohne O-Ton klarkommt und auf der anderen Seite Youtube nachwievor voll ist mit gemakontaminierter Musik. Inklusive kompletter Folgen der ZDF Hitparade...
Antwort von dienstag_01:
2. Inwieweit hält Youtube noch den Kopf hin wenn "belastetes Material" veröffentlicht wird. Im Normalfall gilt ja nun Youtube als veröffentlichende Instanz. Ich vermute aber mal daß so ein Unternehmen den Wanderpokal im Streitfall dem in die Hand drückt, der das Video hochgeladen hat. Kann mir nicht vorstellen, daß sich Youtube da nicht maximal möglich rechtlich absichert...
Youtube HAT sich natürlich abgesichert, nach den AGB oder wie das da heisst ist der Uploader verantwortlich.
Aber Streitfall? Hast du davon schon mal was gehört? Gelöscht wird das Video, mehr nicht (es sei denn, es stößt auf ganz andere INTERESSENTEN).
Antwort von Steelfox:
Hi,
vor diesem Problem stand ich früher auch mal. Klar ist, jedes Zipfelchen Musik mußt du bei der GEMA anmelden. Das kann bei mehr als 50 Liedern (ich war mal auf'n Blasmusikfest) ganz schön nervig werden. Komischerweise war die Genemigung von den Urhebern einzuholen etwas einfacher - waren nur 12. Letztendlich wollt ich die Gebühren einfach auf den Verkauf drauflegen. Das war den Veranstaltern (in dessen Auftrag ich die Scheibe machen sollte) doch zu teuer.
Ich habs dann gelassen. So'n Opa hats dann gemacht. Völlig easy, ohne Gema. Der lacht sich was - und es interressiert später eh keinen mehr.